Steuer

Steuerberechnung

Wählen Sie zunächst aus wie der Mitarbeiter steuerlich abzurechnen ist:

 

Abhängig von dieser Auswahl ändern sich die möglichen Eingabefelder.

 

 

Bei Auswahl "Steuerklasse/ELStAM"

 

Bereich ELStAM
Steuerklasse:

Laut Angabe aus ELStAM.

 

Faktor:

Laut Angabe aus ELStAM. Kein Faktor wird als 1,000 dargestellt

 

Hinweis zum Faktorverfahren:

Ab dem Kalenderjahr 2010 können Arbeitnehmer-Ehegatten anstelle der Steuerklassenkombination III/V die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor (0,xxx) wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Dieses Verfahren ist beim Finanzamt zu beantragen.

Kinder:

Hier wird der Kinderfreibetrag laut Angabe aus den ELStAM hinterlegt. Dieser wirkt sich bei der Steuerermittlung auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und auf die Höhe der Kirchensteuer aus.
Steuertabelle:

Eine manuelle Auswahl bleibt hier direkt ohne Auswirkung. Das Programm entscheidet über die korrekte Tabelle an Hand der eingestellten SV Merkmale.

Die Möglichkeiten sind ausdrücklich Bestandteil des Programmablaufplans des Bundesfinanzministeriums. Die richtige Zuordnung geschieht automatisch.

Grenzgänger:

 

Dieses Feld wird nur frei geschaltet, wenn in den Adressdaten B, CH oder F als Land eingetragen ist.

Möglich sind Eingaben für Belgien, Schweiz und Frankreich da für die Länder besondere Steuerberechnungen gelten.

Für Belgien: Es werden 8% abgezogen

Für Schweiz: Die Lohnsteuer wird mit 4,5% ohne Solizuschlag berechnet und es wird keine Insolvenzgeldumlage berechnet.

 

Damit dabei die Besondere Lohnsteuerbescheinigung korrekt erstellt wird, ist die Steuerklasse 1 oder 3 sowie der spezielle AGS 00000000 einzutragen.

 

Franz. Grenzgänger

Für Frankreich: Es darf keine Steuer errechnet werden und trotzdem ist eine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch einzureichen.

Wählen Sie als "Steuerberechnung nach" "Lohnsteuerklasse/ELStAM", hinterlegen Sie die Steuerklasse und setzen Sie das ELStAM-Kennzeichen auf "gesperrt".

Zusätzlich ist zu hinterlegen in welchem Bundesland der Grenzgänger zuletzt tätig war. Wählen Sie daher im Feld "Franz. Grenzgänger" für...

 

Baden-Württemberg FR1 - Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz FR2 - Rheinland-Pfalz
Saarland FR3 - Saarland

 

 

Damit keine Lohnsteuer ermittelt wird, legen Sie eine Lohnart mit folgenden Merkmalen an:

 

Art Laufendes Entgelt
Steuer-Grundlage 2 - steuerfrei
Lohnsteuerbesch. 7 - Doppelbesteuerungsabkommen
Sozial-Grundlage 1 - sozialversicherungspflichtig

Alterskennzeichen:

Dieses Feld wird mit dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers abgeprüft. Wenn der Mitarbeiter zum 01.01. des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat,

setzt das Programm hier automatisch ein Kreuz. Das Alterskennzeichen bewirkt die Berücksichtigung des Altersfreibetrags bei der Ermittlung der Lohnsteuer. Das Feld ist nicht manuell änderbar.

 

Lst-Ausgleich permanent

Permanenter Lohnsteuerausgleich:

 

Der permanente Lohnsteuerjahresausgleich muss von Beginn des Jahres für alle Monate aktiv sein. Es ist nicht sinnvoll, ihn unterjährig einzustellen oder nur für einige Monate zu aktivieren.

 

Bei diesem Verfahren wird der laufende Lohnsteuerabzug nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen.

Dieses Verfahren eignet sich besonders bei Personen mit stark schwankenden Arbeitslöhnen, die dadurch ständig ausgeglichen werden.

Dieses Verfahren hat mit dem "Lohnsteuer-Jahresausgleich" im eigentlichen Sinne nichts zu tun.

