Übersicht der DEÜV-Meldungen

 

Muss eine DEÜV-Meldung erzeugt werden, erkennt das Programm dies an den entsprechenden Einstellungen in der Personalverwaltung.

Welche Einstellungen erforderdlich sind und aus welchen Gründen die Meldungen erstellt werden, soll nachfolgende Aufstellung zeigen.

 

Eine DEÜV-Meldung kann grundsätzlich nur mit einer Sozialversicherungsnummer erfolgen (Außnahme: Anmeldungen und Sofortmeldungen).

Fehler im Abrechnungsprotokoll, können dazu führen dass keine DEÜV-Meldungen erzeugt werden. Die Fehlerhinweise müssen zuerst beseitigt werden.

 

 

Nr. Bezeichnung Grund/Gründe Einstellungen im Programm Zeitraum/Entgelt
(ermittelt das Programm automatisch)
Anmeldungen
10 Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung
  1. Ein Mitarbeiter tritt neu ein.
  2. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin wechselt von 110 (Kurzfristig Beschäftigte) auf Personengruppe 101 (SV-pflichtige Beschäftige) und wird mit neuer Personengruppe 101 angemeldet.
  1. In der Personalverwaltung unter Firma muss ein gültiges Eintrittsdatum hinterlegt werden
  2. In dem Monat in dem der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin der neuen Personengruppe zugehört, muss die Personengruppe auf die 101 geändert werden.

 

Beginn: Tag des Eintritts bzw. Erster Tag des Monats mit neuer Personengruppe
 
Ende: Offen
 
Entgelt: Kein Entgelt
11 Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel Ein Mitarbeiter wechselt die Krankenkasse und wird bei der neuen Kasse angemeldet. In dem Monat in dem der Mitarbeiter der neuen Kasse zugehört, muss diese in der Personalverwaltung unter Kasse hinterlegt werden.
Der 11er Anmeldung geht grds. eine 31er Abmeldung vorraus.
Bei einer Kassenfusion, erfolgt diese Meldung nicht.
Beginn: Erster Tag des Monats ab dem der Mitarbeiter der neuen Kasse zugehört
 
Ende: Offen
 
Entgelt: Kein Entgelt
12 Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel Ein Mitarbeiter wechselt die Beitragsgruppe. In dem Monat in dem der Mitarbeiter der neuen Beitragsgruppe zugehört, muss diese in der Personalverwaltung unter Kasse hinterlegt werden.
Der 12er Anmeldung geht grds. ein 32er Abmeldung vorraus.
Wurde zusätzlich zur Beitragsgruppe auch die Krankenkasse geändert, hat die 11er Anmeldung und die 31er Abmeldung Vorrang.
Beginn: Erster Tag des Monats ab dem der Mitarbeiter der neuen Beitragsgruppe zugehört
 
Ende: Offen
 
Entgelt: Kein Entgelt
13 Anmeldung wegen sonstiger Gründe
  1. Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB VI
  2. Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
  3. Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungsystems
  4. Anmeldung wegen Änderungen des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
  5. Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres

Der 13er Anmeldung geht grds. eine 33er Abmeldung voraus

  1. Wird die Fehlzeit "Unbezahlter Urlaub" oder "Streik" beendet, wird eine 13er Anmeldung erzeugt
  2. Die Änderung des Rechtskreises in der Personalverwaltung - Sozial - "Bemmesungsgr." löst eine 13er Anmeldung aus
  3. Liegt das Eintrittsdatum vor dem Datum "Mandant angelegt" (Stammdaten | Mandantendaten | Allgemeine Daten) erfolgt eine 13er Anmeldung.
    Im alten Abrechnungssystem geht eine 36er Abmeldung voraus.
  4. Der Personengruppenschlüssel in der Personalverwaltung - Meldewesen wird geändert.
  5. Die Währung ändert sich während eines Kalenderjahres
Beginn: Erster Tag...
  1. nach der Fehlzeit
  2. des Monats ab dem der Mitarbeiter dem anderen Rechtskreis zugehört
  3. des aktuellen Monats
  4. des Monats ab dem der Mitarbeiter der neuen Persongengruppe zugehört
  5. der Währungsumstellung
 
Ende: Offen
 
Entgelt: Kein Entgelt
20 Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 3 SGB IV In bestimmten Branchen (z. B. Baubranchen, Gastgewerbe)  müssen Mitarbeiter sofort bei Arbeitsantritt angemeldet werden. Sind die notwendigen Grunddaten eines Mitarbeiters hinterlegt (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) und ist unter |Stammdaten |Mandantendaten |Krankenkassen eingestellt "Sofortmeldungen erstellen", wird die Sofortmeldung erzeugt. Beginn: Tag des Eintritts
 
Ende: Offen
 
Entgelt: Kein Entgelt
Abmeldungen
30 Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung
  1. Ein Mitarbeiter tritt aus - Normaler Austritt
  2. Ein Mitarbeiter pflegt für länger als 10 Tage Angehörige
  3. Ein Mitarbeiter erhält kein Krankengeld mehr sondern bezieht Arbeitslosengeld.
  4. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin wechselt von 110 (Kurzfristig Beschäftigte) auf Personengruppe 101 (SV-pflichtige Beschäftige) und wird mit der alten Personengruppe 110 abgemeldet.
  5. Ein Mitarbeiter ist länger als 6 Wochen in Quarantäne oder Beschäftigungsverbot.
  1. In der Personalverwaltung - Firma ist ein Austrittsdatum hinterlegt. Es ist wichtig, dass dieses in dem Monat hinterlegt wird in dem der Mitarbeiter ausscheidet ggf. muss eine Korrektur erfolgen.
  2. In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub ist die Fehlzeit 40 - Langzeitpflege hinterlegt
  3. In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub ist die Fehlzeit 46 - Ende Krankengeld wg. Bezug von Arbeitslosengeld hinterlegt
  4. In dem Monat in dem der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin der neuen Personengruppe zugehört, muss die Personengruppe auf die 101 geändert werden.
  5. In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub werden die Fehlzeiten 3 und 49 verwendet.

Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) = 01.01.20xx

Ende: Tag des Austritts bzw. bei Fehlzeiten 40 und 46 (Punkt 2 und 3) Tag vor Beginn der Fehlzeit bzw. bei Nr. 4 letzter Tag des Monats vor Zugehörigkeit der neuen Personengruppe

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums bzw. bei Nr.4 (Personengruppe 110) wird kein Entgelt gemeldet.

31 Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel Ein Mitarbeiter wechselt die Krankenkasse und wird bei der alten Kasse abgemeldet. Durch Hinterlegung einer neuen Krankenkasse (Personalverwaltung - Kassen), muss der Mitarbeiter bei der alten Kasse abgemeldet werden.
Der 31er Abmeldung folgt grds. eine 11er Anmeldung.
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung. z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) = 01.01.20xx

Ende: Letzter Tag des Monats in dem die Kasse noch gültig war.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums.
32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel Ein Mitarbeiter wechselt die Beitragsgruppe. Durch Hinterlegung einer neuen Beitragsgruppe (Personalverwaltung - Kassen), muss der Mitarbeiter mit seiner alten Beitragsgruppe bei der Krankenkasse abgemeldet werden.
Der 32er Abmeldung folgt grds. eine 12er Anmeldung.
Wurde zusätzlich zur Beitragsgruppe auch die Krankenkasse geändert, hat die 11er Anmeldung und die 31er Abmeldung Vorrang.
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Letzter Tag des Monats in dem die Beitragsgruppe noch gültig war.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums.
33 Abmeldung wegen sonstiger Gründe, Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
  1. Mitarbeiter werden in einer Insolvenz weiter beschäftigt
  1. In der Personalverwaltung - Firma ist der Austrittsgrund "I - Insolvenz (weiterbe. Arbeitnehmer) zu hinterlegen. Es erfolgt eine Abfage ob eine 33er Abmeldung und eine 13er Anmeldung erfolgen soll.
    Nach Bestätigung öffnet sich das Feld "Melde-Beginn" in dem der Beginn der Insolvenz eingetragen werden muss.
 
