Wählen Sie zunächst aus wie der Mitarbeiter steuerlich abzurechnen ist:
Abhängig von dieser Auswahl ändern sich die möglichen Eingabefelder.
Bei Auswahl "Steuerklasse/ELStAM"
Bereich ELStAM | |||||||||||||||
Steuerklasse: | Laut Angabe aus ELStAM.
|
||||||||||||||
Faktor: |
Laut Angabe aus ELStAM. Kein Faktor wird als 1,000 dargestellt
Hinweis zum Faktorverfahren: Ab dem Kalenderjahr 2010 können Arbeitnehmer-Ehegatten anstelle der Steuerklassenkombination III/V die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor (0,xxx) wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dieses Verfahren ist beim Finanzamt zu beantragen. |
||||||||||||||
Kinder: |
Hier wird der Kinderfreibetrag laut Angabe aus den ELStAM hinterlegt. Dieser wirkt sich bei der Steuerermittlung auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und auf die Höhe der Kirchensteuer aus. | ||||||||||||||
Steuertabelle: | Eine manuelle Auswahl bleibt hier direkt ohne Auswirkung. Das Programm entscheidet über die korrekte Tabelle an Hand der eingestellten SV Merkmale. Die Möglichkeiten sind ausdrücklich Bestandteil des Programmablaufplans des Bundesfinanzministeriums. Die richtige Zuordnung geschieht automatisch. |
||||||||||||||
Grenzgänger:
|
Dieses Feld wird nur frei geschaltet, wenn in den Adressdaten B, CH oder F als Land eingetragen ist. Möglich sind Eingaben für Belgien, Schweiz und Frankreich da für die Länder besondere Steuerberechnungen gelten. Für Belgien: Es werden 8% abgezogen Für Schweiz: Die Lohnsteuer wird mit 4,5% ohne Solizuschlag berechnet und es wird keine Insolvenzgeldumlage berechnet.
|
||||||||||||||
Franz. Grenzgänger |
Für Frankreich: Es darf keine Steuer errechnet werden und trotzdem ist eine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch einzureichen. Wählen Sie als "Steuerberechnung nach" "Lohnsteuerklasse/ELStAM", hinterlegen Sie die Steuerklasse und setzen Sie das ELStAM-Kennzeichen auf "gesperrt". Zusätzlich ist zu hinterlegen in welchem Bundesland der Grenzgänger zuletzt tätig war. Wählen Sie daher im Feld "Franz. Grenzgänger" für...
Damit keine Lohnsteuer ermittelt wird, legen Sie eine Lohnart mit folgenden Merkmalen an:
|
||||||||||||||
Alterskennzeichen: |
Dieses Feld wird mit dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers abgeprüft. Wenn der Mitarbeiter zum 01.01. des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, setzt das Programm hier automatisch ein Kreuz. Das Alterskennzeichen bewirkt die Berücksichtigung des Altersfreibetrags bei der Ermittlung der Lohnsteuer. Das Feld ist nicht manuell änderbar.
|
||||||||||||||
Lst-Ausgleich permanent |
Permanenter Lohnsteuerausgleich:
Bei diesem Verfahren wird der laufende Lohnsteuerabzug nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen. Dieses Verfahren eignet sich besonders bei Personen mit stark schwankenden Arbeitslöhnen, die dadurch ständig ausgeglichen werden. Dieses Verfahren hat mit dem "Lohnsteuer-Jahresausgleich" im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Für die Anwendung müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
Wenn aus o. g. Gründen kein permanenter Lohnsteuerausgleich möglich ist, bekommen Sie folgenden Hinweis im Abrechnungsprotokoll:
Steuer : Kein Permanenter Lohnsteuerausgleich, da Steuerklassenwechsel vorlag, Freibetrag, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Fehlzeiten vorhanden sind!
Wenn ein permanenter Lohnsteuerausgleich durchgeführt wurde, sehen Sie die Berechnung im Abrechnungsprotokoll:
Steuer : Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt. Jahresbrutto = 64291,44 Sonst.Bezug= 0,00 Lohnsteuer = 16245,00 Soli-Zusch.= 893,47 / Faktor 4,0000 LST o.akt.Mo.= 2707,50 Soli-Zusch.= 148,90 Lohnsteuer = 1353,75 Soli-Zusch.= 74,47 |
||||||||||||||
Lst-Jahresausgleich durchführen: |
Lohnsteuer- Jahresausgleich:
Zweck des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ist es, am Ende des Jahres die einbehaltenen Lohnsteuer anhand der Jahreslohnsteuertabelle zu überprüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer einbehalten wurde, als die Jahreslohnsteuertabelle angibt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Differenzbetrag erstatten. (Ursache kann z. B. schwankender Arbeitslohn sein oder Freibeträge, die im Laufe des Jahres eingetragen wurden).
