Muss eine DEÜV-Meldung erzeugt werden, erkennt das Programm dies an den entsprechenden Einstellungen in der Personalverwaltung.
Welche Einstellungen erforderdlich sind und aus welchen Gründen die Meldungen erstellt werden, soll nachfolgende Aufstellung zeigen.
Eine DEÜV-Meldung kann grundsätzlich nur mit einer Sozialversicherungsnummer erfolgen (Außnahme: Anmeldungen und Sofortmeldungen).
Fehler im Abrechnungsprotokoll, können dazu führen dass keine DEÜV-Meldungen erzeugt werden. Die Fehlerhinweise müssen zuerst beseitigt werden.
Nr. | Bezeichnung | Grund/Gründe | Einstellungen im Programm | Zeitraum/Entgelt
(ermittelt das Programm automatisch) |
Anmeldungen | ||||
10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
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Beginn: Tag des Eintritts bzw.
Erster Tag des Monats mit neuer Personengruppe
Ende: Offen Entgelt: Kein Entgelt |
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel | Ein Mitarbeiter wechselt die Krankenkasse und wird bei der neuen Kasse angemeldet. | In dem Monat in dem der Mitarbeiter
der neuen Kasse zugehört, muss diese in der Personalverwaltung
unter Kasse hinterlegt werden.
Der 11er Anmeldung geht grds. eine 31er Abmeldung vorraus. Bei einer Kassenfusion, erfolgt diese Meldung nicht. |
Beginn: Erster Tag des Monats ab dem der Mitarbeiter
der neuen Kasse zugehört
Ende: Offen Entgelt: Kein Entgelt |
12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel | Ein Mitarbeiter wechselt die Beitragsgruppe. | In dem Monat in dem der Mitarbeiter
der neuen Beitragsgruppe zugehört, muss diese in der Personalverwaltung
unter Kasse hinterlegt werden.
Der 12er Anmeldung geht grds. ein 32er Abmeldung vorraus. Wurde zusätzlich zur Beitragsgruppe auch die Krankenkasse geändert, hat die 11er Anmeldung und die 31er Abmeldung Vorrang. |
Beginn: Erster Tag des Monats ab dem der Mitarbeiter
der neuen Beitragsgruppe zugehört
Ende: Offen Entgelt: Kein Entgelt |
13 | Anmeldung wegen sonstiger Gründe |
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Der 13er Anmeldung geht grds. eine 33er Abmeldung voraus
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Beginn: Erster Tag...
Ende: Offen Entgelt: Kein Entgelt |
20 | Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 3 SGB IV | In bestimmten Branchen (z. B. Baubranchen, Gastgewerbe) müssen Mitarbeiter sofort bei Arbeitsantritt angemeldet werden. | Sind die notwendigen Grunddaten eines Mitarbeiters hinterlegt (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) und ist unter |Stammdaten |Mandantendaten |Krankenkassen eingestellt "Sofortmeldungen erstellen", wird die Sofortmeldung erzeugt. | Beginn: Tag des Eintritts
Ende: Offen Entgelt: Kein Entgelt |
Abmeldungen | ||||
30 | Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung |
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Beginn: Einen Tag
nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung
(Ende 31.12.20xx) = 01.01.20xx |
31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel | Ein Mitarbeiter wechselt die Krankenkasse und wird bei der alten Kasse abgemeldet. | Durch Hinterlegung einer neuen
Krankenkasse (Personalverwaltung - Kassen), muss der Mitarbeiter
bei der alten Kasse abgemeldet werden.
Der 31er Abmeldung folgt grds. eine 11er Anmeldung. |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung.
z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) = 01.01.20xx
Ende: Letzter Tag des Monats in dem die Kasse noch gültig war. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums. |
32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel | Ein Mitarbeiter wechselt die Beitragsgruppe. | Durch Hinterlegung einer neuen
Beitragsgruppe (Personalverwaltung - Kassen), muss der Mitarbeiter
mit seiner alten Beitragsgruppe bei der Krankenkasse abgemeldet
werden.
