Neue Arbeitgeber Steuernummer - Besonderheiten für ELStAM

Wird eine neue Arbeitgeber-Steuernummer erteilt, müssen für ELStAM besondere Meldungen erstellt werden.

 

Welche Meldungen erstellt werden müssen, hängt vom Grund des AG-Steuernummernwechsels ab.

Grundsätzlich genügt es eine Ummeldung für einen Bestandsmitarbeiter zu erstellen um eine Verbindung zwischen alter und neuer Steuernummer herzustellen.

In bestimmten Fällen müssen jedoch andere Meldungen durchgeführt werden.

 

Bitte lesen Sie hierzu den ELStAM Leifaden zum AG-Steuernummernwechsel.

 

Das Zertifikat mit der alten Steuernummer kann maximal 1 Jahr weiter verwendet werden.

Anschließend muss ein neues Zertifikat mit der neuen Steuernummer bei ELStER angefordert werden.

 

Achten Sie auf die notwendigen Meldungen die bei einem neuen ELStER Zertifikat einzureichen sind.

 

(Quelle: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam%5F%28arbeitgeber%29)