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Einen Tag vor Beginn der Insolvenz.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums.
34 Abmeldung wegen Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat
  1. Ein Mitarbeiter befindet sich in unbezahlter Fehlzeit.
  2. Ein Mitarbeiter befindet sich in unrechtmäßigem Streit.
  3. Ein Mitarbeiter befindet sich in unbezahltem Urlaub.
  4. Ein privat Versicherter Mitarbeiter ist länger als 6 Wochen krank und erhält kein Krankentagegeld von der Krankenkasse.
  5. Ein tätiger Rentner ist länger als 6 Wochen krank und erhält kein Krankengeld von der Krankenkasse.
  6. Ein Geringfügig Beschäftigter ist länger als 6 Wochen krank und erhält kein Krankengeld von der Krankenkasse.
  7. Ein Mitarbeiter erhält lt. Krankenkasse eine Erwerbsminderungsrente.
  8. Ein Mitarbeiter wird lt. Krankenkasse ausgesteuert
  9. Ein Mitarbeiter pflegt für max. 10 Tage Angehörige
  10. Ein Mitarbeiter befindet sich im Wartetag ohne Entgelt
  11. Ein Kind eines Mitarbeiters ist erkrankt, die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten länger als einen Zeitmonat hinterlegt:

  1. 1 - Unbezahlte Fehlzeit
  2. 13 - unrechtmäßiger Streik
  3. 15 - unbezahlter Urlaub
  4. 22 - private KV ohne Krankentagegeld
  5. 27 - Arbeitsunfähigkeitszeiten bei Erwerbsm. o. Altersvollrenter
  6. 28 - Arbeitsunfähigkeitszeiten bei geringf. Beschäftigten
  7. 36 - Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente
  8. 38 - Einstellung Krankengeld (Aussteuerung)
  9. 41 - Kurzzeit Pflege (max. 10 Tage)
  10. 43 - Wartetag ohne Entgelt
  11. 45 - Kindergeld o. Entgelt, ohne Krankengeld
 
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx
Ausnahme: Bei den Fehlzeiten 36 und 38 (Punkt 7 und 8 ) beginnt die DEÜV-Meldung mit dem letzten Tag des vorher beendeten Krankengeldbezug

Ende: Tag vor Beginn der entsprechenden Fehlzeit.
Ausnahme: Bei den Fehlzeiten 36 und 38 (Punkt 7 und 8 ) endet die DEÜV-Meldung einen Zeitmonat später.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
35 Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einen Monat Dauert der Arbeitskampf/die Aussperrung/der rechtmäßige Streik länger als einen Monat, wird der Mitarbeiter mit Meldegrund 35 bei der Kasse abgemeldet In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten länger als einen Zeitmonat hinterlegt:
  1. 2 - rechtmäßiger Arbeitskampf
  2. 4 - Aussperrung
  3. 12 - rechtmäßiger Streik
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Tag vor Beginn der entsprechenden Fehlzeit.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
36 Abmeldung wegen
- Wechsel des Entgeltabrechnungssystems
- Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
  1. Wird das Entgeltabrechnungssystem gewechselt, muss eine Abmeldung 36 erfolgen.
  1. In der Personalverwaltung - Firma muss ein Austrittsdatum und der Austrittsgrund "P - Programmsystemwechsel" hinterlegt werden.

Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Hinterlegtes Austrittsdatum

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
49 Abmeldung wegen Tod Ein verstorbener Mitarbeiter muss abgemeldet werden In der Personalverwaltung - Firma muss ein Austrittsdatum und der Austrittsgrund "T - Tod" hinterlegt werden. Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Hinterlegtes Austrittsdatum

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
50 Jahresmeldung Diese muss grundsätzlich für alle Mitarbeiter, einmal im Jahr (Januar des Folgejahres) erzeugt werden.
Abgabefrist: 15. Februar des Folgejahres
 
 
Die Jahresmeldung wird seitens der Krankenkasse angefordert (DBAM): Die Vorgehensweise haben wir in diesem Artikel beschrieben.
Im Januar des Folgejahres wird die Jahresmeldung automatisch nach einer Neuberechnung erstellt.
 
