Vorgehensweise für die Abrechnung einer Unterstützungskasse/Direktzusage als Entgeltumwandlung:
 
Diese Arten der Altersvorsorge ist über das Register „DV/Vorsorge“ nicht abbildbar. Eine Prüfung der 4 % der RV-BMG für die internen Durchführungswege (Unterstützungskasse und Direktzusage) findet im Programm nicht statt.
Die Vertragsarten sind grundsätzlich steuerfrei.
 
Um dennoch die Abrechnung erstellen zu können gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Nutzen Sie eine Lohnart die von den Einstellungen genau Ihrer Bezugslohnart des Mitarbeiters entspricht um den negativen Betrag der Entgeltumwandlung zu erfassen (z. B. die gleichen Einstellungen wie die Lohnart "Gehalt"). Die gleiche Lohnart zu verwenden empfehlen wir in diesem Fall nicht, da dies zu Rückfragen Ihres Mitarbeiters führen kann wenn die Lohnart auf dem Lohnausdruck evtl. zusammengefasst wird.

  2. Zur Bedienung des Vertrages ist es nun davon abhängig wie die Zahlung getätigt wird

a. Erfolgt die Zahlung über den Zahlungsverkehrsassistenten des Lohnprogrammes sollten Sie 2 Lohnarten verwenden. Eine für den Bruttobezug und eine für den Netto-Abzug. Dies ist nötig um die entsprechende Bankverbindung der Versicherungsgesellschaft zu hinterlegen.

 

b. Erfolgt die Zahlung über einen anderen Weg, dann reicht es aus eine Lohnart zu verwenden. Diese sollte als „geldwerter Vorteil“ angelegt werden, damit die Funktionalität bei Erfassung des Bruttobezuges auch gleich der Netto-Abzug erstellt wird. Für die Lohnart die den Bruttobezug steuert sind folgende Einstellungen im Bereich Steuer und SV vorzunehmen:

 

 
Generell gilt für diese Art des Vertrages: Die 4 % der RV-BMG ist manuell außerhalb des Programmes zu prüfen und zu überwachen.
Wird die Grenze überschritten, muss der Beitrag mit einer weiteren Lohnart entsprechend steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig hinterlegt werden.