§ 3 Nr. 63 EStG: Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (Externe Durchführungswege) sind bis zu einer festgelegten Grenze beitrags- und steuerfrei:
Steuerfrei: | Sozialversicherungsfrei: |
8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV West | 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV West |
Diese Grenzen werden jährlich vom Programm überprüft. Der Anteil der nicht beitrags-/steuerfrei ist, wird automatisch dem SV- bzw. Steuer-Brutto zugeschlagen.
Voraussetzung hierfür ist im Feld "Steuer (Sozial)" die Option "3 - Steuerfrei und (Sozialfrei bei Pensions)" mit gesetztem Häkchen bei "Pensionsk./-fonds"
oder das Kennzeichen "5 - Steuer- und Sozialfrei bei DV-Entgeltumwandlung" im entsprechenden Vertrag.
oder |
Im Abrechnungsprotokoll wird dargestellt wie viel Beträge im aktuellen Jahr bereits aufgelaufen sind und wie hoch der Steuer- bzw. SV-freie Betrag aktuell noch ist.
Ist die Steuer- bzw. SV-Freigrenze erreicht, erfolgt ein entsprechender Hinweis im Abrechnungsprotokoll.