Ab 2016 müssen für kurzfristig Beschäftigte keine Jahrsmeldungen mehr erstellt werden. § 28 a SGB IV
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: 31.12. eines Jahres

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
51 Unterbrechungsmeldung wegen Bezug/Anspruch auf Entgeltersatzleistungen Wird die Beschäftigung länger als einen Kalendermonat durch
  1. Krankengeldbezug
  2. Mutterschutzzeiten mit AG Zuschuss
  3. Übergangsgelder
  4. Verletztengelder
  5. Versorgungskrankengelder
  6. eine Krankheitszeit während des Winterausfallgeld
  7. Mutterschutzzeiten ohne AG Zuschuss
  8. Kinderpflegezeiten mit Krankengeld
unterbrochen, muss eine Unterbrechungsmeldung erfolgen.
Sind Entgeltersatzleistungen als entsprechende Fehlzeiten (Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub) hinterlegt und liegt zwischen Beginn und Ende mindestens ein voller Kalendermonat, wird die 51er Meldung erstellt
  1. 7 - Krankengeldbezug
  2. 10 - Mutterschutzfrist mit Zuschuss AG
  3. 14 - Übergangsgeld
  4. 16 - Verletztengeld
  5. 17 - Versorgungskrankengeld
  6. 33 - Winterausfallgeld Krank (Krankenkasse)
  7. 35 - Mutterschutzfrist ohne Zuschuss AG
  8. 44 - Kinderpflege o. Entgelt, mit Krankengeld
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Einen Tag vor Beginn der Fehlzeit

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
52 Unterbrechungsmeldungen wegen Elternzeit Wird die Beschäftigung durch die Elternzeit länger als einen Kalendermonat unterbrochen erfolgt die 52er Meldung.

Ist die Fehlzeit "5 - Erziehungsurlaub (Elternzeit)" hinterlegt und liegt zwischen Beginn und Ende ein voller Kalendermonat, wird die 52er Meldung erzeugt.

Eine zuvor erstellte 51er Meldung (z. B. durch vorheriger Mutterschutzzeit) ersetzt die 52er Meldung.

Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Einen Tag vor Beginn der Unterbrechung/Fehlzeit

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
53 Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht Wird die Beschäftigung länger als einen Kalendermonat durch
  1. Wehrdienst
  2. eine Wehrübung
  3. Zivildienst
  4. eine Eignungsübung
unterbrochen, muss eine Unterbrechungsmeldung erfolgen.
In der Personalverwaltung - Fehlzeiten/Urlaub sind die entsprechenden Fehlzeiten zu hinterlegen:
  1. 19 - Wehrdienst
  2. 20 - Wehrübung
  3. 21 - Zivildienst
  4. 42 - Eignungsübung
 
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Einen Tag vor Beginn der Fehlzeit

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
54 Meldung von einmalig gezahlten, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Entgelt (Sondermeldung)
  1. Durch die Märzklausel muss die Einmalzahlung bezogen auf das Vorjahr gemeldet werden
  1. Fällt eine zwischen Januar und März gewährt Einmalzahlung unter die Märzklausel, erstellt das Programm eine 54er Sondermeldung.

  1. Beginn: Der erste Tag des Monats, der im Vorjahr zuletzt abgerechnet wurde i. d. R. Dezember des Vorjahres

    Ende:
    Der letzte Tag des Monats, der im Vorjahr zuletzt abgerechnet wurde i. d. R. Dezember des Vorjahres

    Entgelt:
    Höhe der Einmalzahlungen die unter die Märzklausel fallen
55 Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall)      
56 Meldung des Unterschiedbetrages bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeit      
57 Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI Die 57er Meldung wird angefordert wenn Mitarbeiter kurz vor dem Renteneintritt stehen oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden.

Im Programm gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:

Manuell:

In der Personalverwaltung - Sozial ist im Feld "Meld." die Option "Manuell" zu setzen. Die Meldung wird direkt im gleichen Monat erstellt.

 

Automatisch:

Setzt man in der Personalverwaltung - Sozial im Feld "Meld." die Option "Automatik" und hinterlegt einen Rentenbeginn, wird die 57er Meldung automatisch 3 Monate vor Rentenbeginn erzeugt.

 

Meldungen mit niedrigerem Meldegrund (z. B. 30er Abmeldung oder eine 50er Jahresmeldung) haben vor der 57er Meldung Vorrang, wenn die 57er Meldung den gleichen Zeitraum melden würde.

Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung z. B. einen Tag nach der letzten Jahresmeldung (Ende 31.12.20xx) --> Beginn = 01.01.20xx

Ende: Der letzte Tag des Monats, in dem die Meldung erstellt wird.

