Erhält ein Arbeitnehmer nach seinem Austritt noch eine Einmalzahlung,
muss erneut eine Anmeldung bei ELStAM erfolgen.
Wie muss ich meinen
Arbeitnehmer bei Einmalzahlung anmelden, wenn er bereits ausgeschieden
ist?
Grundsätzlich ist für die Besteuerung der letzte Tag des Monats maßgeblich, in dem die Zahlung erfolgt, wenn es sich um einen sonstigen Bezug nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis handelt (R 39b.6 Abs. 3 LStR 2015).
Aus Vereinfachungsgründen ist die Anmeldung auch zum 01. des Monats und die Abmeldung zum letzten des Monats der Zahlung zulässig. Dabei ist zu beachten, dass – soweit der Arbeitnehmer den Arbeitgeber für die Zahlung des sonstigen Bezugs nicht ausdrücklich als Hauptarbeitgeber bestimmt hat - die Anmeldung als Nebenarbeitgeber vorzunehmen ist. Der Lohnsteuerabzug muss in diesem Fall nach Steuerklasse VI erfolgen.
Quelle:https://www.elster.de
Anmeldung über den ELStAM-Assistenten:
Da nur eine Anmeldung im ELStAM-Verfahren und nicht im Sozialversichungsbereich erstellt werden muss, ist die ELStAM-Anmeldung NICHT in der Personalverwaltung sondern im ELStAM-Assistent vorzunehmen.
Das Ein- und Austrittsdatum in der Personalverwaltung darf nicht verändert werden.
An- oder Abmeldungen für das Vorjahr
werden von ELStAM maximal bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres
angenommen.
Hinterlegen Sie in der Personalverwaltung | Stammdaten | Steuer
das zu verwendende ELStAM-Kennzeichen (Haupt- oder Nebenarbeitgeber
i. d. R. Nebenarbeitgeber --> Steuerklasse VI).
Der Mitarbeiter darf nicht auf "gesperrt" stehen und die
Ident.-Nr. muss hinterlegt sein.
Öffnen Sie den ELStAM-Assistenten und gehen Sie mit einem Klick auf <Weiter> auf die zweite Seite.
Stellen Sie den Filter "alle Mitarbeiter" oder "nur abgemeldete Mitarbeiter" ein und suchen Sie den betroffenen Mitarbeiter heraus.
Machen Sie auf den Mitarbeiter einen
Rechtsklick und wählen Sie im Kontextmenü "ELStAM Anmeldung erstellen"
aus.
Wählen Sie in dem sich öffnenden Kalender
den Tag aus an dem der Mitarbeiter angemeldet werden soll.
Das Programm stellt eine Anmeldung bereit und zeigt Ihnen die Zeile
der Anmeldung direkt unter dem Mitarbeiter an (zu öffnen mit "+"):
Wird der Assistent ohne
Übergabe an das MeldeCenter geschlossen, wird die bereit gestellte Anmeldung
wieder gelöscht.
Übergeben Sie mit Klick auf <Weiter> die Anmeldung an das MeldeCenter und versenden Sie diese.
Versenden Sie die Abholung um eine
Anmeldebestätigtungsliste zu erhalten (die Rückmeldung darf maximal
5 Werktage dauern, normalerweise ist die Rückmeldung bereits vorher
da)
und lesen Sie diese mit den zu verwendenden ELStAM in das Programm
ein (Die Meldung wird mit durchklicken des Assistenten eingelesen).
War die Anmeldung erfolgreich und
ist diese eingelesen, starten Sie den ELStAM-Assistent erneut. Das
Programm erkennt, dass der Mitarbeiter bereits ausgeschieden ist und
stellt eine Abmeldung zum gleichen Datum bereit.
Übergeben und versenden Sie diese über das MeldeCenter:
Bevor Sie die ELStAM-Abmeldung
übergeben und versenden, muss zuerst die Lohnsteuerbescheinigung eingereicht
werden!