AG - Sozialversicherung | |
Umlagepflicht: | Eingabe der Umlagepflicht "U1 und U2" oder "nur U2" Ab 2006 sind alle Betriebe umlagepflichtig nach U2. Die Umlagepflicht U1 und U2 ist abhängig von der Betriebsgröße.
Die Pflichtkrankenkasse eines jeden Mitarbeiters ist gleichzeitig auch dessen Umlagekasse. Die hier getroffene Auswahl wird bei allen umlagepflichtigen Personalnummern als Vorschlag angezeigt. Dieser Vorschlag kann in den Personaldaten geändert werden. |
Insolvenzgeldumlage:
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Der Umlagesatz ist in den Mandantendaten | Beitragssätze hinterlegt und wird automatisch bei der Programminstallation bzw. bei der Update-Installation eingetragen. Eine manuelle Änderung durch den Bediener ist nicht möglich. Die Insolvenzgeldumlage wird ab Januar 2009 in der Beitragsgruppe 0050 auf den Beitragsnachweisen für die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale nachgewiesen. Sie wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Nur wenn das abzurechnende Unternehmen nicht zur Insolvenzgeldabgabe verpflichtet ist (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Abrechnung von Menschen mit Behinderung in geschützten Werkstätten), ist dieses Feld mit "keine Umlage" zu belegen.
Weitere Informationen finden Sie in den Anwendungsbeispielen. |
Sofortmeldungen: |
Für einige Branchen sind ab 2009 sogenannte „Sofortmeldungen“ zu erstellen. Das bedeutet, dass neue Mitarbeiter am Tag des Beschäftigungsbeginns vor Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung zu melden sind.
Ist dieses Feld aktiviert, wird bei der Neuanlage eines Mitarbeiters beim Speichern gleich eine Sofortmeldung erstellt. Um eine Sofortmeldung zu erzeugen, reicht ein Minium an Daten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsname, Geburtsort. Für den Fall, dass alle anderen Angaben zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns fehlen, kann damit eine Sofortmeldung erzeugt und im MeldeCenter übermittelt werden.
Um eine "Anmeldung" zu erzeugen, sind die Angaben für den Mitarbeiter vollständig einzugeben. Sofern dies gleich bei der Erstanlage geschieht, wird gleichzeitig eine Sofortmeldung und eine Anmeldung erzeugt. |
Beitragszuschuss bei privat Krankenversicherten | |
AG- Zuschuss: | Hier veranlassen Sie, dass bei Fehlzeiten des privat Versicherten Arbeitnehmers der Beitragszuschuss zur privaten KV automatisch gekürzt wird. Bitte lesen Sie dazu auch die Hinweise zu §23c in den Anwendungsbeispielen. |
Beitragsnachweis BWNAC >> Fälligkeit |
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Berechnung: | Seit 2006 müssen die Beiträge zu den Sozialversicherungen bereits zum drittletzten Bankarbeitstag gezahlt sein. Die Beitragsnachweise müssen schon zwei Tage vor dem letzt möglichen Zahltag übermittelt sein.
Das heißt die Meldungen müssen am 5.-letzten Bankarbeitstag um 00:00 Uhr bei der Kasse vorliegen. Die Anzeige auf dem Programmhintergrund ist dementsprechend angepasst und zeigt den letzten Tag an dem die Nachweise rechtzeitig zu übermitteln sind an (6.- letzter Bankarbeitstag).
Um diesen Ablauf zu ermöglichen, gibt es drei verschiedene Einstellungen: |
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Berechnung mit einer vorläufigen Abrechnung: | Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus der vorläufigen Abrechnung des aktuellen Monats. | |
Beiträge des Vormonats: | Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus dem Vormonat. | |
Beiträge des entsprechenden Monats des Vorjahres: | Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus dem entsprechenden Monats des Vorjahres. | |
Stundenlöhner: | In Verbindung mit der "Berechnung mit einer vorläufigen Abrechnung" gibt es die Möglichkeit, eine Hochrechnung für die vorläufige Beitragsermittlung zu erzeugen. Diese Hochrechnung ist nur für Mitarbeiter möglich, denen ein Arbeitszeitmodell zugeordnet ist.
Bitte beachten Sie dazu die Dokumentation im Menüpunkt Zusatz | MeldeCenter - vorläufige Beitragsnachweise
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Meldungserstellung: | Sind unter Stammdaten
| Betriebstätten mehrere Betriebsstätten
hinterlegt, kann hier ausgewählt werden ob die Beitragsnachweise
getrennt nach abweichenden Betriebsnummern erfolgen soll oder
zusammengefasst..
Ist das Häkchen gesetzt, wird pro Krankenkasse für jede hinterlegte Betriebsnummer ein Beitragsnachweis übermittelt (sofern Beiträge gemeldet werden müssen). |