DV/Vorsorge - Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

 

Bitte beachten Sie auch das Thema betriebliche Altersvorsorge in den Anwendungsbeispielen.

 

Wird eine Einstellung eines Vertrages im aktuellen Monats geändert, wirkt sich diese Änderung (durch eventuelle Korrekturen) auch in Vormonaten aus. Muss eine Einstellung ab dem aktuellen Monat geändert werden,

ist der Vertrag zu beenden (Feld "Vertragsende") und ein neuer Vertrag mit geänderten Einstellungen ist anzulegen.

 

 

Anzeige der Verträge

Die Tabelle im oberen Bildschirmbereich zeigt alle Direktversicherungen an, die für den aktuellen Mitarbeiter bereits angelegt sind. Die Anzeige dient nur der Information und ist nicht editierbar.

Wenn Sie eine Direktversicherung in der Tabelle anklicken, wird diese im unteren Bereich zum Bearbeiten angezeigt.

 

 

Neue Direktversicherung anlegen:

Um einen neuen Vertrag anzulegen klicken Sie auf das "+" in der Navigationsleiste oder geben Sie im Feld "Vertrag Nr." eine neue fortlaufende Nummer ein und bestätigen Sie das Feld mit <ENTER>.

 

 

 

 

Beendigung eines Vertrages:

Ist ein Vertrag beendet, tragen Sie im Feld "Vertragsende" ein Endedatum ein. Der Vertrag wird nach dem eingegebenen Datum nicht mehr bedient.

Ein Vertrag der in Vormonaten bereits abgerechnet wurde, darf über den Button "-" nicht gelöscht werden.

 

 

Feld Bedeutung
Verwendungszweck

Hier geben Sie die Vertragsnr. an, unter die der Empfänger der Zahlung (z. B. Lebensversicherer) den Vertrag buchen soll. Dieser Verwendungszweck wird bei der Überweisung herangezogen und auf dem Lohnausdruck ausgegeben.

Vertragsart

Anhand dieser Einstellung erkennt das Programm, wie diese DV einzustufen ist. Abhängig von der gewählten Vertragsart erfolgt eine Zuzahlung/ein Abzug auf der Abrechnung des Mitarbeiters. Auch die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung ist unterschiedlich.

Es gibt hier drei mögliche Einstellungen, die Sie aus der hinterlegten Liste auswählen können:

1 - aus Entgeltumwandlung:

Der Betrag wird dem Arbeitnehmer vom laufenden Entgelt abgezogen. Sein steuerpflichtiges Brutto wird um diesen Betrag gekürzt. Die Versteuerung und die Verbeitragung erfolgt abhängig von der Angabe, die Sie im Feld "Steuer (Sozial)" vornehmen und ob die gesetzlichen Grenzen überschritten wurden oder nicht.

2 - aus Einmalzahlung:

In diesem Fall muss eine Einmalzahlung vorliegen, aus der die DV gezahlt werden kann, wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc. Diese Einmalzahlung wird um den hinterlegten Betrag gekürzt. Die Versteuerung und die Verbeitragung erfolgt abhängig von der Angabe, die Sie im Feld "Steuer (Sozial)" vornehmen und ob die gesetzlichen Grenzen überschritten wurden oder nicht.

3 - als Zusatzleistung:

In diesem Fall wird die Direktversicherung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gezahlt. Die Versteuerung und die Verbeitragung erfolgt abhängig von der Angabe, die Sie im Feld "Steuer (Sozial)" vornehmen und ob die gesetzlichen Grenzen überschritten wurden oder nicht.

In AAG-Meldungen werden diese Zusatzleistungen anteilig erstattet... weitere Informationen.

Pfändbare Leistung

Geben Sie hier an, ob der Vertrag pfändbar ist oder nicht

Zahlungsart

Geben Sie hier die Zahlungsart für die DV ein.

Bankverbindung

 

Hier erfassen Sie die Bankverbindung, auf die der Betrag des Vertrages überwiesen werden soll. Empfänger ist hier i. d. R. das Versicherungsunternehmen bei welchem der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Eingabe der Bankverbindung ist für die Zahlungsarten Diskettenclearing, Überweisung und Scheck erforderlich.

Wenn als Zahlungsart "Lastschrift" eingestellt wird, ist keine Bankverbindung nötig.

