Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen (DBAM)

 

 


In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn eine fehlende 50er Jahresmeldung von der Krankenkasse angefordert wurde.

 

 

Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine Jahresmeldung zu erstatten (§ 10 DEÜV).

Sofern die Jahresmeldung nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorliegt, können Krankenkassen ab dem 01.01.2021 Jahresmeldungen für abgelaufene Kalenderjahre, beginnend mit dem Kalenderjahr 2020, in elektronischer Form bei den Arbeitgebern anfordern.

 

Nach Eingang der Anforderung haben Arbeitgeber die fehlende Jahresmeldung spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung abzugeben.

 

Die elektronische Anforderung erfolgt für jede Jahresmeldung einmalig. Sofern Arbeitgeber auf die elektronische Anforderung nicht reagieren, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens.

Fehlende Jahresmeldungen für geringfügig Beschäftigte werden weiterhin ausschließlich in Papierform angefordert.

 

Dieses Verfahren gilt nicht für fehlende UV-Jahresmeldungen.

 

 

 

 

 

Vorgehensweise im Programm:

 

 

 

Schritt 1:

 

Die Anforderung wird von der zuständigen Stelle an unserem MeldeServer übermittelt. Die Meldung wird dann entsprechend zugeordnet.

Sie können die Meldung ins MeldeCenter holen, indem Sie im MeldeCenter eine Abholung vornehmen.

Die Anforderung ist im MeldeCenter unter "Rückmeldungen" einsehbar.

 

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Schritt 2:

 

Rückmeldung wie gewohnt über den Punkt "Zusatz | MeldeCenterdaten erstellen/importieren" ins Programm einlesen.

 

Protokollausgabe:

Meldung einlesen "Anforderung Jahresmeldung"

- SV-Nr. stimmt überein: Personalnr 1 SVNR:XXXXXXXXXXXX

- Rückmeldung vom: 13.01.2021 10:10:10 Kassen Betriebsnr.: XXXXXXXX

- Anforderung fehlender Jahresmeldung für 2020

 

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Schritt 3:

 

Unter "Offene Aufgaben" finden Sie einen Hinweis auf die Anforderung:

 

 

Wenn Sie auf den Hinweis klicken, öffnet sich ein kleines Fenster mit der Personalnummer. Über das kleine Fenster können Sie die Personalverwaltung öffnen.

 

Information: Der Hinweis auf dem Startbildschirm bleibt solange erhalten, bis die Rückmeldung aus dem MeldeCenter herausgeschickt wurde und auf "Erledigt" steht.

 

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Schritt 4:

 

Unter "Personalverwaltung | Lohnkonto | DEÜV-Meldewesen | Rückmeldungen" können Sie die Anforderung der Jahresmeldung einsehen:

 

 

 

 

Außerdem wurde im Abrechnungsprotokoll eine Zeile aufgenommen:

DEÜV   : Jahresmeldung 2020 ist aktiv.

 

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Schritt 5:

 

Wurde bereits eine Jahresmeldung für das entsprechende Kalenderjahr erstellt und ist im System vorhanden, wird mit einer Neuberechnung der Personalnummer über das Taschenrechner-Symbol oder durch die Korrektur-Funktion im Krankenkassen-Abgleich, diese Meldung erneut zur Versendung bereitgestellt:

 

 

 

 

 

Meldung soll/kann nicht versendet werden:

Es gibt Fälle, wo die Versendung der Jahresmeldung nicht vorgenommen werden kann, z. B. wegen Austritt, Fehlzeit, Kassenwechsel, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Entgeltabrechnungssystems oder anderen Gründen.

 

In diesen Fällen kann das Programm keine Jahresmeldung für die Anforderung erstellen, weshalb es keine Meldung mit Grund 50 gibt. Hier liegen andere Meldegründe vor, wie z.B. 30 bei Abmeldung oder 51 bei Unterbrechung.

 

In solch einem Fall geben wir im Abrechnungsprotokoll der Personalnummer eine Fehlermeldung aus, welche die Abrechnung verhindert:

 

DEÜV   : ====> elektronische Anforderung der Jahresmeldung XXXX nicht möglich!

               Bitte prüfen und gegebenenfalls deaktivieren!

 

 

In erster Instanz müssten Sie prüfen, welcher der Gründe (Austritt, Fehlzeit, Kassenwechsel, Wechsel der Einzugsstelle, Wechsel des Entgeltabrechnungssystems oder anderen Gründe) zutrifft. Anschließend muss die Meldung manuell deaktiviert werden:

 

Unter "Personalverwaltung | Lohnkonto | DEÜV-Meldewesen | Rückmeldungen" einen Rechtsklick auf die Anforderung machen:

 

 

 

Danach öffnet sich ein Fenster, wo Sie den entsprechenden Grund auswählen können:

 

 

 

Um die Fehlermeldung im Abrechnungsprotokoll zu entfernen, den zutreffenden Grund auswählen und mit OK bestätigen. Anschließend muss eine Neuberechnung über das Taschenrechner-Symbol erfolgen.

Danach kann der Mitarbeiter fehlerfrei endgültig abgerechnet werden und ein Monatsabschluss ist möglich.

 

Information: Eine Deaktivierung kann nicht vorgenommen werden, wenn eine Jahresmeldung gefunden werden konnte.

 

 

Achtung: Das Verfahren sieht bisher keine programmseitige Übermittlung der Deaktivierung vor. Die Deaktivierung im Program dient dazu, dass die Personalnummer abgerechnet werden kann und zu Dokumentationszwecken. In einem solchen Falle müssen Sie in den direkten Austausch mit der Krankenkasse gehen (z. B. telefonisch) und mitteilen, warum keine Rückmeldung auf die Anforderung erfolgt ist.

 

 

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Schritt 6:

 

Die Meldung ans MeldeCenter übergeben und übermitteln.

Bitte übergeben Sie nach entsprechender Bearbeitung in jedem Falle DEÜV an das MeldeCenter.

 

 

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An folgenden Stellen finden Sie die Anforderung im Programm:

 

 

Anforderung der Kasse:

 

 

 

 

Bereitgestellte Meldung: