Kassen

Gesetzliche SV-Träger

Die Beitragspflicht eines Mitarbeiters ergibt sich aus dem vierstelligen Sozialversicherungsschlüssel. In diesem Schlüssel ist definiert, ob Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind und in welcher Form.

 

Die Gesamtsumme der Beiträge zur KV, RV, AV und PV wird als "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" bezeichnet. Im Regelfall wird dieser je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Die Beitragssätze zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind eingetragen unter Stammdaten | Mandantendaten | Beitragssätze.

Diese Angaben sind allgemeingültig und werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Änderungen werden durch Programm Updates aktualisiert.

Die Beitragssätze zur Krankenversicherung können pro Krankenkasse unterschiedlich sein und werden in den Stammdaten der jeweiligen Krankenkasse geführt.

Lesen Sie dazu mehr im Kapitel Stammdaten | Krankenkassen"

 

 

KV- Beitrag zur Krankenversicherung

Abhängig von den Eingaben 1 - 6 entnimmt das Programm die entsprechenden Beitragssätze den Angaben in Stammdaten | Mandantendaten | Beitragssätze bzw. aus Stammdaten | Krankenkassen | Beitragssätze.

 

 

Beitragsgruppe Bedeutung
0 - Mitarbeiter ist privat versichert In diesem Fall wird der Block auf der rechten Seite "Freiwillige und Private SV-Träger" aktiv. Hinterlegen Sie auf der rechten Seite eine

  • gesetzliche Krankenkassen, wenn der/die Mitarbeiter/in Freiwillig, Gesetzlich Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 a der Lohnsteuerbescheinigung)
  • eine Private Krankenkasse, wenn der/die Mitarbeiter/in Privat Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 b der Lohnsteuerbescheinigung)
 
Wird keine Krankenkasse im Bereich "Freiw. und Private SV-Träger" hinterlegt, wird automatisch die gesetzliche Krankenkasse nach dem Speichern eingetragen. Die Folge hiervon ist, dass der/die Mitarbeiter/in als freiwillig Versicherter zählt!
 
Die Eingabe einer Pflichtkrankenkasse auf der linken Seite ist trotzdem vorzunehmen, wenn der Mitarbeiter RV-pflichtig ist. Der Eintrag im Feld RV wird automatisch auch in die Felder KV, AV und PV übernommen und umgekehrt.
 
Auch wenn die Beitragspflicht zur KV entfällt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung über eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt.
1 - allgemeiner Beitrag   Abhängig von der Angabe auf dem Sozialversicherungsausweis des Mitarbeiters.
In diesem Fall muss unbedingt eine Pflichtkrankenkasse eingegeben werden.
2 - erhöhter Beitrag, bis 31.12.2008
3 - ermäßigter Beitrag
4 - Beitrag zur landwirtschaft. KV Landwirtschaftliche Krankenkasse
Beitragsgruppe 4 - Es wird kein Beitrag abgeführt.
Beitragsgruppe 5 - Nur der eingetragene Arbeitgeberanteil wird abgeführt.
DEÜV-Meldungen werden auch für LKK erzeugt.
5 - Arbeitgeberbeitrag zur landwirt. KV
6 - Beitrag für geringfügig Beschäftigte. Das Programm holt in diesem Fall den Beitrag, der in den Stammdaten der Krankenkasse bei "Geringf. %" eingetragen ist.

9 - Firmenzahler.

 

Arbeitnehmer, die freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören.

In diesem Fall ist die Auswahl der freiwilligen Krankenkasse auf der rechten Seite zu treffen.

Die Felder für die Beitragssätze AG/AN/ZBF sind nur mit der Einstellung "3 - manueller Beitrag" im Feld "Beitrag" editierbar.

Der Beitrag wird abhängig von der Eingabe im Feld "Beitrag" ermittelt.

 

 

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind, werden mit "0" geschlüsselt. Die Nummer der KV ist in diesem Fall manuell einzutragen.

 

 

Die Höchstsätze für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil werden automatisch aus den Stammdaten der Krankenkasse angezeigt.

 
 
RV- Beitrag zur Rentenversicherung

Abhängig von den Eingaben 1 - 6 entnimmt das Programm die entsprechenden Beitragssätze den Angaben in Stammdaten | Mandantendaten | Beitragssätze.