Wenn als "Abweichender Kontoinhaber" keine Angabe gemacht wird, wird der Mitarbeiter als Kontoinhaber angenommen.

Fibu-Konto Soll/ Fibu-Konto Haben

Geben Sie hier die FIBU-Konten ein, auf die der DV-Betrag (Soll) und die Überweisung des Betrags (Haben) in der FIBU gebucht werden soll.

Bei der FIBU-Übergabe (Zusatz | Datenexport | Fibu-Export) und beim Druck des Buchungsbelegs (Listen | Buchungsbeleg) wird dieses Konto verwendet.

Wenn diese Felder leer bleiben, greift das Programm bei der FIBU-Übergabe/dem Buchungsbeleg auf die Konten zurück, die unter
Stammdaten | FIBU-/Kore-Parameter | FIBU-Übergabe II hinterlegt sind.

Sofern auch dort keine Eingabe gemacht wurde, greift das Programm auf das "FIBU-Hilfskonto" zurück, das in Stammdaten | FIBU-/Kore-Parameter | Allgemeine Parameter hinterlegt ist (in der Voreinstellung Konto 3333).

Fibu- Konto Entg. Umw.

Zur Verbuchung von Entgeltumwandlungen gibt es unter Stammdaten | Fibu/Kore-Parameter | Fibu-Übergabe II "Engeltumwandlung (Soll)" und in der Personalverwaltung | Bruttolohnerfassung | DV/Vorsorge "Fibu- Konto Entg. Umw." Felder zur Hinterlegung von Fibu-Konten.

Die Konten werden heran gezogen wenn der Buchungsbeleg nach "Lohnarten" oder nach "Kostenstellen/Lohnarten" gedruckt bzw. die Fibu-Übergabe nach "Lohnarten" erfolgt und die Vertragsart "1 - aus Entgeltumwandlung" im Vertrag hinterlegt ist.

Bei den Vertragsarten "2 - aus Einmalzahlung" bzw. "3 - aus Zusatzleistung" wird nicht auf die Felder zugegriffen.

Der Buchungsbeleg bzw. der Fibu-Export greift zuerst auf das Konto in der Personalverwaltung zu, ist hier keins hinterlegt wird das Konto in den Fibu/Kore-Parametern verwendet, ist auch hier keins angegeben wird die Umwandlung von der letzten lfd. Lohnart abgezogen. Wird in der aktuellen Version/im aktuellen Monat das Konto (neu) hinterlegt, hat dies auch Auswirkungen auf Buchungsbelege der vergangenen Monate. Werden diese erneut gedruckt (oder die Fibu-Übergabe erneut gestartet), greift das Programm auf die neu hinterlegten Konten zu.

Vertragsbeginn /Vertragsende

Der angelegte Vertrag wird nur in dem hier eingegrenzten Zeitraum berücksichtigt. Das Vertragsende kann durchaus frei bleiben. Es ist erst dann einzutragen, wenn der Vertrag nicht mehr weiter abgeführt wird.

Über Klick auf den Button hinter dem Feld, öffnet sich ein Kalender zur Auswahl der Angaben.

 

Löschen Sie einen Vertrag nicht, wenn dieser endet, sondern nutzen Sie das Feld "Vertragsende".

Steuer (Sozial)

Die hier festgelegte Art entscheidet, wie der Betrag steuerlich und sv-rechtlich behandelt wird.

1 - pau. Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer  trägt die auf den Vertrag entfallende pauschale Steuer.
Es wird der unter Stammdaten | Mandantendaten | Finanzamt | Pauschale Lohnarten "Direktversicherung" hinterlegte Prozentsatz angewendet.
2 - pau. Arbeitgeber Der Arbeitgeber trägt die auf den Vertrag entfallende pauschale Steuer.
Es wird der unter Stammdaten | Mandantendaten | Finanzamt | Pauschale Lohnarten "Direktversicherung" hinterlegte Prozentsatz angewendet.
3 - Steuerfrei und (Sozialfrei bei Pensions.) In diesem Fall fällt für den Vertrag, solange die gesetzliche Grenze noch nicht erreicht wurde, keine Steuer an.
 

Soll der Vertrag zusätzlich SV-frei sein, muss das Häkchen bei "Pensionsk./-fonds" gesetzt sein.

