Allgemein - betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Informieren Sie sich über gesetzliche Grundlagen bei Ihrem Steuerberater.

 

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kennt fünf Durchführungswege, dabei wird zwischen internen und externen Durchführungswegen unterschieden:

 

Interne Durchführungswege: Externe Durchführungswege:
  • Direktzussage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse

 

 

 

Die externen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse) können in der Personalverwaltung | Stammdaten | DV/Vorsorge abgerechnet werden.

Die internen Durchführungswege (Direktzusagen und Unterstützungskassen) müssen manuell über Lohnarten abgerechnet und überprüft werden... weitere Informationen.

 

Das Programm überprüft die jährlichen Freigrenzen für Steuer und SV und behandelt die Beträge entsprechend.

 

Ab dem 01.01.2018 wird der Arbeitgeber schrittweise dazu verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren weitere Informationen.

 

Der Arbeitgeber kann einen Förderbetrag für Mitarbeiter mit geringem Einkommen (maximal 2.200 € Brutto pro Monat) erhalten, wenn er diesen Mitarbeitern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt.

Der Förderbetrag wird mit der Lohnsteueranmeldung verrechnet. Weitere Informationen.

 

 

Neue Direktversicherung anlegen:

Einen neuen Vertrag können Sie in der Personalverwaltung | Stammdaten | DV/Vorsorge entweder mit Klick auf das "+" in der Navigationsleiste oder wenn Sie im Feld "Vertrag Nr." eine neue fortlaufende Nummer eingeben und mit <ENTER> bestätigen anlegen.

 

 

 

Anzeige und Änderung bestehender Verträge:

Die Tabelle im oberen Bildschirmbereich zeigt alle Direktversicherungen an, die für den aktuellen Mitarbeiter bereits angelegt sind. Die Anzeige dient nur der Information und ist nicht editierbar.

 

Wenn Sie eine Direktversicherung in der Tabelle anklicken, wird diese im unteren Bereich zum Bearbeiten angezeigt. Der untere Bildschirmbereich, zeigt immer die Werte die im aktuellen Monat hinterlegt sind an.

 

 

Baubranchen - ZVK-Brutto:

Bei einigen Branchen werden Pensionskassenbeiträge bei einer Entgeltumwandlung nicht vom ZVK - Brutto abgezogen.

Dies kann pro Branche im jeweiligen Branchenmodell im Bereich "Beiträge/Auszahlungen" gesteuert werden.

 

 

Erstattung der Arbeitgeber Zusatzleistung in AAG-Meldungen

Die AG-Zusatzleistungen werden automatisch bei AAG-Meldungen anteilig hinzugerechnet und erstattet... weitere Informationen.