Diese Angaben können nicht vom Programmanwender geändert werden. Änderungen erfolgen in Form eines Programm-Updates.

 

 

Die Angabe einer Krankenkassen-Nummer ist zwingend erforderlich. Sie kann nur dann unterbleiben, wenn der Mitarbeiter keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten hat, also bei den Eingaben "0 - kein Beitrag".

Auch wenn der Arbeitnehmer keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet, werden die Beiträge zur Rentenversicherung an eine Krankenkasse abgeführt.

 

 

 

AV-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Die jeweiligen Beiträge holt das Programm aus Stammdaten | Mandantendaten | Beitragssätze.

Die Beiträge werden an die gleiche Krankenkasse abgeführt, die unter den anderen Sozialversicherungszweigen eingetragen ist.

 

Beitragsgruppe Bedeutung
0 - kein Beitrag Es wird kein Beitrag ermittelt bzw. gemeldet.
1 - voller Beitrag Es wird der volle Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ermittelt und gemeldet.
2 - nur AG-Anteil oder Alter < 65 AN-Anteil

Alter > 65 Jahre:

Wenn ein Mitarbeiter das Rentenalter erreicht hat, wird die Arbeitslosenversicherung nur noch vom AG bezahlt.

Ab 2012 erhöht sich die Regelaltersrente mit jedem Jahr etwas mehr. Mitarbeiter, die im Jahr 2012 das 65. Lebensjahr vollenden, arbeiten lt. gesetzlicher Regelung erstmals einen Monat länger bis zum Renteneintritt.

Dieser Umstand ist auch zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber für diese Mitarbeiter bislang keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abführen musste.

Der Arbeitgeber führt den Beitrag somit erst z. B. in 2012 einen Monat später ab.

 

nur AG Anteil:

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen einstellt, der älter als 55 Jahre ist, wird er unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Anteil zur Arbeitslosenversicherung befreit. In diesem Fall zahlt nur der Arbeitnehmer seinen hälftigen Beitragsanteil.

 

 

 

PV-Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag wird i. d. R. je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Zusatzbeitrag für Kinderlose in Höhe von 0,25% trägt der Arbeitnehmer allein.

 

Im Bundesland Sachsen ist die Aufteilung wie folgt: Der Beitragssatz des Arbeitgebers ist immer 1 Prozent niedriger als der des Arbeitnehmers.

Damit diese Regelung greift, ist bei Personalverwaltung | Stammdaten | Sozial das Feld "PV-Sachsen" zu aktivieren.

 

Beitragsgruppe Bedeutung
0 - kein Beitrag Es wird kein Beitrag abgerechnet bzw. gemeldet.
Der Schlüssel „0” für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind.
1 - voller Beitrag Es wird der volle Beitrag abgerechnet und gemeldet
2 - halber Beitrag Es wird der halbe Beitrag abgerechnet und gemeldet.

 

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon,

ob für die Krankenversicherung der Schlüssel „0” oder „9” verwendet wird – stets mit „1” oder „2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht.

Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.

Stand: 09.06.2011 Anlage 1 Seite 3 von 3 Version 2.45

 

 

Umlage

Dieses Feld ist aktiv, wenn in den Stammdaten | Mandantendaten | Krankenkasse die Firma als umlagepflichtig gekennzeichnet ist.

Arbeitgeber, die am Umlageverfahren teilnehmen, haben den von der Umlagekasse festgelegten Umlagesatz (getrennt nach U1 und U2) zu entrichten.

 

U1 = Ausgleich für Lohnfortzahlung
U2 = Ausgleich für Mutterschutz
 
 

Vorgeschlagen wird die Krankenkasse, die bei dem Mitarbeiter, auch als Krankenkasse in den anderen Zweigen der SV eingetragen ist.

 

 

Falls in einer Personalnummer die Umlagepflicht hinterlegt ist, dieses Feld aber nicht mehr aktiv ist und Sie es nicht ändern können, kann dies folgenden Grund haben:

Die Firma war ursprünglich umlagepflichtig eingestellt, dabei wurden die Einträge für die Mitarbeiter hinterlegt.

Danach wurde die Umlagepflicht in den Mandantendaten geändert, so dass die Felder in den Personalstammdaten nicht mehr änderbar sind.

