Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt monatlich 450,00 € nicht übersteigt, können als Geringfügig Beschäftigte angelegt werden.
Hier sind die jeweils aktuellen Beitragssätze hinterlegt. Diese Sätze können nicht manuell geändert werden. Alle Änderungen werden durch ein Update installiert.
Feldname | Bedeutung |
RV G.%AG | Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in % |
RV G.%AN | Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in % |
Min.BMG | Mindestbeitrag |
P.St% | Prozentsatz der Pauschsteuer |
Informationen zur Anlage der Krankenkasse für Geringfügig Beschäftigte finden Sie hier.
Wenn die Bundesknappschaft als Krankenkasse für andere Personengruppen benötigt wird, ist sie ein zweites Mal anzulegen und im letzten Schritt der Neuanlage die entsprechende Auswahl zu treffen..
Einstellungen in der Personalverwaltung (Über mögliche Besonderheiten/Ausnahmen müssen Sie sich bei der Krankenkasse oder bei Ihrem Steuerberater informieren):
Stammdaten | Kassen | Beitragsgruppe: 6 1 0 0 (Beachten Sie die Hinweise
bzgl. der Befreiung
der Rentenversicherung)
Krankenkasse und Umlagekasse: Bundesknappschaft mit der Option "1 - Geringfügig Beschäftigte" |
Stammdaten | Meldewesen | Personengruppenschlüssel: 109 - Geringfügig Beschäftige |
Stammdaten | Steuer | Steuerberechnung
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