Krankengeldbezug während Altersteilzeit

Wenn ein Mitarbeiter während der Altersteilzeit Krankengeldbezug hat, ist der RV-Beitrag aus 90% der BBG weiter zu entrichten. Damit das erfolgt, muss das Feld "zus. Beitr. Einnahme" auf "1 - Ja, bei SV-Unterbrechung" gesetzt werden.

 

 

Bei einem Krankengeldbezug ab 23.07. sieht die Darstellung im Lohnkonto z. B. so aus: