Vorgehensweise
für die Abrechnung einer Unterstützungskasse/Direktzusage als Entgeltumwandlung:
Diese
Arten der Altersvorsorge ist über das Register „DV/Vorsorge“ nicht abbildbar.
Eine Prüfung der 4 % der RV-BMG für die internen Durchführungswege (Unterstützungskasse
und Direktzusage) findet im Programm nicht statt.
Die Vertragsarten sind
grundsätzlich steuerfrei.
Um
dennoch die Abrechnung erstellen zu können gehen Sie folgendermaßen vor:
- Nutzen
Sie eine Lohnart die von den Einstellungen genau Ihrer Bezugslohnart
des Mitarbeiters entspricht um den negativen Betrag der Entgeltumwandlung
zu erfassen (z. B. die gleichen Einstellungen wie die Lohnart "Gehalt").
Die gleiche Lohnart zu verwenden empfehlen wir in diesem Fall nicht,
da dies zu Rückfragen Ihres Mitarbeiters führen kann wenn die Lohnart
auf dem Lohnausdruck evtl. zusammengefasst wird.
- Zur
Bedienung des Vertrages ist es nun davon abhängig wie die Zahlung
getätigt wird
a.
Erfolgt die Zahlung über den Zahlungsverkehrsassistenten des Lohnprogrammes
sollten Sie 2 Lohnarten verwenden. Eine für den Bruttobezug und eine für
den Netto-Abzug. Dies ist nötig um die entsprechende Bankverbindung der
Versicherungsgesellschaft zu hinterlegen.
b.
Erfolgt die Zahlung über einen anderen Weg, dann reicht es aus
eine Lohnart zu verwenden. Diese sollte als „geldwerter Vorteil“ angelegt
werden, damit die Funktionalität bei Erfassung des Bruttobezuges auch
gleich der Netto-Abzug erstellt wird. Für die Lohnart die den Bruttobezug
steuert sind folgende Einstellungen im Bereich Steuer und SV vorzunehmen:

Generell
gilt für diese Art des Vertrages: Die 4 % der RV-BMG ist manuell außerhalb
des Programmes zu prüfen und zu überwachen.
Wird
die Grenze überschritten, muss der Beitrag mit einer weiteren Lohnart
entsprechend steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig hinterlegt
werden.