Arbeitgeberleistungen für Altersvorsorge, sofern nicht kapitalgedeckt, können vom Arbeitgeber bei der Erstattung von Lohnfortzahlung geltend gemacht werden.
Dazu gehören ZVK-Beiträge im Baugewerbe sowie Arbeitgeberleistungen für Pensionskassen.
Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Rechtssicherheit bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
- Die ZVK-Beiträge im Baugewerbe im Bauhauptgewerbe müssen über zusätzliche Lohnarten zum Erstattungsbetrag addiert werden.
- Erstattungsfähige Arbeitgeberleistungen zu bAV-Verträgen werden automatisch vom Programm ermittelt und auf dem AAG-Antrag im separaten Feld "Erstattungsfähige Arbeitgeberzuwendungen" ausgegeben.
ZVK-Beiträge für gewerbliche Mitarbeiter im Erstattungsantrag geltend machen:
Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Merkmalen an:
Steuergrundlage: steuerfrei;
Sozialgrundlage: 7 - fiktiv;
Faktorvorgabe: (Prozentsatz des ZVK-Beitrags monatlich)
Statusvorgabe: Stundensatz;
Funktionsvorgabe: Lohnart nach Monatsabschluss löschen;
Lohnart drucken: Nein;
Statistikkennzeichen: 5 -Lohnfortzahlung/Std. oder 21 - Lohnfortzahlung/Tage
Der eigentlichen Lohnart "Lohnfortzahlung" kann diese Lohnart als Folgelohnart zugewiesen werden, so wird sie automatisch mit erfasst.
Bei gewerblichen Mitarbeitern ist als Einheit die Anzahl der LFZ-Stunden zu verwenden.
ZVK-Beiträge für Angestellte im Erstattungsantrag geltend machen:
Legen Sie eine neue Lohnart mit folgenden Merkmalen an:
Steuergrundlage: steuerfrei;
Sozialgrundlage: 7 - fiktiv;
Statusvorgabe: Hier ist ein eigener Stundensatz in der Tariftabelle mit dem ZVK-Beitrag pro Tag anzulegen. Die Lohnart muss auf dieses Feld zugreifen;
Funktionsvorgabe: Lohnart nach Monatsabschluss löschen;
Lohnart drucken: Nein;
Statistikkennzeichen: 5 -Lohnfortzahlung oder 21 - Lohnfortzahlung/Tage
Arbeitgeber Zusatzleistungen zu bAV-Verträgen:
Werden Arbeitgeber Zusatzleistungen zu bAV-Verträgen gewährt, ermittelt das Programm den erstattungsfähigen Anteil der Zusatzleistung im Falle der Lohnfortzahlung automatisch.
Die Erstattungsfähigen Arbeitgeberleistungen werden folgendermaßen ermittelt:
Zusatzleistung des Arbeitgebers x Lohnfortzahlung / Monatslohn
Beispiel:
Zusatzleistung AG/Monat: 100 €
Monatslohn: 2000 €
Lohnfortzahlung: 480 €
100 € (Zusatzleistung AG) x 480 € (Lohnfortzahlung) / 2000 € (Monatslohn) = 24 € Erstattungsfähige Arbeitgeberleistung
Die Berechnung wird im Abrechnungsprotokoll dargestellt:
Erstattungsfähige AG-Zuwendungen = 100,00 €, Anteilige Zuwendung = 24,00 €
Brutto = 2000,00, Lfzg. = 480,00, Erstattung AG-Zuwendungen = 24,00, Erstattungsbetrag = 327,60
Das im Protokoll ausgegebene Brutto kann u. U. vom
zur Ermittlung herangezogenen Monatslohn abweichen z. B. wenn eine Entgeltumwandlung
hinterlegt wurde.