Anlage der Stammdaten für Lohnfortzahlung (AAG-Verfahren)

1. Mandantendaten

 

Stammdaten| Mandantendaten| Einstellungen - Zahltag

Tragen Sie ein, wann üblicherweise Löhne und Gehälter in Ihrem Unternehmen überwiesen werden. Falls Sie an dieser Stelle keinen Eintrag vornehmen, können die Anträge grundsätzlich erst nach dem Monatsabschluss im MeldeCenter übermittelt werden.

Der Eintrag ist einmalig vorzunehmen und kann nach dem nächsten Monatsabschluss nicht wieder geändert werden.

 

 

Stammdaten| Mandantendaten| Krankenkasse

Wählen Sie hier aus ob Ihr Unternehmen umlagepflichtig nach "U1 und U2" oder "nur nach U2" ist.

 

 

 

2. Krankenkassen-Stammdaten

 

Stammdaten| Krankenkasse

Die %-Sätze für die Erstattung und auch für die Umlage sind erstmalig bei der Neuanlage der Kasse auszuwählen.

 

Im Bereich "Allgemeine Daten" der Krankenkassen-Stammdaten ist auszuwählen, ob der Erstattungsbetrag überwiesen werden, verrechnet oder dem Beitragskonto gutgeschrieben werden soll.

Soll der Erstattungsbetrag gleich abgezogen werden (Einstellung "Verrechnung" oder "Gutschrift) gibt es Unterschiede wann dieser abgezogen wird, abhängig von der Auswahl

nach welcher Grundlage die Beitragsnachweise erstellt werden:

 

Nach Vorläufiger Abrechnung: Der Erstattungsbetrag wird gleich im aktuellen Monat abgezogen.

 

Nach Beiträgen des Vormonats: Der Erstattungsbetrag wird erst im Folgemonat berücksichtigt.

Im aktuellen Monat werden die Beiträge des Vormonats entweder zu 100% oder aber mit der von Ihnen manuell eingegebene prozentualen Abweichung abgeführt.

Wenn Sie also den Erstattungsbetrag gleich abziehen wollen, ist der %-Satz entsprechend zu wählen.

 

Im elektronischen Verfahren mit dem MeldeCenter empfehlen wir, den Erstattungsbetrag überweisen zulassen. Die Überweisungen erfolgen in diesem Fall erfahrungsgemäß sehr zeitnah.

     Das entspricht auch der von den Kassen favorisierten Vorgehensweise und vereinfacht den Abgleich.

 

Der AG-Anteil zur Sozialversicherung wird nur bei einigen Kassen erstattet. Wird der AG-Anteil erstattet wird das Kennzeichen automatisch durch einen Kassenabgleich gesetzt.

 

 

 

3. Personalverwaltung| Stammdaten

 

Personalstamm| Kasse

Der Mitarbeiter muss umlagepflichtig nach U1 und U2 sein. Grundsätzlich wird dies bereits durch die Voreinstellung in den Stammdaten| Mandantendaten| Krankenkassen eingestellt.

Die Krankenkasse des Mitarbeiters ist gleichzeitig seine Umlagekasse.

 

 

Personalstamm| Bescheinigungen

Wählen Sie hier aus, ob der Erstattungsantrag die Anzahl der Kalendertage, die Anzahl der Arbeitstage oder die Anzahl der Arbeitsstunden ausweist.

Die Voreinstellung "Automatik" besagt: Ohne AZ-Modell: Es werden Kalendertage angezeigt, mit AZ-Modell: Es werden Arbeitsstunden angezeigt.

Abhängig von dieser Einstellung wird auf dem Erstattungsantrag das Feld "Stundenlohn" oder "Monatslohn" gefüllt.

Stundenlohn = Betrag der Lohnfortzahlung / LFZ-Stunden

Monatslohn = Gesamtbrutto

 

 

Personalstamm| Fehlzeiten/Urlaub

Hier ist mit der Fehlzeit Nr. 8 oder 9 der Zeitraum der Lohnfortzahlung zu erfassen. Wenn keine Fehlzeit erfasst wurde, kann kein Erstattungsantrag gedruckt werden!

 

Bitte beachten Sie: Wird am ersten Krankheitstag gearbeitet, zählt dieser Tag nicht zum Erstattungszeitraum und auch nicht zur 6-Wochenfrist für die Lohnfortzahlung!

 

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

 

- Geben Sie für den ersten Tag, an dem noch gearbeitet wurde, die Fehlzeit "3 - Arbeitsunfähigkeit" ein.

  (Die Eingabe dieser Fehlzeit kann auch unterbleiben, denn es handelt sich hierbei lediglich um eine firmeninterne Dokumentation.)

- Erfassen Sie eine zweite Fehlzeit mit dem Fehlzeitengrund „8 – Krankheitszeit mit Lohnfortzahlung“ oder „9 – Lohnfortzahlung“.

  (Ein Kennzeichen, dass der Mitarbeiter am ersten Arbeitsunfähigkeitstag gearbeitet hat, ist nicht notwendig, da nur volle Krankheitstage auf dem Antrag erscheinen werden.)

- Die Lohnart „Lohnfortzahlung“ wird nur mit dem Betrag erfasst, für den tatsächlich ein Erstattungsanspruch besteht.

 

 

 

4. Lohnarten

 

Folgende Statistikkennzeichen sind in den Lohnarten zu verwenden:

- Für Stundenlohnempfänger - Statistikkennzeichen Nr. 5 (Lohnfortzahlung/LfStd. o. MonStd)  

- Für Gehaltsempfänger - Statistikkennzeichen Nr. 21 (Lohnfortzahlung/Tage)

 

- bei Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn ist das Kennzeichen Nr. 10 (Mutterschutzlohn/Std.) zu verwenden

 

 

 

5. Personalverwaltung| Bruttolohnerfassung

 

Für die Zeit der Lohnfortzahlung wird der fortgezahlte Betrag einer der o. g. Lohnarten erfasst.

 

 

 

6. Elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge

Die Elektronische Übermittlung erfolgt im MeldeCenter. Weitere Ausführungen finden Sie im Kapitel "Elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge".

 

Ausdruck/Übersicht der Erstattungsanträge

Ein interner Ausdruck kann im Menüpunkt Bescheinigung| Erstattungsanträge erfolgen. Dieser Ausdruck ist nur für interne Zwecke vorgesehen.

Die Übermittlung an die Krankenkassen ist nur elektronisch im MeldeCenter möglich.

 

Eine Übersicht der erstellten AAG-Anträge erhalten Sie unter Bescheinigungen| Meldungsübersicht.