Krankenkasse

AG - Sozialversicherung
Umlagepflicht:

Eingabe der Umlagepflicht "U1 und U2" oder "nur U2"

Ab 2006 sind alle Betriebe umlagepflichtig nach U2. Die Umlagepflicht U1 und U2 ist abhängig von der Betriebsgröße.

 

Die Pflichtkrankenkasse eines jeden Mitarbeiters ist gleichzeitig auch dessen Umlagekasse.

Die hier getroffene Auswahl wird bei allen umlagepflichtigen Personalnummern als Vorschlag angezeigt. Dieser Vorschlag kann in den Personaldaten geändert werden.

Insolvenzgeldumlage:

 

Der Umlagesatz ist in den Mandantendaten | Beitragssätze hinterlegt und wird automatisch bei der Programminstallation bzw. bei der Update-Installation eingetragen. Eine manuelle Änderung durch den Bediener ist nicht möglich.

Die Insolvenzgeldumlage wird ab Januar 2009 in der Beitragsgruppe 0050 auf den Beitragsnachweisen für die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale nachgewiesen. Sie wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht.

Nur wenn das abzurechnende Unternehmen nicht zur Insolvenzgeldabgabe verpflichtet ist (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Abrechnung von Menschen mit Behinderung in geschützten Werkstätten), ist dieses Feld mit "keine Umlage" zu belegen.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Anwendungsbeispielen.

Sofortmeldungen:

Für einige Branchen sind ab 2009 sogenannte „Sofortmeldungen“ zu erstellen. Das bedeutet, dass neue Mitarbeiter am Tag des Beschäftigungsbeginns vor Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung zu melden sind.

 

Ist dieses Feld aktiviert, wird bei der Neuanlage eines Mitarbeiters beim Speichern gleich eine Sofortmeldung erstellt. Um eine Sofortmeldung zu erzeugen, reicht ein Minium an Daten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsname, Geburtsort.

Für den Fall, dass alle anderen Angaben zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns fehlen, kann damit eine Sofortmeldung erzeugt und im MeldeCenter übermittelt werden.

 

Um eine "Anmeldung" zu erzeugen, sind die Angaben für den Mitarbeiter vollständig einzugeben. Sofern dies gleich bei der Erstanlage geschieht, wird gleichzeitig eine Sofortmeldung und eine Anmeldung erzeugt.

 

 

Beitragszuschuss bei freiwillig Versicherten

 

 

Bitte beachten Sie:

Grundlegend ist während des Bezugs von KUG der Höchstbeitrag zur KV und PV zu leisten (Einstellung "Berechnung aus BBG").

 

Der Arbeitgeber kann für den Versicherten einen Antrag auf Beitragsherabsetzung bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Bitte setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung.

Wurde ein Antrag auf Beitragsherabsetzung gestellt, ist die Einstellung "Beitragszuschuss nach Entgelt" zu wählen.

 

Soll die Einstellung nur für einen Mitarbeiter vorgenommen werden, kann dies individuell in der Personalverwaltung unter "Kassen" eingestellt werden.

Berechnung nach: Zuschuss nach Beitragsbemessungsgrenze:

Bei dieser Voreinstellung greift das Programm bei der Neuanlage einer Personalnummer auf den Betrag zurück, der in den Krankenkassenstammdaten als Beitragssatz für freiwillig Versicherte hinterlegt ist.

Dieser Beitragssatz ist bei den meisten Krankenkassen in der Archivdatei enthalten und wird in die Personalstammdaten übernommen. Diese Einstellung ist für alle Mitarbeiter gültig.

Zuschuss nach Entgelt: Diese Voreinstellung bewirkt, dass auch bei Firmenzahlern der Beitrag nur bis zu der Höhe des aktuellen Entgelts ermittelt wird. Diese Einstellung ist für alle Mitarbeiter gültig.
Zuschuss nach BBG, plus Automatik bei SV-Fehlzeiten:

Bei dieser Einstellung wird bei einer Unterbrechung automatisch auf das anteilige Entgelt gekürzt.

Weiterhin ist diese Einstellung zu verwenden, wenn für einzelne Mitarbeiter der Beitrag nur bis zum jeweiligen Entgelt ermittelt werden soll.

In diesem Fall ist bei diesen Mitarbeitern der Beitragssatz in den Personalstammdaten zu entfernen. Das Feld muss leer bleiben.

 

 

Beitragszuschuss bei privat Krankenversicherten
AG- Zuschuss:
Hier veranlassen Sie, dass bei Fehlzeiten des privat Versicherten Arbeitnehmers der Beitragszuschuss zur privaten KV automatisch gekürzt wird. Bitte lesen Sie dazu auch die Hinweise zu §23c in den Anwendungsbeispielen.
 
Beitragsnachweis BWNAC >> Fälligkeit
Berechnung:

Seit 2006 müssen die Beiträge zu den Sozialversicherungen bereits zum drittletzten Bankarbeitstag gezahlt sein. Die Beitragsnachweise müssen schon zwei Tage vor dem letzt möglichen Zahltag übermittelt sein.

 

Das heißt die Meldungen müssen am 5.-letzten Bankarbeitstag um 00:00 Uhr bei der Kasse vorliegen.

Die Anzeige auf dem Programmhintergrund ist dementsprechend angepasst und zeigt den letzten Tag an dem die Nachweise rechtzeitig zu übermitteln sind an (6.- letzter Bankarbeitstag).

 

Um diesen Ablauf zu ermöglichen, gibt es drei verschiedene Einstellungen:

Berechnung mit einer vorläufigen Abrechnung: Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus der vorläufigen Abrechnung des aktuellen Monats.
Beiträge des Vormonats: Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus dem Vormonat.
Beiträge des entsprechenden Monats des Vorjahres: Als Grundlage zur Erstellung der Beitragsnachweise dienen die Beiträge aus dem entsprechenden Monats des Vorjahres.
Stundenlöhner:

In Verbindung mit der "Berechnung mit einer vorläufigen Abrechnung" gibt es die Möglichkeit, eine Hochrechnung für die vorläufige Beitragsermittlung zu erzeugen. Diese Hochrechnung ist nur für Mitarbeiter möglich, denen ein Arbeitszeitmodell zugeordnet ist.

 

Bitte beachten Sie dazu die Dokumentation im Menüpunkt Zusatz | MeldeCenter - vorläufige Beitragsnachweise

 

Meldungserstellung: Sind unter Stammdaten | Betriebstätten mehrere Betriebsstätten hinterlegt, kann hier ausgewählt werden ob die Beitragsnachweise getrennt nach abweichenden Betriebsnummern erfolgen soll oder zusammengefasst..
Ist das Häkchen gesetzt, wird pro Krankenkasse für jede hinterlegte Betriebsnummer ein Beitragsnachweis übermittelt (sofern Beiträge gemeldet werden müssen).