Einstellungen

Stundenerfassung:

Nicht vorhanden

Die Stundenerfassung und der Bereich "Arbeitszeitkonto" in der Personalverwaltung ist nicht ersichtlich.

Vorhanden

Der Menüpunkt Stundenerfassung und der Bereich "Arbeitszeitkonto" in der Personalverwaltung ist aktiv.

mit Stundenkorrektur

Um Stundenerfassungen per Korrekturmodus aus späteren Monaten bearbeiten zu können, ist das Feld auf "mit Stundenkorrektur" zu setzen.

 

Mit der Einstellung Stundenkorrektur werden im Fall einer Korrektur auf Vormonate alle Positionen gelöscht und neu übernommen. Falls manuelle Änderungen z. B. der Stundensätze gemacht wurden, werden die ebenfalls gelöscht.

mit GDI-Zeiterfassung (GDILOHN2.CSV)

Die Stunden in der Stundenerfassung werden direkt aus der Zeiterfassung oder über die Importschnittstelle importiert.

Stundenübernahme: Standard mit vorhandenen Sätzen

Bei einer Neuberechnung werden geänderte Stundensätze aus der Tariftabelle nicht in die Bruttolohnerfassung übertragen.

Bereits bestehende Lohnpositionen, die aus der Stundenerfassung erzeugt wurden, behalten die vorhandenen Stundensätze.

Lohnarten neu übergeben Bei einer Neuberechnung werden geänderte Stundensätze aus der Tariftabelle in die Bruttolohnerfassung übertragen.

Lohnpositionen:

Prüfung bei der endgültigen Abrechnung Mit der Einstellung können aktive Mitarbeiter nur abgerechnet werden, wenn entweder ein Bezug oder alternativ eine Fehlzeit, die das fehlende Entgelt begründet, hinterlegt wurde.
 
Aktivieren Sie diese Prüfung! Monate ohne Entgelt und ohne Fehlzeit, die das fehlende Entgelt begründen, sind nicht zulässig.
Keine Prüfung bei der endgültigen Abrechnung Mit der Einstellung entfällt die o. g. Prüfung. In diesem Fall müssen Sie selbst überwachen, ob alle Mitarbeiter einen Bezug erhalten haben.

 

 

Genauigkeit/Satz:

Die Eingabe bezieht sich auf die mögliche Anzahl der Nachkommastellen im Feld "Satz" der Bruttolohnerfassung. Sie können bis maximal 4 Nachkommastellen einstellen, mit denen gerechnet wird und die auch auf der Lohnabrechnung ausgegeben werden.

Statistikzeile:

Diese Angabe bezieht sich auf die Anzeige der Statistikzeile in der Bruttolohnerfassung. In diesem Bereich werden Normalstunden, Überstunden, Krankheit, Urlaub usw. angezeigt.

Sie können nur Tage und Stunden (Einzeilig), zusätzlich Beträge (3-Zeilig) oder wahlweise auch noch bestimmte manuelle Eingabefelder (bei den Arbeitstage und den BG-Werte) separat anzeigen lassen (6-Zeilig).

Altersvorsorge:

Die automatische Prüfung, ob 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsfreiheit von Direktversicherungen und Pensionskassen erreicht ist, kann hier manuell abgeschaltet werden.

Das ist ggf. notwendig, wenn die Sozialversicherungspflicht manuell überwacht wird und mit eigenen Lohnarten abgerechnet wird.

 

Grundsätzlich empfehlen wir, die Abprüfung vom Programm durchführen zu lassen.

SFN-Berechnung:

Bei niedrigen Grundgehältern kann es vorkommen, dass der ermittelte Steuerfreibetrag den tatsächlich gezahlten Bezug für die Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit übersteigt. Hier können Sie festlegen, ob der Steuerfreibetrag den SFN-Bezug übersteigen darf oder nicht.

Wie die SFN-Zuschläge ermittelt werden lesen Sie in den Anwendungsbeispielen.

Systemlohnarten:

In den Stammdaten der Lohnarten können die Systemlohnarten einen individuellen Lohnartentext erhalten und mit einer eigenen Kostenstelle oder einem Kostenträger versehen werden.

Um die Systemlohnarten auf dem Buchungsbeleg nach Lohnarten auszugeben, ist die Einstellung "mit Systemlohnartennummer" zu wählen. Ansonsten werden die Systemlohnarten nicht aufgelistet sondern im entsprechenden Konto gesammelt.

Bei vielen unterschiedlichen Systemlohnarten bewirkt die Auflistung deutlich mehr Positionen auf dem Buchungsbeleg.

Zahltag:

Sollen Erstattungsanträge wegen Lohnfortzahlung, Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot bereits im aktuellen Monat an die Krankenkasse übermittelt werden, kann hier eingestellt werden wann üblicherweise die Überweisung der Löhne/Gehälter erfolgt. Ist kein Zahltag hinterlegt, können die Anträge erst nach dem Monatswechsel übermittelt werden

 

Lt. Vorgabe der Sozialversicherer dürfen AAG-Anträge erst übermittelt werden, wenn die Auszahlung (der Lohnfortzahlung) erfolgt ist. Dies wird entweder durch Erreichen des Zahlttags oder mit Wechsel in den nächsten Monat sicher gestellt.

 

 

Der Eintrag ist einmalig vorzunehmen und kann nach dem nächsten Monatsabschluss nicht wieder geändert werden. Müssen am eingestellten Zahltag Änderungen vorgenommen werden, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Support.

 

Die Übermittlung der Anträge kann pro Mitarbeiter nur einmal im Monat erfolgen. Werden nach der Übermittlung eines Antrags Änderungen vorgenommen, wird der bestehende Antrag storniert und ein neuer Antrag erzeugt. Diese beiden neuen Anträge können erst nach dem Monatsabschluss übermittelt werden.

Laufender Monat (-Tage)

Wenn Sie beispielsweise Ihre Überweisungen immer 5 Tage vor Monatsende durchführen, ist hier eine 5 einzutragen.

 

Das Programm subtrahiert vom letzten Tag des Monats die angegebene Anzahl und erhält den Zahltag.

Folgemonat (+ Tage)

Wenn Sie beispielsweise immer 5 Tage nach Monatsende überweisen, ist hier eine 5 einzutragen. Diese Option ist für wichtig für Firmen, deren Überweisungen erst nach dem Monatsende für den Vormonat erfolgen, der Monat zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschlossen ist.

Das Programm addiert zum ersten Tag des Monats die angegebene Anzahl und erhält den Zahltag.

Vorschüssig:

Für Firmen, die Abrechnung und Überweisung bereits im Vormonat für den Folgemonat vornehmen. Die AAG-Anträge können somit jederzeit erzeugt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Angabe den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen muss, da dieser Punkt ggf. von der Sozialversicherung überprüft wird.

 

 

Abrechnung für Die Felder sind einmalig zu hinterlegen und anschließend nicht mehr änderbar.
Berechnung: Standardlohnabrechnung In dem Mandant sind alle Einstellungsmöglichkeiten vorhanden die zur Abrechnung von Standardlohnabrechnungen benötigt werden.
Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen In dem Mandant sind alle Einstellungsmöglichkeiten vorhanden die zur Abrechnung von Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen benötigt werden.
 
Hierfür ist eine eigene Lizenz erforderlich, weitere Informationen.
Zahlstellenverfahren für Versorgungsbezugsempfänger In dem Mandant sind alle Einstellungsmöglichkeiten vorhanden die zur Abrechnung von Versorgungsbezugsempfängern im Zahlstellenverfahren benötigt werden.
 
Hierfür ist eine eigene Lizenz erforderlich, weitere Informationen.
PV-Zuschlag < 20 %: Dieses Feld wird für die Abrechnung von Behinderten in geschützten Einrichtungen benötigt weitere Informationen.

 

 

Abrechnung durchführende Stelle (z. B. Steuerberater)

Absender Betriebsnummer Geben Sie hier Ihre Betriebsnummer ein, wenn Sie z. B. als Steuerberater oder Lohnbüro die Lohnabrechnungen für andere Unternehmen durchführen. Diese Betriebsnummer wird in SV-Meldungen mitgemeldet.