Arbeitskammer/Kammerbeitrag

Nur in den Bundesländern Saarland und Bremen wird der Beitrag zur Arbeitskammer berechnet, sofern die Kennzeichen in den Mandantendaten sowie im Personalstamm gesetzt sind.

Bei allen übrigen Bundesländern sind die entsprechenden Eingaben nicht vorzunehmen.

 

Folgende Eingaben sind dazu notwendig:

 

Mandantenstamm

In den Mandantendaten | Sonstiges ist der gültige Beitragssatz zu hinterlegen

 

 

Die eingetragenen Werte sind lediglich Beispielwerte, die korrekten Werte hält die jeweilige Arbeitskammer für Sie bereit.

In die Felder “Mindesbetrag“ und “Maximaler Betrag“ sind die Werte einzutragen die der Berechnung des Kammerbeitrages zugrunde liegen.

 

So wird z. B. bei einem Brutto in Höhe von 150,00 € kein Kammerbeitrag und bei einem Brutto in Höhe von 4.500,00 € lediglich aus 4.000,00 € der Kammerbeitrag errechnet.

 

Personalverwaltung

In der Personalverwaltung unter “Steuer“ ist beim Kammerbeitrag ein Haken zu setzen:

 

 

 

Unterschiede zwischen Bremen und Saarland in der Berechnungsgrundlage des Kammerbeitrages

Bei der Berechnung des Kammerbeitrages legt das Bundesland Bremen das “Steuerbrutto“ zugrunde, das Bundesland Saarland hingegen das “SV – Brutto“.  

 

Beispiel: