Beitragssätze

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie über ein Programm-Update. Diese Werte müssen Sie nicht selbst pflegen. Die Übersicht enthält für eventuelle Rückrechnungen auch die Werte für Vorjahre.

 

 

Der erste Block enthält die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Beitragssätze für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

 

 

 

Der zweite Block enthält die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte sowie Höchstsätze, die als Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV steuerfrei sind.

Werden diese Sätze überschritten, zeigt das Abrechnungsprotokoll einen entsprechenden Hinweis. Weiterhin ist der %-Satz für die Insolvenzgeldumlage in diesem Block enthalten.

 

 

 

Der dritte Block ist für die Abrechnung von knappschaftlich versicherten Arbeitnehmern vorgesehen. D. h. bei der Anlage der Bundesknappschaft wurde das Kennzeichen "2 - RentenVersicherung" hinterlegt.

Bei den Mitarbeitern wird bei der Ermittlung der Rentenversicherung eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und andere Beitragssätze angewendet.

 

Hiermit sind nicht die geringfügig Beschäftigten Mitarbeiter oder Mitarbeiter die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und gleichzeitig bei der Bundesknappschaft versichert sind gemeint.

 

 

 

Beitragssätze für Behinderte Menschen

Im Bereich "Behinderte Menschen" sind die Beitragssätze ersichtlich die in einem separaten Mandanten für die Abrechnung von Behinderten Menschen angewendet wird weitere Informationen.

 

Im oberen Bereich sind die Bezugsgrößen und im unteren Bereich die Mindesbemessungsgrundlagen ersichtlich.