Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die bereitgestellten
Änderungslisten (Monatslisten) monatlich anzufragen und abzurufen (§ 39e
Abs. 5 Satz 3 EStG).
Eine Monatsliste von ELStAM wird jeden
Monat von ELStER bis zum 5. Werktag des Folgemonats bereit gestellt
Monatslisten werden über den Versand eines Abholauftrag (Abholung, Option "Abholung & Übertragung starten im MeldeCenter) vom ELStER Server abgeholt.
Im Protokoll der Abholung ist ersichtlich ob sich Änderungen ergeben haben oder nicht. Außerdem ist der betreffende Monat ersichtlich.
Monatsliste
ohne Änderung:
|
![]() |
Monatsliste
mit Änderung:
Für den Mitarbeiter mit der Ident.-Nr. "7xxxxxxxx" haben sich Änderungen ergeben |
![]() |
Kann keine Monatsliste
abgeholt werden, überprüfen Sie das ELStER Zertifikat oder sprechen Sie
mit dem Support von ELStER.
Monatslisten/Änderungslisten in das Programm einlesen
Die Monatslisten werden über den ELStAM Assistenten in das Programm eingelesen. Der Import wird durch Klick auf <Weiter> in Schritt 4 des Assistenten vorgenommen.
Wird der Assistent in Schritt 4 geschlossen, erfolgt kein Import!
Befanden sich in der Abholung noch weitere Änderungslisten (Anmelde-, Abmelde- oder Ummeldebestätigungslisten) werden diese in Schritt 5 angezeigt.
Waren in der Monatsliste (oder in anderen Bestätigungslisten) Änderungen vorhanden, wird ein weiterer Schritt im Assistenten - Schritt 6 - angezeigt.
In diesem werden die neuen Steuermerkmale (ELStAM) angezeigt und können in die Personalverwaltung eingelesen werden.
Weitere Informationen zum Import der ELStAM finden Sie hier.