Niedriglohnsektor - Einstellungen und Abrechnung

Voraussetzung für die Abrechnung einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor:

 

- Das monatliche Arbeitsentgelt liegt im Bereich von 450,01 bis 1300,00 €

- Der Arbeitnehmer hat den Personengruppenschlüssel 101 und wird nach der Lohnsteuerkarte berechnet.

- Auf der Karteikarte „Sozial“ ist das Feld „Gleitzone“ mit „J - Ja“ belegt

- Bei Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone ist das voraussichtliche Jahresentgelt einzutragen.

 

 

 

 

 

 

Die Formel auf einen Blick

Rein rechnerisch wird der reduzierte Beitrag ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage für den Arbeitnehmer (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt) vermindert wird.

 

Die vereinfache Gleitzonenformel für 2019 lautet:

 

Beitragspflichtige Einnahme = 1,273825 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 232,75125

 

Die Berechnungsweise wird im Abrechnungsprotokoll dokumentiert.

 

 

 
Personalstammdaten

Um den Niedriglohnsektor nach den Vorgaben des Gesetzgebers korrekt abrechnen zu können, sind zusätzliche Angaben in den Personalstammdaten nötig.

 

Personalverwaltung | Stammdaten | Sozial: Das Feld "Übergangsbereich":

 

 

Das Feld ist nur editierbar, wenn die Personengruppe "101 - SV-pflichtige Beschäftigte" hinterlegt ist.

 

N - Nein: Es wird keine Gleitzonenregelung angewendet
J - Ja: Die Gleitzonenregelung wird angewendet.
R - ohne RV: Verzicht auf die Anwendung der besonderen Regelungen zur Gleitzone und die damit verbundenen rentenmindernden Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Diese Einstellung wird mit der Gesetzesänderung zum 01.07.2019 obsolet.

 

 

 

 

 

 

Weitere Beschäftigungsverhältnisse

 

Die Felder, die Auskunft über weitere Beschäftigungsverhältnisse geben, sind dann auszufüllen, wenn solche Beschäftigungsverhältnisse vorliegen.

 

 

 

Ermittlung der Beiträge laut Beispiel (Stand Januar 2019):

1,273825 x 500 - 232,75125 = 404,16125

 

 

Ermittlung des KV-Beitrags bei einem Beitragssatz von 14,6 % + 0,9 % Zusatzbeitrag

 

1) Schritt Gesamtbeitrag:

404,16125 * 7,3 % = 29,50 € x 2 = 59 €

404,16125 * 0,45% = 1,82 € x 2 = 3,64 €

 

 

2) Schritt AG-Anteil:

Arbeitsentgelt 500 € x 7,3 % = 36,50 €

Arbeitsentgelt 500 € x 0,45 % = 2,25 €

 

AG-Anteil = 38,75 €

 

 

3) Schritt AN-Anteil:

Gesamtbeitrag 59 € - AG-Anteil 36,50 € = 22,50 €

Gesamtbeitrag 3,64 € - AG-Anteil 2,25 € = 1,39 €

 

AN-Anteil = 23,89 €

 

 

 

 

 

Gleitzone im Teilarbeitsentgeltbereich:

 

 

Das eingegebene Entgelt wird auf 30 SV- Tage hochgerechnet, ersichtlich im Abrechnungsprotokoll:

 

Sozial : mon. beitragspfl. Einnahme zur Prüfung der Gleitzone

         (Entg.  250,00 / 15 * 30) +    0,00 =  500,00

 

Einmalzahlungen

Für Einmalzahlungen im Niedriglohnsektor ist zu beachten:

 

 

 

Lohnkonto

Auf dem Lohnkonto werden die Bemessungsentgelte für die Gleitzone separat ausgewiesen.

Sie können dieses unter Listen | Lohnkonto am Bildschirm oder auf Papier drucken.

 

Im Lohnkonto können nun 2 Ansichten hinsichtlich Gleitzone/Übergangsbereich ausgegeben werden.

 

 

Option "0 - Gleitzone/Midijob zusammenfassende Übersicht":

Die Korrekturen werden bei dieser Option nicht einzeln aufgeführt, sondern in einem Datensatz zusammengefasst.

Es wird pro Monat der letzte ermittelte Wert aus der Nettolohnberechnung ausgegeben.

Zur Übersichtlichkeit haben wir Trennlinien eingefügt. Außerdem können Sie entnehmen, ob Korrekturen stattgefunden haben. Wenn Sie die einzelnen Korrekturen sehen möchten, bitte die nachfolgende Option "ausführliche Übersicht" verwenden.

 

 

Option "1 - Gleitzone/Midijob ausführliche Übersicht":

Bei dieser Option werden, wie gewohnt, die Korrekturen einzeln pro Monat dargestellt.

 

 

 

Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Auf der Meldebescheinigung wird die Gleitzone ausgewiesen.

 

 

DEÜV-Meldungen bei Beschäftigten in der Gleitzone:

 

- Liegen die sv-pflichtigen Bezüge im gemeldeten Zeitraum ausschließlich innerhalb der Gleitzone, ist das Kennzeichen "1" zu übermitteln

- Liegen die sv-pflichtigen Bezüge im gemeldeten Zeitraum sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone, ist das Kennzeichen "2" zu übermittelten

 

Das entsprechende Kennzeichen wird in der Anmeldung noch nicht übermittelt, erst in folgenden Meldungen z. B. einer Jahresmeldung.