 

Lösung: Stellen Sie die Eingabe in den Mandantendaten kurzfristig auf "Umlagepflicht", so dass Sie die Änderung in den Personalstammdaten vornehmen können. Anschließend berichtigen Sie wieder die Mandantendaten.

 

 

 

 

Freiwillige und Private SV-Träger

Krankenkasse - freiwillig oder privat

 

Freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen KV - KV-Schlüssel 9

Bei KV-Schlüssel 9 bezahlen die Mitarbeiter in der Regel den Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

Krankenversicherung
Freiw. Hinterlegen Sie auf der rechten Seite eine

  • gesetzliche Krankenkassen, wenn der/die Mitarbeiter/in Freiwillig, Gesetzlich Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 a der Lohnsteuerbescheinigung)
  • eine Private Krankenkasse, wenn der/die Mitarbeiter/in Privat Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 b der Lohnsteuerbescheinigung)
 
Wird keine Krankenkasse im Bereich "Freiw. und Private SV-Träger" hinterlegt, wird automatisch die gesetzliche Krankenkasse nach dem Speichern eingetragen. Die Folge hiervon ist, dass der/die Mitarbeiter/in als freiwillig Versicherter zählt!
AG Diese Felder sind nur geöffnet, wenn im Feld "Beitrag" die Einstellung "3 - manueller Beitrag" gewählt wurde.
 
Wir empfehlen die Einstellung Zuschuss nach Entgelt oder nach BBG (bzw. wie Mandantendaten) zu verwenden. Dadurch müssen die Beträge in diesen Feldern nicht manuell angepasst werden bei einer Änderung.
Hier ist der monatliche Beitrag des Arbeitgebers (in €) zur Krankenkasse zu hinterlegen.
AN Hier ist der monatliche Beitrag des Arbeitnehmers zur (in €) Krankenkasse zu hinterlegen.
ZBF Hier ist der monatliche Zusatzbeitrag (in €) zur Krankenkasse zu hinterlegen. Dieser wird grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Auszahl.

Bei hinterlegter Beitragsgruppe 9 ist das Feld nicht editierbar.

Beitrag. Hier können Sie auswählen wie der Beitrag berechnet werden soll.
 
 

Bitte beachten Sie:

Grundlegend ist während des Bezugs von KUG der Höchstbeitrag zur KV und PV zu leisten (Einstellung "Berechnung aus BBG").

 

Der Arbeitgeber kann für den Versicherten einen Antrag auf Beitragsherabsetzung bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Bitte setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung.

Wurde ein Antrag auf Beitragsherabsetzung gestellt, ist die Einstellung "Beitragszuschuss nach Entgelt" zu wählen.

0 - Zuschuss wie Mandantendaten Die Berechnung die unter Stammdaten | Mandantendaten | Krankenkassen hinterlegt wurde, wird für den Mitarbeiter angewendet.
1 - Beitragszuschuss nach Entgelt

Der AG-Zuschuss zur Krankenversicherung wird von dem Entgelt des Mitarbeiters ermittelt (max. Beitragsbemessungsgrenze). Die Differenz zwischen dem AG-Anteil vom Entgelt und der Anteil von der Beitragsbemessungsgrenze, trägt der Arbeitnehmer.

 

In Fällen, in denen KUG oder Saison-KUG anfällt, ist auf "1 - Beitragszuschuss nach Entgelt" umzustellen. Diese Einstellung wird bis zum Jahresende beibehalten, auch wenn kein KUG mehr anfällt.

In einem solchen Fall ist es u. U. notwendig, die individuelle Einstellung pro Mitarbeiter zu verwenden, wenn nicht alle von KUG oder Saison-KUG betroffen sind.

2 - Beitragszuschuss nach BBG Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wird von der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ermittelt.
3 - manueller Beitrag

Die einzelnen Beiträge können in den Feldern "AG/AN/ZBF" hinterlegt werden. Dies ist bei Mitarbeiter, bei denen Sie abweichend manuell einen Beitrag hinterlegen müssen (z. B. Mehrfachbeschäftigte) einzustellen.

 

Wird der manuelle Beitrag gewählt, erfolgt keine Berechnung über das Programm. Ändern sich die Beitragssätze oder die Beitragsbemessungsgrenze muss dieser immer manuell geändert werden.