Der 32er Abmeldung folgt grds. eine 12er Anmeldung. Wurde zusätzlich zur Beitragsgruppe auch die Krankenkasse geändert, hat die 11er Anmeldung und die 31er Abmeldung Vorrang. |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) -->
Beginn = 01.01.20xx
Ende: Letzter Tag des Monats in dem die Beitragsgruppe noch gültig war. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums. |
33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
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Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) -->
Beginn = 01.01.20xx
Ende: Einen Tag vor Beginn der Insolvenz. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums. |
34 | Abmeldung wegen Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat |
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In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten länger als einen Zeitmonat hinterlegt:
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Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) -->
Beginn = 01.01.20xx Ausnahme: Bei den Fehlzeiten 36 und 38 (Punkt 7 und 8 ) beginnt die DEÜV-Meldung mit dem letzten Tag des vorher beendeten Krankengeldbezug Ende: Tag vor Beginn der entsprechenden Fehlzeit. Ausnahme: Bei den Fehlzeiten 36 und 38 (Punkt 7 und 8 ) endet die DEÜV-Meldung einen Zeitmonat später. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
35 | Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einen Monat | Dauert der Arbeitskampf/die Aussperrung/der rechtmäßige Streik länger als einen Monat, wird der Mitarbeiter mit Meldegrund 35 bei der Kasse abgemeldet | In der Personalverwaltung -
Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten länger als
einen Zeitmonat hinterlegt:
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Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) -->
Beginn = 01.01.20xx
Ende: Tag vor Beginn der entsprechenden Fehlzeit. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
36 | Abmeldung wegen
- Wechsel des Entgeltabrechnungssystems - Währungsumstellung während eines Kalenderjahres |
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Beginn: Einen Tag nach Ende
der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende
31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx
Ende: Hinterlegtes Austrittsdatum Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
49 | Abmeldung wegen Tod | Ein verstorbener Mitarbeiter muss abgemeldet werden | In der Personalverwaltung - Firma muss ein Austrittsdatum und der Austrittsgrund "T - Tod" hinterlegt werden. | Beginn: Einen Tag nach Ende
der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende
31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx
Ende: Hinterlegtes Austrittsdatum Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen | ||||
50 | Jahresmeldung | Diese muss grundsätzlich für
alle Mitarbeiter, einmal im Jahr (Januar des Folgejahres) erzeugt
werden.
Abgabefrist: 15. Februar des Folgejahres Die Jahresmeldung wird seitens der Krankenkasse angefordert (DBAM): Die Vorgehensweise haben wir in diesem Artikel beschrieben. |
Im Januar des Folgejahres wird
die Jahresmeldung automatisch nach einer Neuberechnung erstellt.
Ab 2016 müssen für kurzfristig Beschäftigte keine Jahrsmeldungen mehr erstellt werden. § 28 a SGB IV |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx)
--> Beginn = 01.01.20xx
Ende: 31.12. eines Jahres Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
51 | Unterbrechungsmeldung wegen Bezug/Anspruch auf Entgeltersatzleistungen | Wird die Beschäftigung länger
als einen Kalendermonat durch
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Sind Entgeltersatzleistungen
als entsprechende Fehlzeiten
(Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub) hinterlegt und liegt
zwischen Beginn und Ende mindestens ein voller Kalendermonat,
wird die 51er Meldung erstellt
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Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx)
--> Beginn = 01.01.20xx
Ende: Einen Tag vor Beginn der Fehlzeit Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
52 | Unterbrechungsmeldungen wegen Elternzeit | Wird die Beschäftigung durch die Elternzeit länger als einen Kalendermonat unterbrochen erfolgt die 52er Meldung. | Ist die Fehlzeit "5 - Erziehungsurlaub (Elternzeit)" hinterlegt und liegt zwischen Beginn und Ende ein voller Kalendermonat, wird die 52er Meldung erzeugt. Eine zuvor erstellte 51er Meldung (z. B. durch vorheriger Mutterschutzzeit) ersetzt die 52er Meldung. |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx)
--> Beginn = 01.01.20xx
Ende: Einen Tag vor Beginn der Unterbrechung/Fehlzeit Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht | Wird die Beschäftigung länger
als einen Kalendermonat durch
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In der Personalverwaltung -
Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten zu hinterlegen:
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Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx)
--> Beginn = 01.01.20xx
Ende: Einen Tag vor Beginn der Fehlzeit Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
54 | Meldung von einmalig gezahlten, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Entgelt (Sondermeldung) |
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55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall) | |||
56 | Meldung des Unterschiedbetrages bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeit | |||
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI | Die 57er Meldung wird angefordert wenn Mitarbeiter kurz vor dem Renteneintritt stehen oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden. | Im Programm gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Manuell: In der Personalverwaltung - Sozial ist im Feld "Meld." die Option "Manuell" zu setzen. Die Meldung wird direkt im gleichen Monat erstellt.
Automatisch: Setzt man in der Personalverwaltung - Sozial im Feld "Meld." die Option "Automatik" und hinterlegt einen Rentenbeginn, wird die 57er Meldung automatisch 3 Monate vor Rentenbeginn erzeugt.
Meldungen mit niedrigerem Meldegrund (z. B. 30er Abmeldung oder eine 50er Jahresmeldung) haben vor der 57er Meldung Vorrang, wenn die 57er Meldung den gleichen Zeitraum melden würde. |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx)
--> Beginn = 01.01.20xx Ende: Der letzte Tag des Monats, in dem die Meldung erstellt wird. Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
58 | GKV Monatsmeldung | Ist der Mitarbeiter mehrfach Beschäftigt müssen, nach Aufforderung der Krankenkasse, 58er Monatsmeldung abgegeben werden. | Kassenrückmeldungen können im
Meldecenter abgeholt und über |Zusatz |MeldeCenter Daten erstellen/importieren
über den Button "MeldeDaten erstellen/importieren" eingelesen
werden.
Liegt eine Aufforderung zur Abgabe einer Monatsmeldung vor, setzt das Programm automatisch (Personalverwaltung - Sozial) das Häkchen unter "weitere beitragspfl. Einnahme" (ggf. per Korrektur) und erstellt für jeden Monat in dem das Häkchen sitzt eine 58er Meldung. |
Beginn: Erster Tag des zu meldenden Monats. Ende: Letzter Tag des zu meldenden Monats Entgelt: Aufgelaufenes Brutto des gemeldeten Zeitraums, das lfd. Entgelt wird kaufmännisch gerundet |
Meldungen in Insolvenzfällen | ||||
70 | Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer | Für Freigestellte Arbeitnehmer wird keine 50er Jahresmeldung erstellt, sondern eine 70er Jahresmeldung. | In der Personalverwaltung unter
Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte
Arbeitnehmer)" hinterlegt.
Im Januar des Folgejahres erfolgt automatisch die 70er Jahresmeldung |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
Ende: 31.12. eines Jahres Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
71 | Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung | Für freigestellte Mitarbeiter muss eine Meldung einen Tag vor Beginn der Insolvenz erfolgen. | In der Personalverwaltung unter
Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte
Arbeitnehmer)" zu hinterlegen.
Ein Austrittsdatum darf nicht eingegeben werden. Es öffnet sich das Feld "Melde-Beginn" in dem der Tag des Insolvenzbeginns eingetragen werden muss (dieser muss im aktuellen Abrechnungsmonat liegen). |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
Ende: Einen Tag vor Beginn der Insolvenz (eingetragener "Melde-Beginn") Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
72 | Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung | Mitarbeiter die ausscheiden müssen mit einer 72er Meldung abgemeldet werden. |
In der Personalverwaltung unter
Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte
Arbeitnehmer)" zu hinterlegen.
Als Austrittsdatum ist der Tag des Austritt zu hinterlegen. |
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung
Ende: Eingetragenes Austrittsdatum Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums |
Sonstige Meldungen | ||||
91 | Meldung vom einmalig gezahlten, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung UV) | Ist eine Einmalzahlung nur in
der Unfallversicherung beitragspflichtig, musste diese als Sondermeldung
an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Seit 2016 wird das BG-Brutto in einer 92er Jahresmeldung gemeldet, die 91er wird dadurch nicht mehr erstellt. |
War in der Personalverwaltung - Bruttolohnerfassung eine Einmalzahlung hinterlegt und war diese nur UV-pflichtig, wurde bis Ende 2015 automatisch eine 91er Meldung erstellt. |
Beginn: Der erste Tag des Monats in dem die
Einmalzahlung gewährt wurde. Ende: Der letzte Tag des Monats in dem die Einmalzahlung gewährt wurde. Entgelt: Höhe des BG-Bruttos |
92 | Jahresmeldung für die Unfallversicherung | Diese muss grundsätzlich für
alle Mitarbeiter, einmal im Jahr (Januar des Folgejahres) erzeugt
werden.
Abgabefrist: 16. Februar des Folgejahres |
Mit der Übergabe an das MeldeCenter werden die UV-Jahresmeldungen erzeugt und anschließend in der Personalverwaltung - Lohnkonto - DEÜV-Meldewesen - UV-Jahresmeldungen angezeigt. | (Der Zeitraum ist immer der
gleiche auch wenn ein Mitarbeiter mitten im Jahr ein- /austritt)
Beginn: 01.01.20xx. Ende: 31.12.20xx Entgelt: Aufgelaufenes BG-Brutto des gemeldeten Zeitraums |