Ab dem 01.01.2017 müssen erstmalig, rückwirkend für 2016, für die Unfallversicherung elektronische Lohnnachweise erstellt werden. Zur Vorbereitung muss jährlich ein Stammdatenabgleich mit den Unfallversicherungsträgern erfolgen.
Für den Stammdatenabgleich und zum Versand des Lohnnachweises wird eine 5-stellige Identifizierungs-PIN benötigt.
Diese PIN stellen die Unfallversicherungsträger mit einem Schreiben an die Arbeitgeber zur Verfügung. Die PIN muss einmalig, pro Mandant hinterlegt werden.
Fristen zur Abgabe... |
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...der 92er UV-Jahresmeldung: | 16.02. des Folgejahres |
...des Stammdatenabgleichs: | Einmal jährlich, vor Einreichung
des UV-Lohnnachweises.
Der Stammdatenabgleich kann ab November für das Folgejahr durchgeführt werden (z. B. im November 2017, kann der Stammdatenabgleich für 2018 durchgeführt werden). |
...des UV-Lohnnachweises: | 16.02. des Folgejahres (Ausnahme: Im Übergangszeitraum für die Meldejahre 2016 und 2017 ist es wichtig, dass sowohl der herkömmliche als auch der digitale Lohnnachweis übermittelt wird, um eine richtige Beitragsberechnung in der Zukunft sicher zu stellen. Wird kein digitaler Lohnnachweis erstellt, handelt es sich grundsätzlich um einen Meldeverstoß nach § 111 SGB IV. Im Rahmen der Qualifizierungsphase werden jedoch keine Sanktionen verhängt, wenn der digitale Lohnnachweis für 2016 verspätet nach dem Meldetermin im 1. Halbjahr 2017 übermittelt wird. (Auszug aus der Veröffentlichung der DGUV)
Hinweis: Während der Übergangsphase (Meldejahre 2016/2017) ist die Abgabe des herkömmlichen Lohnnachweises im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren weiterhin bis zum 11.02. des Folgejahres erforderlich. |
Weitere Informationen:
- 92er UV-Jahresmeldungen
- Entgeltmeldungen nur für Personengruppe 190
- Hinterlegung von Stammdaten zur Unfallversicherung: Stammdaten | UV-Verwaltung | Unfallversicherungsträger
- Änderungen von Gefahrentarifstellen: Stammdaten | UV-Verwaltung | Personal / Gefahrentarif - Zuordnung
Beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp.
Es kann eine Existenzprüfung der UV-Mitgliedsnummer
vorgenommen werden: https://zmnrvweb.dguv.de/ZmnrvWeb/
Häufig gestellte Fragen, die bei der Einführung des Verfahrens gestellt wurden, finden Sie hier.