Ab 2016 müssen Jahresmeldungen mit Grund 92 an die Berufgenossenschaft gemeldet werden.
Diese 92er Meldung ersetzt den zuvor in DEÜV-Meldungen enthaltenen Datenbaustein für die Unfallversicherung.
Die Meldungen werden automatisch vom Programm nach einem Klick auf "MeldeCenter Daten erstellen/importieren" (unter Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren - Jahresmeldung und Lohnnachweis) im Januar des Folgejahres erzeugt.
Erstmalig im Januar 2016 für das Jahr 2015. Nach der Erstellung ist die Meldung auch in der Personalverwaltung | Lohnkonto | DEÜV-Meldungen "UV-Jahrsmeldungen" zu sehen.
Die 92er Meldungen werden für alle Mitarbeiter erstellt die in dem zu meldenden Jahr beschäftigt waren.
Ist ein Mitarbeiter in einem Jahr mehrmals beschäftigt, wird nur eine Meldung aufgrund der gemeinsamen Sozialversicherungs-Nummer erzeugt.
Eine Meldebescheinigung der 92er Meldung für den Arbeitnehmer ist laut Sozialversicherung nicht vorgesehen.
Der Zeitraum der Meldung ist immer der 01.01. - 31.12., unabhängig davon ob die Beschäftigung ggf. vorher endete oder mitten im Jahr begann.
Folgende Daten werden automatisch vom Programm gemeldet:
- Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters
- Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes
- Kalenderjahr der Versicherungspflicht (01.01. - 31.12.)
- UV Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Betriebsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft
- das in der UV beitragspflichtige Arbeitsentgelt und die Zuordnung zur jeweiligen Gefahrentarifstelle
Grundsätzlich ist die Meldung bis spätestens zum 16.02. des Folgejahres abzugeben.
Ausnahmen in den Meldefristen gibt es z. B., im Falle von Insolvenz des Unternehemens oder wenn alle Mitarbeiter der Firma austreten,
In diesen Fällen muss die Meldung bereits mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Wechsel zwischen Mandaten mit gleicher Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft
Wechselt ein Arbeitnehmer in einem Jahr zwischen Mandanten mit gleicher Mitgliedsnummer der BG, müssen entsprechende Vorträge eingegeben werden, denn es darf pro Mitgliedsnummer der BG nur eine 92er Meldung für einen Mitarbeiter übermittelt werden.
Damit die Meldung nur in dem Mandanten erstellt wird in dem der Mitarbeiter zuletzt beschäftigt war, muss bei Austritt im vorherigen Mandanten (mit gleicher Mitgliedsnummer) der Austrittsgrund "M - Mandantenwechsel" hinterlegt werden.
Der Austrittsgrund bewirkt, dass für den Mitarbeiter in diesem Mandanten keine 92er Meldung erzeugt wird
Bei Eintritt im neuen Mandanten müssen in der Personalverwaltung | Vorträge | UV-Werte im ersten Monat des Eintritts die vorherige(n) Melde-BG, ggf. die Fremd-BG, die Gefahrentarifstelle, ggf. den UV-Grund, das Entgelt zur UV und die Arbeitsstunden hinterlegt werden. Dadurch kann die 92er Meldung korrekt erstellt werden.
Falsche Mitgliedsnummer:
Wenn unter Stammdaten | UV-Trägern eine falsche Mitgliedsnummer für die Unfallversicherung eingetragen ist, können keine Meldungen an das MeldeCenter übergeben werden.
Lohnarten:
Falls die verwendeten Lohnarten für die Berufsgenossenschaft „keine Verarbeitung“ haben und somit kein Brutto für die Meldung ermittelt wurde, verwendet das Programm das ungekürzte Rentenversicherungsbrutto des jeweiligen Mitarbeiters. (Vgl. „Lohnarten“)
Vollarbeiterrichtwert:
Zur Sicherstellung auf Vollständigkeit der elektronischen Meldung an die Unfallversicherung, wird für die Berufsgenossenschaftsstunden unter folgender Voraussetzung programmseitig ein sogenannter Vollarbeiterrichtwert herangezogen:
Wenn ein Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat Sozialversicherungstage hat und in der Statistikzeile unter „Berufsg“ (Menü „Personalverwaltung | Bruttolohnerfassung | Erfassung“) ein Betrag ist, aber keine Stunden vorhanden sind.
Die Werte werden jährlich von der Berufsgenossenschaft festgesetzt.
Ist der Beitragsmaßstab 2 - Arbeitsstunden zu verwenden,
müssen tatsächliche Stunden hinterlegt werden. Der Vollarbeiterrichtwert
im Lohnnachweis wird von der BG nicht akzeptiert.
Programmsystemwechsel:
Wird zum Jahreswechsel ein neues Fremdlohnprogramm eingesetzt, können die 92er UV-Jahresmeldungen und der elektronische Lohnnachweis bereits im Dezember des aktuellen Jahres erstellt werden.
Vorgehensweise: