Versicherungsnummer |
Die Sozialversicherungsnummer können Sie dem Sozialversicherungsausweis des Mitarbeiters entnehmen. Geht der Mitarbeiter erstmalig ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein, ist die Erteilung einer Sozialversicherungsnummer mit der Angabe des Geburtsnamens und Geburtsortes zu beantragen. Diese Angaben können unter dem Menüpunkt Meldewesen | Zusätzliche Angaben bei fehlender SV-Nummer eingegeben werden.
Wenn die SV-Nummer bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses noch nicht vorliegt und der Geburtsort eingetragen wird, erstellt das Programm trotz fehlender SV-Nummer die Anmeldung für die DEÜV. Für alle weiteren Meldungen (Jahresmeldung, Abmeldung usw.) wird die SV-Nummer unbedingt benötigt. Ohne die Eingabe können keine weiteren Meldungen erzeugt werden.
Für Mitarbeiter aus einem nicht deutschen EU-Land, ist außerdem das Geburtsland und die EU-Sozialversicherungsnummer anzugeben. Geben Sie diese Informationen unter dem Menüpunkt Meldewesen | ...zusätzlich bei EU-Versicherungsnummer |
Vorabanfrage der Versicherungsnummer
Die Sozialversicherungsnummer kann durch Arbeitgeber und Zahlstellen bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) angefragt werden.
• Die Anfrage liefert eine SV-Nummer zurück, wenn diese gefunden wird.
• Durch die Anfrage wird keine SV-Nummer beantragt bzw. vergeben.
• Für die Anfrage sind die folgenden Daten erforderlich
• Name
• Geburtsdatum
• Anschrift
Die Anfrage
• kann im Personalstamm unter dem entsprechenden Mitarbeiter über einen Button hinter dem Feld Versicherungs-Nr. angestoßen werden. Der Button ist nur dann aktiv, wenn keine SV-Nummer hinterlegt ist:
Zusatz | MeldeCenter
• Der Versand erfolgt auf dem herkömmlichen Weg über das MeldeCenter. Den Status sehen Sie im Bereich Krankenkasse | Anfrage Versicherungsnr.
• Die Rückmeldung wird
durch eine Abholung im Meldecenter angestoßen. Aktuell sollte die Rückmeldung
innerhalb eines Tages erfolgen.
Den Status sehen Sie im Bereich Rückmeldungen | Kassenrückmeldungen.
Bescheinigungen | Meldungsübersicht
• In der Meldungsübersicht erscheint die Anfrage unter der Karteikarte Anfrage VSNR. Dort sehen Sie auch den Übertragungs-Status und das Ergebnis der Rückmeldung.
Versicherungsnummer wird zurück gemeldet
• Wird eine Versicherungsnummer gefunden, wird sie beim Import der Rückmeldung automatisch im Personalstamm eingetragen.
KV-Nummer |
Wenn Ihnen die KV-Nummer Ihres Mitarbeiters bekannt ist, können Sie diese hier eintragen. |
Rentenantrag/ Art |
Wählen Sie hier die Rentenart aus, falls der Arbeitnehmer Rentenempfänger ist. |
Rentennummer
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Wenn Ihnen die Rentennummer Ihres Mitarbeiters bekannt ist, können Sie diese hier eintragen. |
Rentenbeginn /Meldung (Erstellung einer 57er DEÜV-Meldung) |
Zur Feststellung der Bezüge des aktuellen Jahres bei einem Rentenantrag sowie bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren wird eine 57-er Meldung benötigt.
Tragen Sie hier das Datum des Rentenbeginns ein und stellen Sie auf "Automatik". In diesem Fall wird zum letzen Tag des 3. Monats vor Rentenbeginn eine 57-er Meldung erzeugt.
Eine manuelle Meldung wird direkt im aktuellen Abrechnungsmonat erzeugt. Sie schließt den letzten Tag des aktuellen Abrechnungsmonats ein.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu. |
Bemessungsgr. |
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsland des Arbeitnehmers, abhängig davon ob es zu den alten oder neuen Bundesländern gehört. Für die Kranken- und Pflegeversicherung kann die Bemessungsgrenze abweichend zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sein. |
Abw. Betriebs-Nr. |
Falls der Arbeitnehmer an einer anderen Betriebsstätte mit eigener Betriebsnummer arbeitet, ist hier die abweichende Betriebsnummer auszuwählen. Ist z. B. der Firmensitz in den alten Bundesländern, der Mitarbeiter arbeitet jedoch in einer Niederlassung in den neuen Bundesländern, kann dies auch Auswirkungen auf die Beitragsbemessungsgrenze haben. Diese kann dann für die neuen Bundesländer gewählt werden.
