Die Beitragssätze werden automatisch aus dem Archiv ausgelesen und bei der neu angelegten Krankenkasse eingetragen.
Zum Aktualisieren der Beitragssätze klicken Sie auf den Button "Abgleich" in der Navigationsleiste.
Dadurch werden die Informationen auf dem PC über das Internet mit der ständig aktualisierten Datei auf dem GDI-Server abgeglichen und ggf. erneuert. Sind Mitarbeiter mit einer geänderten Kasse/Beitragssatz verbunden, wird hier automatisch eine neue Berechnung angestoßen. Siehe auch: --> Krankenkassenabgleich.
Manuelle Änderungen sind hier nicht möglich. Die Beitragssätze erhalten Sie über den Kassenabgleich.
Bei
einem Live-Update/Voll-Update werden die Krankenkassendaten, der im Update
eingespeicherten Krankenkassendatei geladen - nach dem Update sollte ein
Krankenkassenabgleich durchgeführt werden, um die aktuellsten Beiträge
zu laden!
Im Krankenkassenabgleich werden lediglich Korrekturen ausgeführt, die mit Änderungen in der Sozialversicherung zusammenhängen, z. B. Änderungen in den Beitragssätzen, Kassenfusionen, ... .
Anderweitige, nötige Korrekturanforderungen (z. B. Bezugsmonate, Statistikzeile, ...) wurden in eine eigene Offene Aufgabe auf dem Startbildschirm ausgelagert.
Die Umlagesätze werden, wie auch die Beitragssätze, automatisch eingetragen. Die Umlage U1 ist für Lohnfortzahlung bei Krankheitsaufwendungen und die Umlage U2 ist für Lohnfortzahlung bei Mutterschaftsaufwendungen.
Siehe auch Bearbeiten - Personalverwaltung - Sozial - Umlageversicherung
Die Höhe der Erstattung bei Beschäftigungsverbot wird von der Krankenkasse mitgeteilt und verwendet. Eine Anzeige des Satzes erfolgt hier nicht.
Sie erfahren von Ihrer Krankenkasse, wie die Erstattung zu handhaben ist.
Die Höhe der Erstattung und der Umlage können Sie im unteren Bereich "Auswahl der Erstattung" festlegen.
Wählen Sie hier den mit der Kasse vereinbarten Satz aus, klicken Sie auf "Übernehmen" und anschließend über den grünen Haken auf Speichern.
Muss der Umlage bzw. der Erstattungssatz geändert werden, ist dies nur für das komplette Jahr möglich.
Um dies zu ändern, klicken Sie oben den Zeitraum Januar des aktuellen Jahres an und wählen unten den zu verwendenden Umlagesatz aus.
Nach einem Klick auf Übernehmen, muss ein Kassenabgleich gestartet werden.
Bei einer Kassenneuanlage kann der Umlagesatz direkt im Kassen Assistenten ausgewählt werden.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei Lohnfortzahlung:
Soll der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei der Erstattung der Lohnfortzahlung mit eingerechnet werden, wird dies in einem Kassenabgleich zurück gemeldet und automatisch angewendet.
Begriffserklärung:
Die Sätze können bei den unterschiedlichen Kassen von einander abweichen.
Zeitraum |
Ab diesem Tag sind die unten stehenden Beitragsnachweise gültig
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Allgemein |
Hier wird der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung angezeigt.
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Ermäßigt |
Hier wird der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung angezeigt
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Gering |
Hier wird der Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte angezeigt
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Zusatz AN % |
Der individuelle Beitragssatz, welcher bei der Standard Lohnabrechnung angewendet werden muss, sehen Sie hier. Dieser Satz trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer
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Zusatz ZA % |
Der individuelle Beitragssatz für Zahlstellen, Versorgungsempfänger wird hier angezeigt.
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Zusatz DU % |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird hier ausgegeben
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Erstattung (U1) |
Bei einer Lohnfortzahlung wegen Krankheit, bei einem umlagepflichtigen Mandanten und Mitarbeiter, wird die Lohnfortzahlung zu diesem Prozentsatz erstattet.
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BMG |
Wird das Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, wird hier durch einen Kassenabgleich ein Häkchen gesetzt
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Zuschlag AGA |
In dieser Höhe wird der Arbeitgeberanteil zur SV erstattet
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Satz (U1) |
In der Höhe zahlt der Arbeitgeber die Umlage nach U1
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Erstattung (U2) |
Zu diesem Prozentsatz wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet.
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BMG BV |
BV = Beschäftigungsverbot, wird das Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, wird hier durch einen Kassenabgleich ein Häkchen gesetzt
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Zuschlag AGA |
In dieser Höhe wird der Arbeitgeberanteil zur SV erstattet
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BMG MU |
MU = Mutterschaftsfrist, wird das Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, wird hier durch einen Kasseabgleich ein Häkchen gesetzt
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Satz (U2) |
In der Höhe dieses Satzes zahlt der Arbeitgeber die Umlage nach U2.
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