Wir empfehlen die Einstellung Zuschuss nach Entgelt oder nach BBG (bzw. wie Mandantendaten) zu verwenden. Dadurch müssen die Beträge in diesen Feldern nicht manuell angepasst werden bei einer Änderung. Ausnahme: Im Falle einer mehrfach Beschäftigung.

 

 

 

 

 

Privat Versicherte - KV-Schlüssel 0

 

Der Arbeitgeberanteil wird vom Programm steuerfrei behandelt. Falls Teile des Arbeitgeberzuschusses steuerpflichtig sind (z. B. weil der Zuschuss höher ist als der Maximalbetrag), muss dafür eine eigene Lohnart angelegt werden. In diesen Fällen macht das Abrechnungsprotokoll durch einen Fehler darauf aufmerksam.

 

Darf der AG-Anteil nicht steuerfrei abgerechnet werden (z. B. Bei Gesellschafter Geschäftsführer) dürfen hier keine Eintragungen gemacht werden. Der AG-Anteil muss über eine separate Lohnart abgerechnet werden

 

Krankenversicherung  
Freiw. Hinterlegen Sie auf der rechten Seite eine

  • gesetzliche Krankenkassen, wenn der/die Mitarbeiter/in Freiwillig, Gesetzlich Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 a der Lohnsteuerbescheinigung)
  • eine Private Krankenkasse, wenn der/die Mitarbeiter/in Privat Versichert ist (Ausgabe des KV-AG-Zuschuss in Zeile 24 b der Lohnsteuerbescheinigung)
 
Wird keine Krankenkasse im Bereich "Freiw. und Private SV-Träger" hinterlegt, wird automatisch die gesetzliche Krankenkasse nach dem Speichern eingetragen. Die Folge hiervon ist, dass der/die Mitarbeiter/in als freiwillig Versicherter zählt!
AG Hier ist der monatliche Beitrag des Arbeitgebers (in €) zur Krankenkasse zu hinterlegen.
AN Hier ist der monatliche Beitrag des Arbeitnehmers (in €) zur Krankenkasse zu hinterlegen. Wird der AG-Anteil ausbezahlt, kann dieses Feld freibleiben.
ZBF Bei hinterlegter Beitragsgruppe 0 ist das Feld nicht editierbar.
Auszahl.

Im Feld Auszahlung legen Sie fest, ob der Arbeitgeberanteil einbehalten und vom Unternehmen abgeführt wird, oder ob der Arbeitgeberanteil auszuzahlen ist.

Bas.

Basisbetrag:

Ab dem 01.01.2010 sind Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf der Basis des Leistungsniveaus der gesetzlichen KV und PV in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig.

Nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) sind die abzugsfähigen Teile des Gesamtbeitrags von dem Versicherungsunternehmen dem Versicherten mitzuteilen (Basisabsicherung).

 

Zu den nicht begünstigten Leistungen und damit nicht zur Basisabsicherung gehören z. B. die ambulanten Leistungen durch Heilpraktiker, die Aufwendungen für die Chefarzt-Behandlung etc.

 

Tragen Sie hier bitte die vom Versicherungsunternehmen bescheinigte Basisabsicherung ein.

Diese Basisabsicherung wird bei der Lohnsteuerberechnung zur Ermittlung der Vorsorgepauschale benötigt und hat somit Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer.

Der Beitrag zur privaten PV wird separat eingetragen und gehört nicht in das Feld "Basisabsicherung".

 

 

Der Betrag, der als Sonderausgabe in der Steuerberechung berücksichtigt wird, wird wie folgt ermittelt:

 

Das Feld "Bas" ist leer:

(KV AG-Anteil + KV AN-Anteil) + (PV AG-Anteil + PV AN-Anteil) - (AG Anteil des ermäßigten KV Beitrages + AG Anteil PV)

 

Das Feld "Bas" ist gefüllt, es ist kein AG-Anteil zur KV eingetragen:

(Basisprämie + PV AN-Anteil + PV AG-Anteil)

 

Das Feld "Bas" ist gefüllt, ein AG-Anteil zur KV ist eingetragen:

(Basisprämie + PV AN-Anteil + PV AG-Anteil) - (AG Anteil des ermäßigten KV Beitrages + AG Anteil PV)

 

 

Wenn die berechnete Sonderausgabe geringer ist, als die festgelegte Mindestvorsorgepauschale, wird die Mindestvorsorgepauschale in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst.