Eine abweichende Betriebsstätten können Sie unter "Stammdaten | Betriebsstätten anlegen. |
KUG-Leistungsgruppe: |
Voreinstellung an dieser Stelle ist "Automatische Zuordnung". Sofern ein Arbeitnehmer einer Gruppe anhand der Steuerklasse und den eingetragenen Kinderfreibeträgen zugeordnet werden kann, empfehlen wir, die Voreinstellung bestehen zu lassen. Bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld prüft das Programm die eingetragene Steuerklasse sowie die Kinderfreibeträge und nimmt automatisch die korrekte Zuordnung vor. Wir empfehlen die "Automatische Zuordnung".
Wenn Sie hier manuell eine Gruppe eintragen, so wird bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld grundsätzlich die hier eingetragene Gruppe verwendet. Das Programm prüft nicht die hinterlegte Steuerklasse und die Kinderfreibeträge. Dies bedeutet: Ändert sich z. B. die Steuerklasse und die manuell eingetragene Gruppe wird nicht geändert, wird der Mitarbeiter mit einer falschen Gruppe abgerechnet. Der manuelle Eintrag ist also nur sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer abweichend, von der laut Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ermittelbaren Gruppe, abzurechnen ist.
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KUG-Qualifikationsmaßnahme: |
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge entfällt ab 2012, daher müssen hier, in Falle von KUG, keine Angaben mehr gemacht werden.
Zusätzlich ist in den Mandantendaten das Zielgebiet einzutragen, das Ihnen ggf. von der Agentur für Arbeit mitgeteilt wurde.
Siehe auch Anwendungsbeispiele | Kurzarbeitergeld |
Personalveränderung & Datum |
Für den Antrag 307 und 308
gibt es in der Personalverwaltung ab 01.2021 neue Felder: |
Midijob |
N - Nein: | Keine Berechnung im Niedriglohnsektor |
J - Ja: | Abrechnung im Niedriglohnsektor | |
R - ohne RV (bis 30.06.2019) | Verzicht auf die Anwendung
der besonderen Regelungen zur Gleitzone und die damit verbundenen
rentenmindernden Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
-> Beachten Sie bitte, dass dieses Kennzeichen ab dem 1.7.2019 aufgrund des Wegfalls dieser Option nicht mehr verwendet werden kann. Falls das Kennzeichen ausgewählt wird, erfolgt beim Speichern ein automatisches Umsetzen auf das Kennzeichen J - Ja. |
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Regelmäß. Jahresentgelt: | Ab Januar 2013 wurde die GKV Monatsmeldung um das Feld "Regelmäßiges Jahresentgelt" erweitert. Mit Hilfe des Feldes sollen die Krankenkassen feststellen können, ob die Anwendung der Gleitzone im Einzelfall überhaupt zum Tragen kommt. Das Feld wird nur abgefragt wenn das Kennzeichen J - Ja (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) gesetzt ist und eine 58er Meldung erstellt werden soll (Mehrfach Beschäftigter).
Es wird das Gehalt des Vormonats genommen und mit zwölf Monaten multipliziert. Einmalzahlungen kann das Programm nicht mit einrechnen. Wenn allerdings schon fest steht, dass der Mitarbeiter im laufenden Jahr eine Einmalzahlung bekommen wird, muss diese auch mit eingerechnet werden.
Bitte beachten Sie: eine Überprüfung des errechneten Betrages ist unbedingt erforderlich. Das Programm ermittelt nur eine Schätzung. |
Voraussetzung für die Abrechnung einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor:
- Das monatliche Arbeitsentgelt liegt im Bereich zwischen 450,01 und 1.300,00 € (Stand 01.07.2019)
- Der Arbeitnehmer hat den Personengruppenschlüssel 101 bzw. 103 und wird steuerlich nach Steuerklasse/ELStAM berechnet
- Im Feld „Midijob“ ist der Eintrag „J - Ja“ ausgewählt.
DEÜV-Meldungen bei Beschäftigten im Übergangsbereich (ehem. Gleitzone):
- sv-pflichtiges Entgelt im Meldezeitraum ausschließlich innerhalb des Übergangsbereichs -> Kennzeichen Midijob = 1
- sv-pflichtiges Entgelt im Meldezeitraum sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs -> Kennzeichen Midijob = 2
Siehe auch: Niedriglohnsektor - Gleitzonenregelung
Die Berechnungsweise wird im Abrechnungsprotokoll dokumentiert.
Ausführliche Informationen zum Thema Mehrfachbeschäftigung finden Sie in den Anwendungsbeispielen.
Das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" wird mit dem 7. SGB
IV-ÄndG ab dem 01.01.2021 gestrichen, da die Sozialversicherung diese
Angabe nicht benötigt.
Dies betrifft DEÜV-Meldungen; DASBV-Meldungen enthalten das Kennzeichen bisher noch.
Fremdentgelt | |
Personengruppe 109: zus. Entgelt | Hier ist ein Fremdentgelt zu hinterlegen, wenn die zweite Beschäftigung eine Geringfügige Beschäftigung ist. Liegt die Summe der Entgelte (inkl. der eigenen) unter der Mindestbemessungsgrundlage wird diese anteilig berechnet und angewendet. Liegt die Summe über dieser, wird die Mindestbemessung nicht angewendet. |
Personengruppe 101: zus. Lfd./EGA Gleitz. | Hier ist ein Fremdentgelt im Falle der Gleitzonenregelung zu hinterlegen. |
Personengruppe 101: KV/RV/AV zus. Lfd. | Sofern Ihnen das laufende Entgelt
der zweiten Beschäftigung bekannt ist, können Sie dieses direkt
in die Felder eintragen.
Die Krankenkasse meldet das Fremdentgelt zurück, ist dieses unterschiedlich zur Ihren Eingaben, werden die eingetragenen Werte überschrieben. Die Felder sind unterteilt in laufendes Entgelt für die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Sind die Felder befüllt, werden anteilige Sozialversicherungsbeträge ermittelt, sofern die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde. Die anteilige Berechnung ist im Abrechnungsprotokoll ersichtlich. |
Personengruppe 101: KV/RV/AV bpfl. EGA | Eine Einmalzahlung ist in die
Felder, unterteilt in Krankenversicherung, Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung, manuell einzutragen. Dadurch können
die SV-Beiträge anteilig zur weiteren Beschäftigung aufgeteilt
werden.
Achtung: In den Feldern "KV/RV/AV bpfl. EGA" ist die eigene beitragspflichtige Einmalzahlung zu hinterlegen! |
SV-Tage | Die Krankenkasse meldet die Anzahl der anzuwendenden SV-Tage zurück. Das Programm schreibt diese beim Import in dieses Feld. Manuelle Änderungen dürfen in diesem Feld keine vorgenommen werden. Die SV-Tage können Einfluss auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze haben. |
Die folgenden Optionen aktivieren Sie mit Setzen des Häkchens im Kästchen. Je nach Einstellung z. B. der Personengruppe werden die Häkchen automatisch gesetzt oder sind inaktiv geschaltet
mehrf. Beschäftig. | Wenn ein Mitarbeiter mehrfach beschäftigt ist, muss das Häkchen gesetzt werden. Das Feld "mehrfach Beschäftig." bewirkt, dass auf DEÜV-Meldungen (z. B. der Jahresmeldung) ein Kennzeichen für eine Mehrfachbeschäftigung gesetzt wird.
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Geringverdiener | Dieses Feld ist nur in Verbindung mit dem entsprechenden Personengruppenschlüssel aktiv (z. B. 121 - Auszubildende innerhalb der Geringverdienergrenze oder 105 - Praktikanten) Geringverdiener (§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV) sind nicht zu verwechseln mit geringfügig Beschäftigten. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Mitarbeiter unterscheidet sich grundlegend.
