Betriebsstätten

Die Maske unterteilt sich in die Karteireiter "Kontaktdaten" (Kontaktdaten des Mandanten und ggf. der Korrespondenzanschrift, Betriebsnummer, Ansprechpartner) und "Allgemein" (Angaben zum Meldegrund DSBD).

In der Baumansicht auf der linken Seite werden alle bisher angelegten Betriebsstätten angezeigt. 

 

Kontaktdaten:

 

Angaben zum Firmensitz

Die Angaben zum Firmensitz bzgl. Anschrift, Betriebsnummer und Kontaktdaten werden unter Stammdaten | Betriebsstätten verwaltet.

Ändern sich diese Stammdaten, müssen die Änderungen an dieser Stelle vorgenommen werden.

In die Bereiche Stammdaten | Mandantendaten und Stammdaten | DEÜV-Meldewesen werden diese automatisch übernommen. Änderungen können dort keine vorgenommen werden, die Anzeige ist nur informativ.

 

Weicht die Abrechnungsstelle von den Angaben des Firmensitzes ab, können die Kontaktdaten der Abrechnungsstelle im Bereich Korrespondenzanschrift (z. B. wenn Sie die Abrechnung für andere Mandanten vornehmen) hinterlegt werden.

 

 

Neuanlage eines Mandanten:

Bei der Neuanlage eines Mandanten kann die Betriebsnummer des Unternehmens auch unter Mandantendaten | Arbeitsamt eingetragen werden.

Die Betriebsnummer aus den Mandantenstammdaten wird anschließend in den Bereich Betriebsstätten übertragen. Bei einem Eintrag in den Betriebsstätten, wird die Betriebsnummer in die Mandantendaten übertragen.

Spätere Änderungen der Betriebsnummer oder anderer Firmen Stammdaten müssen unter Stammdaten | Betriebsstätten erfolgen.

Das Feld "Betriebsnummer" und der Bereich "Betriebsstätte/Adresse" unter Stammdaten | Mandantendaten wird nach dem ersten Monatsabschluss deaktiviert.

 

 

Abweichende Betriebsstätten

Wenn Mitarbeiter, die im gleichen Mandanten abgerechnet werden, in einer anderen Betriebsstätte mit eigener Betriebsnummer beschäftigt sind,

ist diese Betriebsnummer als abweichende Betriebsnummer anzulegen und bei den Arbeitnehmern im Personalstamm | Sozial unter "Abw. Betriebs.-Nr." zu hinterlegen.

 

Eine neue Betriebsstätte können Sie über den Button "Neue Betriebsstätte" anlegen und im Anschluss die entsprechenden Angaben machen

Führendes Merkmal der Betriebsstätten ist die jeweilige Betriebsnummer.

 

 

Trennung des Namensfeldes:

Im Zuge des A1-Verfahrens musste das Namensfeld in Vor- und Nachname aufgespalten werden.

Bitte überprüfen Sie, ob die Trennung korrekt durchgeführt wurde:

 

 

Allgemein:

 

Datenbaustein Betriebsdatenpflege - Datenaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit:

 

Für die Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur gibt es spezielle Meldungen die aus dem Lohnprogramm erfolgen müssen, den Betriebsdatensatz, kurz DSBD.

Die Arbeitsagentur gibt folgende Gründe vor, die ein Versand eines DSBD erforderlich machen:
 

 

Wird eine entsprechende Änderung vorgenommen und diese gespeichert, erfolgt eine Abfrage vom Programm ob die Änderung mit dem entsprechendem Meldegrund gemeldet werden soll oder nicht.

Wird die Abfrage mit <Ja> bestätigt, erstellt das Program eine Meldung. Ersichtlich ist die Meldungserstellung unter Bescheinigung | Meldungsübersicht im Karteireiter "DSBD - Betriebsdaten".

 

Die Meldung ist anschließend unter Zusatz | MeldeCenterDaten erstellen/importieren in das MeldeCenter zu übergeben. Im MeldeCenter kann diese Meldung dann an die Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit übermittelt werden.

 

 

 

Die folgenden Felder werden für das A1-Verfahren zur Erstellung von Anträgen von Entsendebescheinigungen oder Ausnahmevereinbarungen benötigt.

Die hier gefüllten Felder werden in den entsprechenden Anträgen heran gezogen.

Werden diese Angaben erst im Antrag gefüllt, werden die Felder hier her zurück geschrieben. Weitere Informationen zum A1-Verfahren finden Sie in den Anwendungsbeispielen.

 

 

Stammdaten des Arbeitgebers in Deutschland- Angaben werden in die A1 Anträge übernommen (Betriebsstätte)

Rechtsform Hinterlegen Sie die Rechtsform des Unternehmens:

1 - Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH, AG)

2 - Öffentlicher Arbeitgeber (z. B. Bund, Land, Gemeinde)
Bei einem öffentlichen Arbeitgeber finden ggf. andere Prüfungen/Abfragen im Assistenten zur Erstellung von A1-Anträgen statt.

3 - Sonstiges (z. B. eingetragener Verein)

Wirtschaftssektor Wählen Sie aus den in der Auswahl vorgegebenen Sektoren den passenden Wirtschaftssektor des Unternehmens aus. Die Angabe wünscht die EG-Verwaltungskommision aus rein statistischen Zwecken:

1 - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

2 - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

3 - Verarbeitendes Gewerbe

4 - Energieversorgung

5 - Wasserversorgung, Abwasser- & Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen

6 - Baugewerbe

7 - Groß- und Einzelhandel

8 - Verkehr (außer Güterbeförderung im Straßenverkehr) und Lagerei

9 - Verkehr (Güterbeförderung im Straßenverkehr)

10 - Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie

11 - Information und Kommunikation

12 - Erbringung von Finanz- und Versicherungsleistungen

13 - Grundstücks- und Wohnungswesen

14 - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen oder technischen Dienstleistungen

15 - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (außer Punkt 16)

16 - Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

17 - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

18 - Erziehung und Unterricht

19 - Gesundheits- und Sozialwesen

20 - Kunst, Unterhaltung und Erholung

21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

22 - Private Haushalte

 
Zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Entsendung nach Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Hierrunter versteht man ein Unternehmen, das in Deutschland einer nennenswerten Geschäftstätigkeit nachgeht. Ein hinreichender Anhaltspunkt hierfür ist, wenn das Unternehmen in Deutschland mehr als 25 % seines Umsatz erwirtschaftet oder mehr als 25 % seiner Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt sind. Voraussetzung für eine Entsendung in diesem Verfahren ist, dass mindestens ein Feld (Personal oder Umsatzanteil) mit Ja beantwortet wird.
 
Sind mehr als 25 % der Arbeitnehmer in Deutschland tätig?
Personal Hier ist mit "Ja" oder "Nein" anzugeben, ob mehr als 25 % der Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.
Erwirtschaftet das Unternehmen mehr als 25 % in Deutschland?
Umsatzanteil Hier ist mit "Ja" oder "Nein" anzugeben, ob das Unternehmen mehr als 25 % seines Umsatzes in Deutschland erwirtschaftet.