 

Für die Anwendung müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
  • Arbeitnehmer ist unbeschränkt steuerpflichtig
  • der Arbeitnehmer wurde in keinem Monat mit Steuerklasse V oder VI berechnet.
  • der Arbeitnehmer steht seit Beginn des Kalenderjahres in einem Dienstverhältnis
  • weder Lohnsteuerbescheinigung noch Lohnkonto haben den Buchstaben U - Unterbrechung (z. B. durch Krankengeldbezug)
  • der Arbeitnehmer hat keine Lohnersatzleistungen wie KUG, Altersteilzeitbezüge, Mutterschutzgeld usw. bezogen
  • es wurde kein Arbeitslohn bezogen, der nach Doppelbesteuerungsabkommen vom Lohnsteuerabzug befreit war
  • es gab keinen Wechsel zwischen der Allgemeinen und Besonderen Lohnsteuertabelle

 

 

Wenn aus o. g. Gründen kein permanenter Lohnsteuerausgleich möglich ist, bekommen Sie folgenden Hinweis im Abrechnungsprotokoll:

 

Steuer : Kein Permanenter Lohnsteuerausgleich, da Steuerklassenwechsel vorlag, Freibetrag,

         Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Fehlzeiten vorhanden sind!

 

Wenn ein permanenter Lohnsteuerausgleich durchgeführt wurde, sehen Sie die Berechnung im Abrechnungsprotokoll:

 

Steuer : Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt.

         Jahresbrutto =  64291,44  Sonst.Bezug=     0,00  

         Lohnsteuer   =  16245,00  Soli-Zusch.=   893,47 / Faktor        4,0000

         LST o.akt.Mo.=   2707,50  Soli-Zusch.=   148,90  

         Lohnsteuer   =   1353,75  Soli-Zusch.=    74,47  

Lst-Jahresausgleich durchführen:

Lohnsteuer- Jahresausgleich:

 

Das Häkchen kann während des Jahres hinterlegt bleiben, der Ausgleich findet erst mit der Nettolohnberechnung vom Monat Dezember statt.

 

Zweck des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ist es, am Ende des Jahres die einbehaltenen Lohnsteuer anhand der Jahreslohnsteuertabelle zu überprüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer einbehalten wurde, als die Jahreslohnsteuertabelle angibt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Differenzbetrag erstatten. (Ursache kann z. B. schwankender Arbeitslohn sein oder Freibeträge, die im Laufe des Jahres eingetragen wurden).

 

Falls die Differenz negativ ist, also zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, wird kein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt. Falls auf Grund von Fehleingaben des Anwenders zu wenig Lohnsteuer ermittelt wurde, ist dies durch Korrekturen zu berichtigen.

Ein Arbeitgeber ist nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer die am ELStAM-Verfahren teilnehmen beschäftigt. Beschäftigt er weniger Personen mit ELStAM-Teilnahme, so ist er dazu berechtigt, nicht aber verpflichtet.

 

Der Arbeitnehmer kann jedoch selbst beantragen, den Ausgleich nicht durchzuführen. In diesem Fall darf das Kreuz nicht gesetzt werden.

Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich darf nur für Arbeitnehmer durchgeführt werden, die insgesamt 360 Steuertage haben.

War ein Mitarbeiter in mehreren Dienstverhältnissen, müssen die aufgelaufenen Steuertage und das aufgelaufene Steuerbrutto im Programm hinterlegt werden: Personalverwaltung - Vorträge - aktuelles Jahr II.

 

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird vom Programm nicht durchgeführt wenn:

  • der Arbeitnehmer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder wurde
  • wenn im laufenden Jahr ein Steuerklassenwechsel erfolgt ist
  • wenn der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen bezogen hat wie Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
  • wenn im Lohnkonto der Buchstabe U eingetragen ist
 
Die Berechnung ist auch hier im Abrechnungsprotokoll ersichtlich. Zusätzlich ist auch ein Vermerk auf dem Lohnausdruck zu sehen.
  

St.Ident.Nr nicht vorgelegt:

Wenn ein Mitarbeiter keine Ident-Nr. vorlegt, muss hier ein Häkchen gesetzt werden. Es wird automatisch die Steuerklasse VI gesetzt.

Keine Jahreshochrechn.

Wenn hier ein Haken gesetzt wird, wird die Steuer-Jahreshochrechnung deaktiviert. Das Ausschalten der Hochrechnung gilt nur für den aktuellen Monat. Das Kennzeichen wird beim Monatswechsel nicht übernommen.

Freistellungsbesch. ... liegt vor:

Diese Felder sind im Bereich "Steuerberechnung nach... Steuerklasse/ELStAM" nur für "französische Grenzgänger" aktiv. Hier können Sie Angaben zur Freistellungsbescheinigung vornehmen. Diese Daten werden nicht gemeldet.