Die Kennung Geringverdiener ist nur bei Auszubildenden und Praktikanten möglich. Diese Personengruppen sind i. d. R. komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auf Grund des geringen Bezugs fällt keine Steuer an. Durch die Kennzeichnung "Geringverdiener" wird der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil bis zur Höhe von 325,- € vom Arbeitgeber getragen. Für den Mitarbeiter fällt keine Sozialversicherung an.
Erhält der Mitarbeiter eine Einmalzahlung und überschreitet dadurch die Geringverdienergrenze, hat er nur für den übersteigenden Teil, den AN-Anteil zur Sozialversicherung zu entrichten. Wenn der Mitarbeiter jedoch einen laufenden Bezug > 325,- € erhält, trägt er für den ganzen Betrag den AN-Anteil zur Sozialversicherung.
DEÜV-Meldungen für Geringverdiener Wenn das laufende Entgelt für Auszubildende innerhalb und außerhalb der Geringverdienergrenze von 325,00 € liegt, prüft das Programm die Personengruppen 102 und 121 anhand des Bezuges und gibt ggf. eine entsprechende Meldung im Abrechnungsprotokoll.
Wenn anhand der Meldung im Abrechnungsprotokoll die Personengruppe angepasst wurde, erstellt das Programm bei jedem Wechsel entsprechende DEÜV-Meldungen.
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Bu.freiw.dienst/AG trägt kompl. SV | Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die Sozialversicherung komplett vom Arbeitgeber getragen wird (wie das auch bei Geringverdienern bis 325,- € der Fall ist). Dies ist beim Bundesfreiwilligendienst und bei Jugendlichen in einer überbetrieblichen Ausbildung der Fall. Bei den Personengruppen "122 - Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung" und "123 - FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst" wird dieses Kennzeichen automatisch gesetzt und kann nicht geändert werden.
Nur bei Personengruppe 119 ist es möglich, dieses Kennzeichen manuell zu beeinflussen. Bei allen anderen Personengruppen kann dieses Feld nicht manuell geändert werden.
Sobald es gesetzt ist, werden die SV-Beiträge komplett vom Arbeitgeber getragen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass es nicht versehentlich bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne besondere Merkmale gesetzt wird.
Max. 4 Wochen nach SV-Pflicht Wird der Bundesfreiwilligendienst innerhalb von 4 Wochen nach einer sv-pflichtigen Beschäftigung angetreten, sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von der monatlichen Bezugsgröße zu ermitteln. In allen anderen Fällen werden die Beiträge laut Sozialschlüssel vom tatsächlichen Bezug ermittelt.
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PV Sachsen | Dieses Feld steht in Abhängigkeit zu dem Feld "Bemessungsgr." Ist dort die Einstellung 0, also Bemessungsgrenze West, so kann bei "PV-Sachsen" kein Eintrag vorgenommen werden. Nur wenn als Bemessungsgr. die Einstellung 1, 2 oder 3 ist, somit also KV und PV nach den Bemessungsgrenzen der neuen Bundesländer abgerechnet werden, kann dieses Feld bearbeitet werden.
Die Einstellung des Bundeslandes erfolgt in Stammdaten | Mandantendaten | Allgemeine Daten. Falls für den Mandanten bereits das Bundesland Sachsen eingestellt ist, ist dieses Feld grundsätzlich aktiv. Eine Änderung kann natürlich auch in Zusammenhang mit einer abweichenden Betriebsnummer vorgenommen werden. Hat beispielsweise ein Unternehmen mit Stammsitz in den alten Bundesländern eine Niederlassung in Sachsen,so ist für die dort beschäftigten Mitarbeiter die abweichende Betriebsnummer des Unternehmens in Sachsen einzutragen - somit kann dann auch die Bemessungsgrenze für die neuen Bundesländer gewählt werden und das Feld "PV-Sachsen" ist ebenfalls aktiv. (Das genaue Bundesland kann das Programm anhand der Betriebsnummer nicht erkennen, lediglich ob es sich um ein altes oder neues Bundesland handelt).
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PV Kinderlose KiBG | Dieses Feld wird automatisch mit einem Häkchen versehen, wenn - keine Kinder auf der Steuerkarte eingetragen sind und der Arbeitnehmer älter ist als 23 Jahre.