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
58 GKV Monatsmeldung Ist der Mitarbeiter mehrfach Beschäftigt müssen, nach Aufforderung der Krankenkasse, 58er Monatsmeldung abgegeben werden. Kassenrückmeldungen können im Meldecenter abgeholt und über |Zusatz |MeldeCenter Daten erstellen/importieren über den Button "MeldeDaten erstellen/importieren" eingelesen werden.
Liegt eine Aufforderung zur Abgabe einer Monatsmeldung vor, setzt das Programm automatisch (Personalverwaltung - Sozial) das Häkchen unter "weitere beitragspfl. Einnahme" (ggf. per Korrektur) und erstellt für jeden Monat in dem das Häkchen sitzt eine 58er Meldung.
Beginn: Erster Tag des zu meldenden Monats.

Ende: Letzter Tag des zu meldenden Monats

Entgelt: Aufgelaufenes Brutto des gemeldeten Zeitraums, das lfd. Entgelt wird kaufmännisch gerundet
Meldungen in Insolvenzfällen
70 Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer Für Freigestellte Arbeitnehmer wird keine 50er Jahresmeldung erstellt, sondern eine 70er Jahresmeldung. In der Personalverwaltung unter Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte Arbeitnehmer)" hinterlegt.
Im Januar des Folgejahres erfolgt automatisch die 70er Jahresmeldung
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung

Ende: 31.12. eines Jahres

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
71 Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung Für freigestellte Mitarbeiter muss eine Meldung einen Tag vor Beginn der Insolvenz erfolgen. In der Personalverwaltung unter Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte Arbeitnehmer)" zu hinterlegen.
Ein Austrittsdatum darf nicht eingegeben werden.
Es öffnet sich das Feld "Melde-Beginn" in dem der Tag des Insolvenzbeginns eingetragen werden muss (dieser muss im aktuellen Abrechnungsmonat liegen).
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung

Ende: Einen Tag vor Beginn der Insolvenz (eingetragener "Melde-Beginn")

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
72 Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung

Mitarbeiter die ausscheiden müssen mit einer 72er Meldung abgemeldet werden.

In der Personalverwaltung unter Firma ist der Austrittgrund "F - Insolvenz (freigestellte Arbeitnehmer)" zu hinterlegen.
Als Austrittsdatum ist der Tag des Austritt zu hinterlegen.
Beginn: Einen Tag nach Ende der letzten Meldung

Ende: Eingetragenes Austrittsdatum

Entgelt: Aufgelaufenes Rentenversicherungsbrutto des gemeldeten Zeitraums
Sonstige Meldungen
91 Meldung vom einmalig gezahlten, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung UV) Ist eine Einmalzahlung nur in der Unfallversicherung beitragspflichtig, musste diese als Sondermeldung an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Seit 2016 wird das BG-Brutto in einer 92er Jahresmeldung gemeldet, die 91er wird dadurch nicht mehr erstellt.

War in der Personalverwaltung - Bruttolohnerfassung eine Einmalzahlung hinterlegt und war diese nur UV-pflichtig, wurde bis Ende 2015 automatisch eine 91er Meldung erstellt.

Beginn: Der erste Tag des Monats in dem die Einmalzahlung gewährt wurde.

Ende: Der letzte Tag des Monats in dem die Einmalzahlung gewährt wurde.

Entgelt: Höhe des BG-Bruttos
92 Jahresmeldung für die Unfallversicherung Diese muss grundsätzlich für alle Mitarbeiter, einmal im Jahr (Januar des Folgejahres) erzeugt werden.
Abgabefrist: 16. Februar des Folgejahres
Mit der Übergabe an das MeldeCenter werden die UV-Jahresmeldungen erzeugt und anschließend in der Personalverwaltung - Lohnkonto - DEÜV-Meldewesen - UV-Jahresmeldungen angezeigt. (Der Zeitraum ist immer der gleiche auch wenn ein Mitarbeiter mitten im Jahr ein- /austritt)
Beginn: 01.01.20xx.

Ende: 31.12.20xx

Entgelt: Aufgelaufenes BG-Brutto des gemeldeten Zeitraums