Freistellungsdatum:

Steuernummer:

 

 

Bereich Kirchensteuer

Konfession:

Die Konfessionszugehörigkeit können Sie aus den ELStAM des Arbeitnehmers entnehmen. Je nach hinterlegtem Bundesland, werden unterschiedlich zulässige Konfessionen zur Auswahl angezeigt.

Konfession des Eheg.

Bei verheirateten Arbeitnehmern ist auch die Konfession des Ehegatten mit anzugeben.

Kirchensteuer für pauschale Lohnarten:

Setzen Sie hier ein Kennzeichen, wenn die Kirchensteuer bei pauschal besteuerten Lohnarten berechnet werden soll.

Die Eingabe ist immer erforderlich, wenn für pauschal besteuerte Bezüge pauschale Kirchensteuer abgeführt wird.

Siehe auch Anwendungsbeispiele | Pauschale Kirchensteuer

 

 

Bereich Freibeträge
Monatsfreibetrag

Die Freibeträge des Arbeitnehmers lt. ELStAM werden hier eingetragen.

 

Hinzurechnungsbeträge werden als negative Freibeträge eingetragen.

 

Wichtig ist, sowohl den monatlichen als auch den jährlichen Freibetrag einzugeben. Der monatliche Freibetrag wird für die Ermittlung der Lohnsteuer für laufende Bezüge benötigt. Für die korrekte Ermittlung der Lohnsteuer für Einmalbezüge muss der jährliche Freibetrag berücksichtigt werden. Vom monatlichen Freibetrag kann nicht immer auf den jährlichen geschlossen werden, wenn dieser z. B. erst im laufenden Kalenderjahr eingetragen wird.

 

Bei maschineller Lohnabrechnung muss bei der Ermittlung der Lohnsteuer die Formel des Einkommensteuertarifs nach § 32a EStG angewandt werden. Ausgehend vom Arbeitslohn ist die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Tarifformel zu ermitteln. Dabei sind die in ELStAM des Arbeitnehmers gespeicherten Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge zu berücksichtigen. Beim Ablesen aus der Lohnsteuertabelle führt dies dazu, dass eine andere Vorsorgepauschale berücksichtigt wird. Dadurch kann die maschinell ermittelte Lohnsteuer von der aus einer handelsüblichen Lohnsteuertabelle abgelesenen Lohnsteuer abweichen. Diese Abweichung wurde vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen. Eine Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für ggf. zu wenig einbehaltene Lohnsteuer kommt dadurch nicht in Betracht.

Jahresfreibetrag

 

 

 

LSTB-Kennzeichen manuell

(Kennzeichen für die Lohnsteuerbescheinigung, die hier manuell gesetzt werden können.)

 

Sammelbeförderung:

 

Wenn Sie dieses Kennzeichen setzen, wird die Kennung „F“ auf der Lohnsteuerbescheinigung (Ausdruck oder ELSTER – Übermittlung) ausgewiesen.

 

Fehlende vorh. Bezüge:

Wenn ein Mitarbeiter neu eingestellt wird und der Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis nicht in den Vorträgen hinterlegt wurde, wird er bei der Ermittlung der Lohnsteuer für eine weitere Einmalzahlung (sonstiger Bezug) nicht berücksichtigt.

In diesem Fall ist auf der Lohnsteuerkarte das Kennzeichen "S" in Zeile 2 einzutragen.

 

Mahlzeitengestellung:  

Der Großbuchstabe "M" ist auf der Lohnsteuerbescheinigung zu setzen wenn die Mahlzeit:

- versteuert wird, aber zu einer Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschale geführt hat oder

- mit dem Sachbezugswert nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal versteuert wird (sozialversicherungsfrei) oder

- mit dem Sachbezugswert individuell versteuert und verbeitragt wird.

 

Bitte beachten Sie die Ausführungen des Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014.

 

 

 

 

 

 

Bei Auswahl "Steuerfrei / Pauschsteuer (2%)"

 

 

Freistellungsbesch. ... liegt vor:

Hier können Sie Angaben zur Freistellungsbescheinigung vornehmen. Diese Daten werden nicht gemeldet.
Hier hinterlegte Angaben sind auch im Bereich "Steuerberechnung nach... Steuerklasse/ELStAM" ersichtlich, dort aber nur bearbeitbar bei "Französischen Grenzgängern".

Freistellungsdatum:

Steuernummer:

 

 

 

Die Einstellung "Steuerfrei" in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 109 (Geringfügig Beschäftigte) bewirkt seit 01. April 2003 eine pauschale Besteuerung der Bezüge mit 2%.