Falls die Differenz negativ ist, also zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, wird kein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt. Falls auf Grund von Fehleingaben des Anwenders zu wenig Lohnsteuer ermittelt wurde, ist dies durch Korrekturen zu berichtigen. Ein Arbeitgeber ist nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer die am ELStAM-Verfahren teilnehmen beschäftigt. Beschäftigt er weniger Personen mit ELStAM-Teilnahme, so ist er dazu berechtigt, nicht aber verpflichtet.
Der Arbeitnehmer kann jedoch selbst beantragen, den Ausgleich nicht durchzuführen. In diesem Fall darf das Kreuz nicht gesetzt werden. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich darf nur für Arbeitnehmer durchgeführt werden, die insgesamt 360 Steuertage haben. War ein Mitarbeiter in mehreren Dienstverhältnissen, müssen die aufgelaufenen Steuertage und das aufgelaufene Steuerbrutto im Programm hinterlegt werden: Personalverwaltung - Vorträge - aktuelles Jahr II.
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird vom Programm nicht durchgeführt wenn:
Die Berechnung ist auch hier im Abrechnungsprotokoll ersichtlich. Zusätzlich ist auch ein Vermerk auf dem Lohnausdruck zu sehen. |
||||||||||||||
St.Ident.Nr nicht vorgelegt: |
Wenn ein Mitarbeiter keine Ident-Nr. vorlegt, muss hier ein Häkchen gesetzt werden. Es wird automatisch die Steuerklasse VI gesetzt. |
||||||||||||||
Keine Jahreshochrechn. |
Wenn hier ein Haken gesetzt wird, wird die Steuer-Jahreshochrechnung deaktiviert. Das Ausschalten der Hochrechnung gilt nur für den aktuellen Monat. Das Kennzeichen wird beim Monatswechsel nicht übernommen. | ||||||||||||||
Freistellungsbesch. ... liegt vor: |
Diese Felder sind im Bereich "Steuerberechnung nach... Steuerklasse/ELStAM" nur für "französische Grenzgänger" aktiv. Hier können Sie Angaben zur Freistellungsbescheinigung vornehmen. Diese Daten werden nicht gemeldet. | ||||||||||||||
Freistellungsdatum: |
|||||||||||||||
Steuernummer: |
Bereich Kirchensteuer | |
Konfession: |
Die Konfessionszugehörigkeit können Sie aus den ELStAM des Arbeitnehmers entnehmen. Je nach hinterlegtem Bundesland, werden unterschiedlich zulässige Konfessionen zur Auswahl angezeigt. |
Konfession des Eheg. |
Bei verheirateten Arbeitnehmern ist auch die Konfession des Ehegatten mit anzugeben. |
Kirchensteuer für pauschale Lohnarten: |
Setzen Sie hier ein Kennzeichen, wenn die Kirchensteuer bei pauschal besteuerten Lohnarten berechnet werden soll. Die Eingabe ist immer erforderlich, wenn für pauschal besteuerte Bezüge pauschale Kirchensteuer abgeführt wird. Siehe auch Anwendungsbeispiele | Pauschale Kirchensteuer |
Bereich Freibeträge | |
Monatsfreibetrag | Die Freibeträge des Arbeitnehmers lt. ELStAM werden hier eingetragen.
Hinzurechnungsbeträge werden als negative Freibeträge eingetragen.
Wichtig ist, sowohl den monatlichen als auch den jährlichen Freibetrag einzugeben. Der monatliche Freibetrag wird für die Ermittlung der Lohnsteuer für laufende Bezüge benötigt. Für die korrekte Ermittlung der Lohnsteuer für Einmalbezüge muss der jährliche Freibetrag berücksichtigt werden. Vom monatlichen Freibetrag kann nicht immer auf den jährlichen geschlossen werden, wenn dieser z. B. erst im laufenden Kalenderjahr eingetragen wird.
|
Jahresfreibetrag |
LSTB-Kennzeichen manuell
(Kennzeichen für die Lohnsteuerbescheinigung, die hier manuell gesetzt werden können.)
Sammelbeförderung:
|
Wenn Sie dieses Kennzeichen setzen, wird die Kennung „F“ auf der Lohnsteuerbescheinigung (Ausdruck oder ELSTER – Übermittlung) ausgewiesen.
|
Fehlende vorh. Bezüge: | Wenn ein Mitarbeiter neu eingestellt wird und der Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis nicht in den Vorträgen hinterlegt wurde, wird er bei der Ermittlung der Lohnsteuer für eine weitere Einmalzahlung (sonstiger Bezug) nicht berücksichtigt. In diesem Fall ist auf der Lohnsteuerkarte das Kennzeichen "S" in Zeile 2 einzutragen.
|
Mahlzeitengestellung: |
Der Großbuchstabe "M" ist auf der Lohnsteuerbescheinigung zu setzen wenn die Mahlzeit: - versteuert wird, aber zu einer Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschale geführt hat oder - mit dem Sachbezugswert nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal versteuert wird (sozialversicherungsfrei) oder - mit dem Sachbezugswert individuell versteuert und verbeitragt wird.
