Um den Personenkreis „Menschen mit Behinderung“ in Lohn & Gehalt abzurechnen, bedarf es einer eigenen Lizenz.
Die Abrechnung erfolgt in einem separaten Mandanten. In diesem Mandanten kann nur der Personenkreis „Menschen mit Behinderung“ abgerechnet werden.
Für weitere Abrechnungen ist ein eigener Mandant anzulegen.
Der Träger der Einrichtung für behinderte Menschen hat die erforderlichen Meldungen zu erstatten.
Für die Meldungen, die für die Sozialversicherung zu erstatten sind, werden besondere Betriebsnummern und Schlüsselzahlen für die Angaben zur Tätigkeit verwendet.
Die ersten drei Stellen lauten immer 985 oder 987. Sie wird von der Arbeitsagentur vergeben, in deren Bezirk die Einrichtung liegt.
Arbeitnehmerkreis 5 - Personen in Einr. der Jugendhilfe oder
Arbeitnehmerkreis 6 - Personen in Rehabilitation
Kranken- und Rentenversicherung: | Ja |
Arbeitslosenversicherung | Nein |
Pflegeversicherung | Ja |
Kinderberücksichtigungsgesetz | Ja |
Aufwandsausgleichsgesetz (Umlage) | Ja |