 

 

Bitte achten Sie darauf, dass die Höhe des AG-Anteils zur privaten Krankenversicherung die Höchstgrenze nicht übersteigen darf.

Höhere Zuschüsse müssen als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Das Programm gibt einen entsprechenden Fehler im Abrechnungsprotokoll.

 

 

Sie können mit dem Abgabenrechner des BMF die Werte überprüfen.

Ges.

Gesamtprämie:

Die Gesamtprämie ist einzugeben, um bei Unterbrechungszeiten den anteiligen Arbeitgeberanteil zur KV zu ermitteln.

Wird nur der Arbeitgeberanteil eingetragen, geht das Programm als Gesamtprämie von der doppelten Summe des Arbeitgeberanteils aus.

 

 

 

 

Rentenversicherung - freiwillig bzw. nicht der Deutschen Rentenversicherung - RV-Schlüssel 0

Ist ein Arbeitnehmer freiwillig bei einer Rentenanstalt versichert oder aber auch pflichtversichert (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte), jedoch nicht bei Deutschen Rentenversicherung, so ist für ihn eine "freiwillige RV" bzw. eine DASBV (Datenservice für Berufsständische Versorgungseinrichtungen) einzutragen.

 

 

Voraussetzung:

Unter Stammdaten | Krankenkassen ist eine Kasse als freiwillige Rentenkasse oder als Berufsständisches Versorgungswerk (DASBV) angelegt. Nur solche Kassen werden in der Auswahltabelle angezeigt und können gewählt werden.

Eine Auswahl kann nur getroffen werden, wenn die Beitragsgruppe der Rentenversicherung auf „0 - kein Beitrag“ gesetzt ist.

 

DASBV Wählen Sie mit Klick auf die freiwillige Rentenkasse bzw. das angelegte, zuständige Versorgungswerk des Mitarbeiters aus.
Berechn. Prozentual vom Kassenstamm Vorausgesetzt, in den Stammdaten der Krankenkasse sind die Prozentsätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingetragen, ebenso die monatliche Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beiträge werden mit dieser Einstellung automatisch ermittelt.
 Festbeträge In diesem Fall sind die Festbeträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzutragen und es ist festzulegen, ob der Arbeitgeberanteil ausgezahlt oder aber der Arbeitnehmeranteil einbehalten wird.
Die Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils ist abhängig von der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers. Beträge, die darüber hinaus gezahlt werden, sind steuerpflichtig.
AG Bei der Einstellung "Festbeträge" ist der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung einzugeben.
AN Bei der Einstellung "Festbeträge" ist der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einzugeben.
Auszahl. Im Feld Auszahlung legen Sie fest, ob der Arbeitgeberanteil einbehalten und vom Unternehmen abgeführt wird, oder ob der Arbeitgeberanteil auszuzahlen ist.

 

 

Pflegeversicherung - freiwillig oder privat

Dieses Feld steht in Abhängigkeit mit der KV-Pflicht des Mitarbeiters.

Ist der Mitarbeiter privat krankenversichert, also KV "0 - kein Beitrag", so ist er auch privat pflegeversichert.

 

Der Arbeitgeberanteil wird vom Programm steuerfrei behandelt. Falls Teile des Arbeitgeberzuschusses steuerpflichtig sind (z. B. weil der Zuschuss höher ist als der Maximalbetrag), muss dafür eine eigene Lohnart angelegt werden. In diesen Fällen macht das Abrechnungsprotokoll durch einen Fehler darauf aufmerksam.

 

 

Ist ein Mitarbeiter freiwillig krankenversichert, also KV "9 - Firmenzahler", so gibt das Programm die Möglichkeit, PV-Pflicht "1 - voller Beitrag" oder "0 - kein Beitrag" einzugeben.

 

Im Feld Auszahlung legen Sie, bei einer privaten Pflegeversicherung, fest, ob der Arbeitgeberanteil einbehalten und vom Unternehmen abgeführt wird oder ob der Arbeitgeberanteil auszuzahlen ist.