Siehe Beispiele Bundesknappschaft - Geringfügig Beschäftigte

 

 

Kirchensteuer für pauschale Lohnarten

Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich pauschal besteuerte Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) und soll für diese auch pauschale Kirchensteuer ermittelt werden, so ist dieses Feld zu aktivieren.

Siehe Beispiele - Pauschale Kirchensteuer

 

 

 

Bei Auswahl "Pauschalsteuer"

Pauschalsteuer

Abhängig von der Art der Beschäftigung ist hier der %-Satz einzustellen, mit dem die Bezüge des Arbeitnehmers besteuert werden.

Pau. Lst übernimmt der
Hier wird eingestellt ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die pauschalen Beträge trägt.
 
 
MeldeCenter >> ELSTER

Finanzamt

Wählen Sie aus der hinterlegten Tabelle das zuständige Finanzamt des Mitarbeiters aus.

eTIN und AGS

 

Beide Begriffe stehen in Zusammenhang mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

„eTIN“ steht für „electronical Taxpayer Identification Number". Mittels der eTIN kann die Finanzverwaltung die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten dem einzelnen Arbeitnehmer zuordnen

„AGS" steht für "Amtlicher Gemeinde Schlüssel"

Beide Felder werden vom Programm automatisch ermittelt, sobald Sie eine Personalnummer zum ersten Mal speichern.

 

Ident-Nr

 

Eingabe der Identnummer eines jeden Mitarbeiters. Die Identnummer wird von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. Sie wird für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung und zum Abruf von ELStAM benötigt.

 

ELSTAM

Klicken Sie hier für ausführliche Informationen

 

1 - Hauptarbeitgeber

Hier ist einzustellen, ob es sich um den Haupt- oder Nebenarbeitgeber handelt. Der Nebenarbeitgeber rechnet grundsätzlich mit Steuerklasse 6 ab.

2 - Nebenarbeitgebaer

3 - sperren

Die Einstellung "3 - gesperrt" bewirkt, dass keine ELStAM übertragen oder abgerufen werden.

 

Diese Einstellung ist z. B. für Mitarbeiter zu wählen die nicht bei ELStAM angemeldet werden sollen. Diese ist nicht nach der Abmeldung eines Mitarbeiters zu setzen oder wenn noch ELStAM-Merkmale zurückkommen könnten.

4 - abmelden, dann sperren

Mit der Einstellung "4 - Abmelden, danach gesperrt" wird der Mitarbeiter zuerst abgemeldet, nach erfolgreicher Abmeldung stellt das Programm den Mitarbeiter auf "gesperrt".

 

Diese Option ist nur im Ausnahmefall zu wählen, z. B. wenn ein Mitarbeiter (Geringfügig Beschäftigter), der noch beschäftigt ist, versehentlich bei ELStAM angemeldet wurde. Diese Einstellung ist nicht bei einem normalen Austritt zu hinterlegen.

 

 

 

Arbeitskammerbeitrag
Kammerbeitrag berechnen

Nur in den Bundesländern Saarland und Bremen wird der Beitrag zur Arbeitskammer berechnet, sofern das Kennzeichen gesetzt ist. Wenn Sie eines dieser beiden Bundesländer in den Mandantendaten ausgewählt haben und die Angaben unter "Sonstiges" in den Mandantendaten vorgenommen haben, wird für alle Mitarbeiter, die hier aktiviert sind, der Kammerbeitrag berechnet.

Weitere Angaben sind dann nicht notwendig. Weitere Informationen finden Sie in den Anwendungsbeispielen | Arbeitskammer.

abw. Bundesland Das angezeigte Bundesland ist nur für den Fall, dass Sie für einige Mitarbeiter zusätzlich in einem anderen Bundesland Kammerbeitrag bezahlen müssen. Wenn also Ihr Bundesland Saarland ist, wird hier Bremen angezeigt. Ist Ihr Bundesland Bremen, wird hier Saarland angezeigt. Ist Ihr Bundesland ein anderes (weder Saarland noch Bremen), stehen beide hier zur Auswahl.
abw. Finanzamt Nr.

Die Felder sind nicht editierbar. Bitte lesen Sie (wenn für einige Mitarbeiter zusätzlich in einem anderen Bundesland der Kammerbeitrag entrichtet werden muss) dazu auch die Hinweise unter Nummernkreise

 

abw. Steuernummer