Stammdatenabgleich - Unfallversicherung

 

Als Vorverfahren für den elektronischen Lohnnachweis muss einmal jährlich ein Stammdatenabgleich erfolgen.

So soll sichergestellt werden, dass im digitalen Lohnnachweis nur zutreffende Mitgliedsnummern und korrekte Gefahrentarifstellen verwendet werden.

 

Der Stammdatenabgleich kann ab November für das Folgejahr durchgeführt werden (z. B. im November 20xx, kann der Stammdatenabgleich für das darauffolgende Jahr durchgeführt werden).
Es empfiehlt sich den Abgleich frühzeitig durchzuführen, damit bereits am Anfang des Jahres die korrekten Zuordnungen hinterlegt sind.

 

 

Voraussetzung zur Durchführung:

Unter Stammdaten | UV-Verwaltung | Unfallversicherungsträger ist ein UV-Träger mit Hilfe des UV-Assistenten anzulegen.

 

Sie rechnen für andere Betriebe ab (z. B. als Steuerberater oder als Lohnbüro)?

In diesem Fall, hinterlegen Sie unter Stammdaten | UV-Verwaltung | Unfallversicherungsträger oder unter Stammdaten | Mandantendaten | Einstellungen im Feld "Absender Betriebsnummer" Ihre eigene Betriebsnummer.

Diese wird in SV-Meldungen mitgemeldet, eventuelle Rückfragen werden an Sie gerichtet.

 

 

Hinweis:

In der Absender-Betriebsnummer darf nicht die Betriebsnummer der UV eingetragen werden.

Ihre eigene Betriebsnummer dürfen Sie eintragen, wenn Sie als Arbeitgeber die Abrechnung selbst erstellen (nicht verpflichtend).

 

 

Versand der Stammdatenabfrage:

Jeweils ab November eines Jahres, werden Sie mit einer Offenen Aufgabe auf dem Startbildschirm an die Abgabe für das Folgejahr erinnert.

Mit Klick auf die Abfrage, gelangen Sie unter Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren und das Häkchen unter Unfallversicherung | "Abfrage Stammdatendienst" ist automatisch gesetzt.

Übergeben Sie die Abfrage mit betätigen der Schaltfläche "Meldedaten erstellen/importieren".

 

Im MeldeCenter finden Sie die erstellte Stammdatenabfrage im Bereich Unfallversicherung | Stammdaten Abfrage.

 

Über "Abholung + Übertragung starten" können Sie die Abfrage an die Unfallversicherung versenden.

 

Im Lohn Programm ist die erstellte Stammdatenabfrage unter Bescheinigungen | Meldungsübersicht | Stammdatendienst ersichtlich.

In der Spalte "Status" ist ersichtlich, ob die Abfrage erledigt oder fehlerhaft ist oder noch auf Rückmeldung wartet.

Die Bedeutung des Symbols sehen Sie wenn Sie mit der Maus über dieses fahren oder wenn Sie mit Rechtsklick auf die Zeile die "Legende" öffnen.

 

 

 

Muss eine UV-Stammdatenabfrage storniert werden auf die bereits ein Lohnnachweis erstellt wurde, muss der UV-Lohnnachweis (lt. Vorgabe der ITSG) zuerst storniert werden.

Erst wenn die Stornierung des UV-Lohnnachweises erledigt ist, darf die UV-Stammdatenabfrage storniert und ggf. neu erstellt werden. Liegt solch eine Konstellation vor, muss nach der Übergabe des UV-Lohnnachweises erneut eine Übergabe gestartet werden um die Stornierung und ggf. die neue Meldung im MeldeCenter übermitteln zu können.

 

 

Rückmeldung auf die Stammdatenabfrage

War die Stammdatenabfrage erfolgreich, stellt die BG die in Ihrem Betrieb erlaubten Gefahrentarifstellen zur Abholung bereit.

Sie können die Rückmeldungen über "Abholung + Übertragung starten" oder "Abholung starten" vom Server abholen. Anschließend finden Sie diese im MeldeCenter im Bereich Kassenrückmeldungen.

Die Rückmeldungen aus dem Stammdatendienst, erkennen Sie an der Spalte Verfahren "UV-Stammdaten Rückmeldung":


 

Im Bereich Status ist zu sehen, ob die Rückmeldung bereits ins Lohn Programm eingelesen wurde oder noch nicht.

 

Der Grüne Haken bedeutet, dass die Rückmeldung fehlerfrei ist aber noch nicht importiert wurde.

Das Schlosssymbol zeigt an, dass diese erfolgreich im Programm eingelesen wurde.

 

 

Welche Daten werden von der Unfallversicherung zurück gemeldet?

Die UV meldet die Gefahrentarifstellen zurück, die Sie verwenden dürfen und einen Zeitrahmen von wann bis wann Sie diese nutzen dürfen.
Außerdem wird eine laufende Nummer und ein Beitragsmaßstab zurück gemeldet.

Die laufende Nummer (lfd. Nr.) wird von der UV pro abrechnende Stelle (Betrieb, BG Mitgliedsnummer, abrechnende Stelle) vergeben, wenn der abrechnende Betrieb von mehreren Stellen abgerechnet wird

(z. B. unterschiedliche Mandanten mit gleicher Mitgliedsnummer oder wenn ein Teil der Abrechnungen der Steuerberater und einen anderen Teil der Betrieb selbst übernimmt).
Grundsätzlich erwartet die UV pro lfd. Nr. einen Lohnnachweis. Diese sogenannten Teillohnnachweise, werden dann bei der UV zusammen gefügt.

 

Der Beitragsmaßstab gibt an, nach welchem Maßstab die Beiträge zur UV berechnet werden.

 

Beitragsmaßstab 1

Nach Arbeitsentgelten

Beitragsmaßstab 2

Nach Arbeitsstunden

Beitragsmaßstab 3

Nach Anzahl der Versicherten

Beitragsmaßstab 4

Nach Einwohnerzahlen

Beitragsmaßstab 5

Privathaushalte

Beitragsmaßstab 6

Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht

 

Bei den Beitragsmaßstäbe 4, 5 und 6 wird kein Lohnnachweis erwartet.

Nach der einmaligen Stammdatenabfrage müssen keine weiteren Meldungen erfolgen.

 

Import der Rückmeldung in das Lohnprogramm:

Um die Gefahrentarifstellen im Programm den Mitarbeitern zuordnen zu können, müssen diese in das Programm importiert werden.
Dies können Sie unter Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren, ohne ein Häkchen zu setzen, mit Klick auf "Meldedaten erstellen/importieren" vornehmen,

Die eingelesenen Rückmeldungen sind unter Bescheinigungen | Meldungsübersicht | Stammdatendienst im unteren Bereich ersichtlich.

Mit Klick auf das "+" vor der Rückmeldung, sehen Sie welche Gefahrentarifstellen (GTST) Sie verwenden dürfen:

 

 

Außerdem sind die zurück gemeldeten Gefahrentarifstellen auch unter Stammdaten | UV-Verwaltung | Unfallversicherungträger auf der rechten Seite ersichtlich.

Unter Stammdaten | UV-Verwaltung | Personal / Gefahrentarif - Zuordnung, können Sie diese den Mitarbeitern zuordnen.

 

Weitere Informationen zur Zuordnung der Gefahrentarifstellen finden Sie hier.

 

Sind allen Mitarbeitern korrekte Gefahrentarifstellen zugeordnet, kann ein Lohnnachweis erstellt werden.