AG-Zuschuss zur bAV §§ 1a (1a) und 23 (2) BetrAVG

Der Arbeitgeber soll nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab sofort vom Sparverhalten seiner Arbeitnehmer nicht mehr profitieren. Er soll also bei der Entgeltumwandlung die Vorteile aus der Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr behalten.

 

Der Zuschuss in Höhe von 15 % ist verpflichtend für:

 

 

Der Arbeitgeber ist zum Zuschuss nur verpflichtet wenn er auch Sozialversicherungsbeträge erspart. Hat er keine Ersparnisse, hat er auch keinen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen.

 

Info von Bundesministerium für Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang:

 

"§ 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG sehen ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeberzuschuss nur zu

leisten ist „soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart“.

Ist das nicht der Fall, etwa wenn Entgelt oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt wird, ist insoweit auch kein Arbeitgeberzuschuss fällig.

Wird Entgelt bspw. im Bereich zwischen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze

in der gesetzlichen Rentenversicherung umgewandelt, kann der Arbeitgeber „spitz“ abrechnen, er kann aber auch 15 % des umgewandelten Beitrags an die Versorgungseinrichtung weiterleiten"

 

 

 

Automatische Berechnung des AG-Zuschuss:

In der Personalverwaltung | Bruttolohnerfassung | DV/Vorsorge können Sie die Berechnung im Feld "bAV-AG-Zuschuss" aktvieren.

Eine Aktivierung ist nur bei den Vertragsarten "1 - aus Entgeltumwandlung" und "2 - aus Einmalzahlung" möglich.

 

Im Feld "bAV-AG-Zuschuss" stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

0 - kein Zuschuss Es wird kein AG-Zuschuss ermittelt.
1 - AG-Zuschuss 15 %

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % vom hinterlegten "Betrag" ermittelt.

2 - Zuschuss 15 % bis BBG KV, dann tatsächliche Ersparnis

Ist das Gesamtbrutto unterhalb der BBG der gesetzlichen Krankenversicherung dann wird bei dieser Einstellung mit 15% Zuschuss gerechnet.

 

Bei einem Gesamtbrutto abzüglich der Entgeltumwandlung, oberhalb der BBG der gesetzlichen Krankenversicherung werden die tatsächlichen Prozentsätze der Arbeitgeber Beiträge ohne KV und PV (also nur die Prozentsätze der Renten- und Arbeitslosenversicherung) ermittelt.

3 - Zuschuss manuell Wird diese Option gewählt, öffnet sich das Feld "AG-Zuschuss manuell". Der AG-Zuschuss kann in diesem Feld manuell in € eingegeben werden.

 

Der ermittelte AG-Zuschuss wird im oberen Bereich der Maske angezeigt. Dieser Bereich kann nicht editiert werden und dient nur zur Ansicht.

 

 

Zahlung:

Der AG-Zuschuss wird automatisch, zusätzlich zum "Betrag", an die angegeben Bankverbindung übermittelt.