Allgemein
Über die Bundesknappschaft können geringfügig Beschäftigte, kurzfristig Beschäftigte oder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter abgerechnet werden.
Bei der Anlage der Krankenkasse und den Einstellungen im Personalstamm müssen je nach Beschäftigung Besonderheiten beachtet werden.
Weitere Informationen
Geringfügig Beschäftigte:
Rentenversicherungspflicht und Befreiung
RV-Aufstockung, Mindestbeitrag
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Anlage der Krankenkasse(n):
Die Bundesknappschaft wird über Stammdaten | Krankenkassen über den Anlage Assistenten angelegt.
Die Betriebsnummer ist i. d. R. die 98000006. Die anderen zur Auswahl stehenden Betriebsnummern sind für besondere Abrechnungsfälle (Seefahrt, besonderes knappschaftliches Meldeverfahren oder Angestellte mit Mehrleistungsanspruch).
Im dritten Schritt des Assistenten ist im Feld "Bundesknappschaft" zu wählen, ob die Kasse für Geringfügig Beschäftige oder für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte angelegt werden soll.
Sind beide Arten abzurechnen, muss die Bundesknappschaft zwei Mal angelegt werden. Einmal mit und einmal ohne diese Option.
Spätere Änderungen der Option "Geringfügig Beschäftigte" können nicht mehr erfolgen.
0 - keine | Option für Mitarbeiter die sozialversicherungspflichtig versichert sind |
1 - Geringfügig Beschäftigte | Option für Geringfügig Beschäftigte |
2 - Rentenversicherung | Die Option darf nur bei der Betriebsnummer 98094032 verwendet werden. Durch diese Einstellung zahlen Mitarbeiter mehr Beiträge zur Rentenversicherung. Die verwendeten Prozentsätze sind in den Mandantendaten | Beitragssätze ersichtlich. |