ELStAM Monatsliste - Abruf der Änderungsliste

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Änderungslisten (Monatslisten) monatlich anzufragen und abzurufen (§ 39e Abs. 5 Satz 3 EStG).

 

Eine Monatsliste von ELStAM wird jeden Monat von ELStER bis zum 5. Werktag des Folgemonats bereit gestellt

 

Monatslisten werden über den Versand eines Abholauftrag (Abholung, Option "Abholung & Übertragung starten im MeldeCenter) vom ELStER Server abgeholt.

Im Protokoll der Abholung ist ersichtlich ob sich Änderungen ergeben haben oder nicht. Außerdem ist der betreffende Monat ersichtlich.

 

 

Monatsliste ohne Änderung:
 
Monatsliste mit Änderung:
Für den Mitarbeiter mit der Ident.-Nr. "7xxxxxxxx" haben sich Änderungen ergeben

 

Kann keine Monatsliste abgeholt werden, überprüfen Sie das ELStER Zertifikat oder sprechen Sie mit dem Support von ELStER.

 

 

Monatslisten/Änderungslisten in das Programm einlesen

Die Monatslisten werden über den ELStAM Assistenten in das Programm eingelesen. Der Import wird durch Klick auf <Weiter> in Schritt 4 des Assistenten vorgenommen.

 

Wird der Assistent in Schritt 4 geschlossen, erfolgt kein Import!

 

Befanden sich in der Abholung noch weitere Änderungslisten (Anmelde-, Abmelde- oder Ummeldebestätigungslisten) werden diese in Schritt 5 angezeigt.

 

Waren in der Monatsliste (oder in anderen Bestätigungslisten) Änderungen vorhanden, wird ein weiterer Schritt im Assistenten - Schritt 6 - angezeigt.

 

In diesem werden die neuen Steuermerkmale (ELStAM) angezeigt und können in die Personalverwaltung eingelesen werden.

 

Weitere Informationen zum Import der ELStAM finden Sie hier.