Erstattung von Arbeitgeberleistungen für Altersvorsorge

Arbeitgeberleistungen für Altersvorsorge, sofern nicht kapitalgedeckt, können vom Arbeitgeber bei der Erstattung von Lohnfortzahlung geltend gemacht werden.

 

Dazu gehören ZVK-Beiträge im Baugewerbe sowie Arbeitgeberleistungen für Pensionskassen.

Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Rechtssicherheit bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

 

- Die ZVK-Beiträge im Baugewerbe im Bauhauptgewerbe müssen über zusätzliche Lohnarten zum Erstattungsbetrag addiert werden.

- Erstattungsfähige Arbeitgeberleistungen zu bAV-Verträgen werden automatisch vom Programm ermittelt und auf dem AAG-Antrag im separaten Feld "Erstattungsfähige Arbeitgeberzuwendungen" ausgegeben.

 

 

 

ZVK-Beiträge für gewerbliche Mitarbeiter im Erstattungsantrag geltend machen:

 

Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Merkmalen an:

 

Steuergrundlage: steuerfrei;

Sozialgrundlage: 7 - fiktiv;

Faktorvorgabe: (Prozentsatz des ZVK-Beitrags monatlich)

Statusvorgabe: Stundensatz;

Funktionsvorgabe: Lohnart nach Monatsabschluss löschen;

Lohnart drucken: Nein;

Statistikkennzeichen: 5 -Lohnfortzahlung/Std. oder 21 - Lohnfortzahlung/Tage

 

Der eigentlichen Lohnart "Lohnfortzahlung" kann diese Lohnart als Folgelohnart zugewiesen werden, so wird sie automatisch mit erfasst.

Bei gewerblichen Mitarbeitern ist als Einheit die Anzahl der LFZ-Stunden zu verwenden.

 

 

 

ZVK-Beiträge für Angestellte im Erstattungsantrag geltend machen:

 

Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Merkmalen an:

 

Steuergrundlage: steuerfrei;

Sozialgrundlage: 7 - fiktiv;

Statusvorgabe: Hier ist ein eigener Stundensatz in der Tariftabelle mit dem ZVK-Beitrag pro Tag anzulegen. Die Lohnart muss auf dieses Feld zugreifen;

Funktionsvorgabe: Lohnart nach Monatsabschluss löschen;

Lohnart drucken: Nein;

Statistikkennzeichen: 5 -Lohnfortzahlung oder 21 - Lohnfortzahlung/Tage

 

 

 

Arbeitgeber Zusatzleistungen zu bAV-Verträgen:

 

Werden Arbeitgeber Zusatzleistungen zu bAV-Verträgen gewährt, ermittelt das Programm den erstattungsfähigen Anteil der Zusatzleistung im Falle der Lohnfortzahlung automatisch.

Die Erstattungsfähigen Arbeitgeberleistungen werden folgendermaßen ermittelt:

 

Zusatzleistung des Arbeitgebers x Lohnfortzahlung / Monatslohn

 

Beispiel:

Zusatzleistung AG/Monat: 100 €

Monatslohn: 2000 €

Lohnfortzahlung: 480 €

 

100 € (Zusatzleistung AG) x 480 € (Lohnfortzahlung) / 2000 € (Monatslohn) = 24 € Erstattungsfähige Arbeitgeberleistung

 

Die Berechnung wird im Abrechnungsprotokoll dargestellt:

 

Erstattungsfähige AG-Zuwendungen = 100,00 €, Anteilige Zuwendung =  24,00 €

         Brutto =  2000,00, Lfzg. =   480,00, Erstattung AG-Zuwendungen =    24,00, Erstattungsbetrag =   327,60

 

 

Das im Protokoll ausgegebene Brutto kann u. U. vom zur Ermittlung herangezogenen Monatslohn abweichen z. B. wenn eine Entgeltumwandlung hinterlegt wurde.