Förderbetrag Geringverdiener § 100 EStG

Durch den Förderbetrag soll die kapitalgedeckten bAV bei Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichem Einkommen verbreitet werden.

 

Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen zählen zu den förderfähigen Verträgen.

Die dazu gewährten Arbeitgeber Zusatzleistungen können gefördert werden.

 

Für die Gewährung des BAV Förderbetrags spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag als Jahresbetrag, halb-, vierteljährlich, monatlich oder unregelmäßig gezahlt wird.

Bei laufender oder unregelmäßiger Zahlung der Beiträge kann der BAV-Förderbetrag in entsprechenden Teilbeträgen bei der jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldung geltend gemacht werden.

 

Voraussetzungen:

 

 

Höhe der Förderung/Höchstgrenze: