Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen kann einerseits, durch die Anlage der entsprechenden Lohnarten, komplett manuell gesteuert werden.
Die Vorgehensweise beschreiben wir im Punkt "Manuelle Bearbeitung".
Das Programm bietet auch die Möglichkeit den maximal möglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Anteil automatisch zu ermitteln und zur internen Berechnung zu verwenden.
Diese Vorgehensweise beschreiben wir im Punkt "Automatische Ermittlung".
Zur Ermittlung der steuer- und sozialversicherungsfreien Anteile müssen Basisgrundlohn und Grundlohnzusätze eines Mitarbeiters zusammengerechnet und durch die Zahl der Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum dividiert werden.
Bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum ist der Divisor mit dem 4,35-fachen der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen.
Hinweis:
Stand 2017:
Liegt der maßgebende Stundenlohn (SFN-Satz) unter 25 €, sind die Zuschläge steuer- und beitragsfrei
Liegt der maßgebende Stundenlohn (SFN-Satz) über 25 € und unter 50 €, sind die Zuschläge steuerfrei und beitragspflichtig
Liegt der maßgebende Stundenlohn (SFN-Satz) über 50 €, sind die Zuschläge steuer- und beitragspflichtig
Beispiel 1: |
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Basisgrundlohn eines Mitarbeiters: | 2.100,00 € |
Wöchentliche Arbeitszeit: |
38,5 Stunden |
Berechnung der monatlichen Arbeitszeit: |
38,5 h * 4,35 = 167,5 h |
Berechnung Stundengrundlohn: |
2.100,00 € / 167,5 h = 12,54 € |
Der steuerlich maßgebliche Grundlohn des Mitarbeiters beträgt also 12,54 €/Stunde.
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Erhält der Mitarbeiter nun einen Nachtarbeitszuschlag - 25 % steuerfrei - von z. B. 8,50 € (für eine Stunde), ist folgende Berechnung anzustellen: |
12,54 € * 25% = 3,14 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Der übersteigende Betrag von 5,36 ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. |
Beispiel 2: | |
Seit 01.Juli 2006 sind SFN-Zuschläge, die auf einen Grundlohn basieren, der 25,- € übersteigt, sozialversicherungspflichtig. |
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Basisgrundlohn eines Mitarbeiters: | 5.375,00 € |
Wöchentliche Arbeitszeit: |
38,5 h |
Berechnung der monatlichen Arbeitszeit: |
38,5 h * 4,35 = 167,5 h |
Berechnung Stundengrundlohn: |
5.375,00 € / 167,5 h = 32,09 € |
Nachtzuschlag für 10 Stunden: |
10 h * 32,09 € * 25 % = 80,23 € |
Maximal SV-frei: |
10 h * 25 € * 25% = 62,50 € |
Diese Grenzen wird geprüft und im Abrechnungsprotokoll dokumentiert.
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SFN: Berechnung, Lohnart 155 Nachtarbzul. 25% stfr. SFN-Satz = 32,09 SFN = 25,00% Faktor = 25,00%, Betrag = 80,23 Betrag(100%) = 320,90 ST/SV-Frei = 80,23 ab 01.07.2006 max. 25,00€ SFN-Satz Sozialversicherung SFN-Satz = 25,00 SFN = 25,00 % Faktor = 25,00 % Betrag = 62,50 Betrag (100 %) = 250,00 SV-Frei max= 62,50
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Summen laut Abrechnung: G Steuerbrutto: 5395,00 (SFN-Zuschlag komplett steuerfrei --> 5475,23 - 80,23€) RV/AV-Brutto: 5412,73 (SFN-Zuschlag nur 62,50 sv-frei --> 5475,23 - 62,50 €) |