Achtung: wenn der Mitarbeiter bereits vor Vollendung des 23. Lebensjahres beschäftigt war, wird das Häkchen bei Erreichen dieser Altersgrenze nicht automatisch gesetzt. Hier ist eine manuelle Eingabe notwendig! Sie bekommen einen entsprechenden Hinweis im Monatsabschlussprotokoll, wenn Sie den Monat abschließen in dem der Arbeitnehmer 23 Jahre alt wurde.
-----> PV Kinderlos KiBG eingetragen und Kinderanzahl größer 0
Prüfen Sie ob das Häkchen gesetzt werden muss oder nicht. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. Da es in bestimmten Fällen vorkommen kann, dass das Kennzeichen PV Kinderlose trotz Kinderfreibetrag gesetzt muss, darf dieses nicht automatisch gelöscht werden.
- keine Kinder auf der Steuerkarte eingetragen sind und der Arbeitnehmer vor dem 01.01.1940 geboren ist
Das Kennzeichen wird nicht gesetzt, wenn der Mitarbeiter kurzfristig, geringfügig oder in den Grenzen der Gleitzone beschäftigt ist. Da es eine Reihe von Ausnahmefällen gibt, kann dieses Kennzeichen manuell pro Mitarbeiter gesetzt oder entnommen werden. An dieser Stelle ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass das Kennzeichen korrekt eingetragen ist. Bei Personen mit diesem Kennzeichen wird der Arbeitnehmeranteil für die Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Für Geringverdiener (Auszubildende/Praktikanten, deren Bezug unterhalb der Geringverdienergrenze von 325,- monatlich liegt), wird dieser erhöhte Anteil zur Pflegeversicherung – wie auch die anderen AN-Anteile zur Sozialversicherung - vom Arbeitgeber entrichtet. |
Alterskennzeichen | Das Kennzeichen wird automatisch in dem Monat gesetzt, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet hat. |
Weitere beitragspfl. Einnahme | Ist ein Mitarbeiter mehrfach beschäftigt, wird das Häkchen automatisch nach Einlesen der "Aufforderung zur Monatsmeldung" der Krankenkasse gesetzt. Ist das Kennzeichen gesetzt, erstellt das Programm automatisch 58er Monatsmeldung wegen mehrfach Beschäftigung. Ein manuelles setzen ist nicht möglich. |
Ausführliche Informationen zum Thema Altersteilzeit finden Sie in den Anwendungsbeispielen.
Modell (Automatik) | Wählen Sie hier das passende Modell der Altersteilzeit. |
RV-Aufstockung | Die RV muss mindestens auf 90% des bisherigen Bruttoarbeitsentgelts aufgestockt werden. Tarifvertraglich kann hier auch ein höherer Prozentsatz angegeben werden. |
BMG-Aufstockung | Bei der Personalanlage werden die gesetzlichen Mindestwerte hinterlegt. Tarifvertraglich kann hier auch ein höherer Prozentsatz angegeben werden. |
Netto-Aufstockung | Die Nettoaufstockung ist mit mindestens 20% zu erfassen, auch hier kann tarifvertraglich ein anderer Wert maßgeblich sein. |
zus. Beitr. Einnahme | Im Falle von Krankengeldbezug ist die Option "1 - Ja, bei SV-Unterbrechung" zu setzen weitere Informationen. |
Start Flexi (Wertg.) | Die Werte für das Datum werden automatisch mit dem Start der Altersteilzeit vom Programm eingetragen. |
Start ATZ | |
Voll. Freistellung | Ist das Wertguthaben vollständig aufgebraucht und soll dieses vollständig freigestellt werden, kann der Schalter auf "Ja" gesetzt werden. Das restliche Wertguthaben und die SV-Luft werden auf 0 gesetzt (zu sehen unter Listen | Lohnkonto | Flexi-Gesetz). Voraussetzung hierfür ist die Modellart (Feld "Modell (Automatik)") = "3 - Block (Freiphase - Abbauen)" und die Personengruppe 101 oder 103. Der Abbau des Wertguthabens ist mit einer Lohnart mit der Einstellung 1 - steuerpflichtig, 1 - Bruttoarbeitslohn und 6 - Flexi-Gesetz Wertguthaben abbauen zu kennzeichnen. |