4 - Steuerpflichtig Der Vertrag wird versteuert und verbeitragt. Bei einer Entgeltumwandlung erfolgt kein Abzug vom Steuer- bzw. SV-Brutto. Eine Zusatzleistung wird zum Steuer- bzw. SV-Brutto addiert..
5 - Steuer- und Sozialfrei bei DV-Entgeltumw. Der Vertrag ist, solange die gesetzlichen Grenzen noch nicht erreicht sind, Steuer- und SV-Frei.
Werden die entsprechenden Grenzen überschritten, wird der Betrag (ggf. anteilig) automatisch SV- bzw. Steuerpflichtig. Dies wird im Abrechnungsprotokoll dargestellt.

Abzugsturnus

 

Geben Sie hier den Abzugsturnus ein. Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich geschehen. Der erste Monat in dem der Vertrag abgezogen wird, ist durch die Hinterlegung im Feld "Vertragsbeginn" bestimmt.

Soll der Vertrag z. B. jährlich im November bedient werden, müsste der Vertragsbeginn auf den "01.11.20xx" und der Abzugsturnus auf "4 - jährlich" gesetzt werden.

Die Eingabe "0 - gesperrt" bewirkt, dass der Vertrag ausgesetzt wird, auch, wenn kein Vertragsende eingegeben ist.

Betrag

Hier ist der Betrag des Vertrages zu hinterlegen der abgerechnet werden soll.

Pensionsk./-fonds ... steuerfrei

Wird das Häkchen gesetzt wird im Feld "Vertragsart" automatisch die Option "3 - Steuerfrei und (Sozialfrei bei Pensions.)" hinterlegt.

Durch das gesetzte Häkchen wird der hinterlegte Betrag zusätzlich zur Steuerfreiheit (durch das Kennzeichen "3") auch SV-frei behandelt.

Pausch. Konto Lst/Soli/KiSt

 

Die Felder werden nur angezeigt, wenn als Steuergrundlage die pauschale AG-Steuer angegeben wird. Hier können Sie abweichende Konten für die pauschale Lohn-/Kirchensteuer und den Soli hinterlegen. So können Sie die Konten aus den Parametern Fibu- Übergabe I entsprechend der Taxonomie für die eBilanz übersteuern.

bAV-AG-Zuschuss

Ist nach §§ 1a (1a) und 23 (2) BetrAVG ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren, ist eine der folgenden Option auszuwählen.

0 - kein Zuschuss

Es wird kein AG-Zuschuss ermittelt.

1 - AG-Zuschuss 15 %

Es wird ein AG-Zuschuss von 15 % berechnet.

2 - Zuschuss 15 % bis BBG KV dann tatsächl. Ersparnis

Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV werden vom hinterelegten Betrag 15 % AG-Zuschuss ermittelt.

Für die Beträge die über der BBG KV/PV liegen, wird die tatsächliche Ersparnis ermittelt ("spitze" Abrechnung) und der AG-Zuschuss ergibt sich.

Liegt der Betrag teilweise über und unter der BBG wird der Betrag aufgeteilt. Aus dem Teil unter der BBG KV/PV werden die 15 % herangezogen, aus dem Teilbetrag über der BBG KV/PV die ermittelte Ersparnis.

3 - Zuschuss manuell

Wird diese Option gewählt, kann im Feld "AG-Zuschuss manuell" ein individueller Prozentsatz für einen AG-Zuschuss eingegeben werden.

AG-Zuschuss manuell

Wurde im Feld "bAV-AG-Zuschuss" die Einstellung "3 - Zuschuss manuell" gewählt, ist hier der manuelle Zuschuss in % zu erfassen.

bAV-Förderung

Ist eine Förderung der angelegten AG-Zusatzleistung (Vertragsart = 3 - Zusatzleistung) nach § 100 EStG zulässig, ist hier die Option "1 - berechnen" zu hinterlegen. Der Förderbetrag wird ermittelt und bis zum Erreichen der maximalen Förder-Grenze auf der Lohnsteueranmeldung gemeldet/abgezogen.

Förderbetrag Max.

Ist der maximale Förderbetrag niedriger als der unter § 100 EStG genannte, ist dieser hier einzugeben.

Es wird maximal der hier hinterlegte Betrag in der Lohnsteueranmeldung gemeldet/abgezogen.