ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. (https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam%5F%28arbeitgeber%29)

 

 

Vorbereitungen:

Der Zugriff auf die ELStAM Datenbank erfolgt grundsätzlich elektronisch. Um am ELStAM Verfahren teilnehmen zu können, müssen sich Arbeitgeber bei ELSTER registrieren und ein ELSTER Zertifikat beantragen. Anwender die das MeldeCenter bereits nutzen und Lohnsteuerbescheinigungen/Lohnsteueranmeldungen versenden, haben sich bereits bei ELSTER registriert und sollten ein gültiges Zertifikat besitzen und auch im Programm eingelesen haben. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.

 

Um ELStAM für Mitarbeiter abrufen zu können, benötigen Sie für jeden Mitarbeiter die entsprechende Steuer Identifikations-Nummer und das Geburtsdatum. Diese können Sie in der Personalverwaltung | Stammdaten | Steuer hinterlegen.

 

Meldearten:

 

Abrufarten Rückmeldung aus der Datenbank Zeitpunkt
Abruf der Änderungsdaten (Abholung) Änderungslisten (Monatsliste) Monatlich
Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers Anmeldebestätigungsliste Bei Eintritt eines Mitarbeiters, frühestens am Tag des Eintritts.
Abmeldung eines Arbeitnehmers Abmeldebestätigungsliste Bei Austritt eines Mitarbeiters, frühestens am Tag des Austritts.
Ummeldung Ummeldebestätigungsliste Bei Softwarewechsel oder bei einem neuen Zertifikat.

 

 

 

In den weiteren Unterpunkten erhalten Sie Informationen zu:

 

 

 

 

 

Interne Verfahrenshinweise:

 

Abmeldung für Mitarbeiter
mit Austrittsdatum im Vormonat:

Wenn die ELStAM-Abmeldung nicht in dem Monat vorgenommen wird, in dem der Mitarbeiter ausscheidet, kann sie nur nachgeholt werden, indem man im Folgemonat eine Korrektur auf den Austrittsmonat anlegt und das Austrittsdatum nachträgt. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgehensweise.

 

Diese Vorgehensweise ist auch für korrekte DEÜV-Meldungen wichtig

Aktuellen Status der ELStAM verändern:

Es kommt vor, dass Daten, die an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, dort nicht verarbeitet werden können, z. B. wegen technischer Probleme oder auch inhaltlicher Fehler. In diesen Fällen ist es erforderlich, den ELStAM-Status der Personalnummern manuell zu verändern, so dass die Meldungen neu erzeugt und verschickt werden können (--> Meldungen erneut erzeugen).

Vorgehensweise bei unterschiedlichen ELStAM für unterschiedliche Zeiträume:

 

  • Für Vormonate werden die ELStAM eingelesen und eine Korrektur erstellt, sofern sie sich von den im Programm vorhandenen Daten unterscheiden. Gibt es keine Unterschiede, werden keine Korrekturen angelegt.

  • Für den aktuellen Monat gelten die ELStAM mit dem letzten Datum, da in einem Monat nicht mit unterschiedlichen ELStAM abgerechnet werden kann.

  • Für Folgemonate werden sie in die Datenbank eingelesen, kommen aber erst zur Anwendung, wenn dieser Abrechnungsmonat erreicht ist.

Fehler im Transferheader:

Meldung: "Fehler im Transferheader, bitte probieren Sie es später nochmal". Dieser Fehlerhinweis kann mehrere Ursachen haben.

Bitte machen Sie einen Rechtsklick auf die Abholung und wählen Sie "Anzeige Meldeprotokoll" aus. In dieser Anzeige ist der genaue Grund der Fehlermeldung ersichtlich.

Wenn hier steht "Übermittler/Steuernummer nicht gültig" müssten Sie Ihr ELStER Zertifikat prüfen. Ist die hinterlegte Steuernummer noch gültig? Ist diese nicht mehr gültig, benötigen Sie ein neues Zertifikat mit aktueller Steuernummer. 

Wenn Sie einen Hinweis bekommen, der mit der Server Erreichbarkeit von ELStAM zusammen hängt, versuchen Sie die Abholung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versenden.