Bitte beachten Sie die Ausführungen des Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014.
|
Bei Auswahl "Steuerfrei / Pauschsteuer (2%)"
Freistellungsbesch. ... liegt vor: |
Hier können Sie
Angaben zur Freistellungsbescheinigung vornehmen. Diese Daten
werden nicht gemeldet.
Hier hinterlegte Angaben sind auch im Bereich "Steuerberechnung nach... Steuerklasse/ELStAM" ersichtlich, dort aber nur bearbeitbar bei "Französischen Grenzgängern". |
Freistellungsdatum: |
|
Steuernummer: |
Die Einstellung "Steuerfrei" in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 109 (Geringfügig Beschäftigte) bewirkt seit 01. April 2003 eine pauschale Besteuerung der Bezüge mit 2%.
Siehe Beispiele Bundesknappschaft - Geringfügig Beschäftigte
Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich pauschal besteuerte Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) und soll für diese auch pauschale Kirchensteuer ermittelt werden, so ist dieses Feld zu aktivieren.
Siehe Beispiele - Pauschale Kirchensteuer
Abhängig von der Art der Beschäftigung ist hier der %-Satz einzustellen, mit dem die Bezüge des Arbeitnehmers besteuert werden.
Finanzamt |
Wählen Sie aus der hinterlegten Tabelle das zuständige Finanzamt des Mitarbeiters aus. |
|
eTIN und AGS
|
Beide Begriffe stehen in Zusammenhang mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. „eTIN“ steht für „electronical Taxpayer Identification Number". Mittels der eTIN kann die Finanzverwaltung die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten dem einzelnen Arbeitnehmer zuordnen „AGS" steht für "Amtlicher Gemeinde Schlüssel" Beide Felder werden vom Programm automatisch ermittelt, sobald Sie eine Personalnummer zum ersten Mal speichern.
|
|
Ident-Nr
|
Eingabe der Identnummer eines jeden Mitarbeiters. Die Identnummer wird von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. Sie wird für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung und zum Abruf von ELStAM benötigt.
|
|
ELSTAM |
Klicken Sie hier für ausführliche Informationen
|
|
1 - Hauptarbeitgeber |
Hier ist einzustellen, ob es sich um den Haupt- oder Nebenarbeitgeber handelt. Der Nebenarbeitgeber rechnet grundsätzlich mit Steuerklasse 6 ab. | |
2 - Nebenarbeitgebaer |
||
3 - sperren |
Die Einstellung "3 - gesperrt" bewirkt, dass keine ELStAM übertragen oder abgerufen werden.
|
|
4 - abmelden, dann sperren |
Mit der Einstellung "4 - Abmelden, danach gesperrt" wird der Mitarbeiter zuerst abgemeldet, nach erfolgreicher Abmeldung stellt das Programm den Mitarbeiter auf "gesperrt".
|
Arbeitskammerbeitrag | |
Kammerbeitrag berechnen | Nur in den Bundesländern Saarland und Bremen wird der Beitrag zur Arbeitskammer berechnet, sofern das Kennzeichen gesetzt ist. Wenn Sie eines dieser beiden Bundesländer in den Mandantendaten ausgewählt haben und die Angaben unter "Sonstiges" in den Mandantendaten vorgenommen haben, wird für alle Mitarbeiter, die hier aktiviert sind, der Kammerbeitrag berechnet. Weitere Angaben sind dann nicht notwendig. Weitere Informationen finden Sie in den Anwendungsbeispielen | Arbeitskammer. |
abw. Bundesland | Das angezeigte Bundesland ist nur für den Fall, dass Sie für einige Mitarbeiter zusätzlich in einem anderen Bundesland Kammerbeitrag bezahlen müssen. Wenn also Ihr Bundesland Saarland ist, wird hier Bremen angezeigt. Ist Ihr Bundesland Bremen, wird hier Saarland angezeigt. Ist Ihr Bundesland ein anderes (weder Saarland noch Bremen), stehen beide hier zur Auswahl. |
abw. Finanzamt Nr. | Die Felder sind nicht editierbar. Bitte lesen Sie (wenn für einige Mitarbeiter zusätzlich in einem anderen Bundesland der Kammerbeitrag entrichtet werden muss) dazu auch die Hinweise unter Nummernkreise
|
abw. Steuernummer |