Eine nicht mehr gültige/aktive Krankenkasse erkennen Sie im linken Bildschirmbereich an dem weißen x auf rotem Untergrund.
Diese Kassen haben keine gültigen Beitragssätze mehr und dürfen im Personalstamm nicht mehr hinterlegt werden.
Name: | Bei Neuanlage einer Krankenkasse werden die Adressdaten automatisch gefüllt. Eventuelle Änderungen in diesen Feldern werden automatisch durch einen Krankenkassenabgleich eingepflegt. Manuelle Änderungen sind in den Feldern "Name", "Straße", "PLZ" und "Ort" bei "Art der Krankenkasse" = "Gesetzliche Krankenkasse" oder "Berufsständische Versorgungseinrichtung" nicht zulässig.
Da bei "Privaten Krankenkassen" diese Angaben nicht aus der Beitragssatzdatei kommen, können die Felder "Name", "Straße", "PLZ" und "Ort" bei dieser Kassenart bearbeitet werden. |
Strasse: | |
PLZ/Ort: | |
Suchname: | Der Suchname ist manuell bearbeitbar/füllbar. Dieser dient nur dazu evtl. manuelle Zusatzangaben hinzuzufügen um die korrekte Krankenkasse bei der Zuordnung im Personalstamm oder bei der Selektion in Listen auswählen zu können (z. B. "für Geringfügig Beschäftigte"). Dieser Suchname wird in Meldungen an die Sozialversicherungsträger nicht mitgemeldet und wird derzeit nicht auf Listen ausgegeben.
Beim ersten Versionsreorg in der dieses Feld verfügbar ist (8.17.1.x), wird das Feld mit den Angaben unter "Name" gefüllt. Der "Name" wird anschließend durch Überprüfung der Daten aus der Beitragssatzdatei aktualisiert. |
Beitrags.Kto/Zahlst. |
Beitragskontonummer Die von der Krankenkasse dem Arbeitgeber zugeteilte Beitragskontonummer wird auf der Krankenkassenliste und dem Beitragsnachweis ausgedruckt. Wenn Sie auf den "Grid-Button" klicken kann Ihre Betriebsnummer aus dem Mandantenstamm automatisch übernommen werden.
Diese Nummer wird in Beitragsnachweisen nicht mehr mitgemeldet. |
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FIBU - Konto
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Geben Sie hier das Sachkonto aus Ihrer Finanzbuchhaltung ein. Das hier eingegebene Konto wird bei Ausgabe des Buchungsbelegs, bzw. bei Datenübertragung in die Finanzbuchhaltung benötigt. Fehlt ein Konto, wird automatisch auf das in den FIBU/KORE Übergabeparametern hinterlegte Hilfskonto gebucht. Ein Übertrag an die Finanzbuchhaltung ist damit grundsätzlich gewährleistet.
Das kann dazu führen, dass die Überweisung für einen Mitarbeiter nicht erfolgt, weil der Betrag an die Krankenkasse abgeführt wird oder aber, dass ein Mitarbeiter zuviel ausgezahlt bekommt,weil die Überweisung an die Krankenkasse dem Mitarbeiter zufließt.
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Rechtskreis |
Die Angabe zum Rechtskreis ist nicht veränderbar. Diese kann nur bei der Kassen Neuanlage in Schritt 3 gewählt werden. Benötigen Sie die Kasse für beide Rechtskreise, ist die gleiche Kasse ggf. doppelt anzulegen.
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BTNr. KK Nachfolge |
Fusioniert eine Krankenkasse, wird dieses Feld automatisch bei der "alten" Kasse (durch einen Krankenkassenabgleich) gefüllt. Legen Sie eine neue Krankenkasse mit der in dem Feld genannten Betriebsnummer an. Die neuen Krankenkassen werden bei den betroffenen Mitarbeitern automatisch unter Personalverwaltung | Stammdaten | Kassen hinterlegt. Ist das Feld gefüllt, werden keine An- und Abmeldungen wegen Krankenkassenwechsel erzeugt.
Weitere Informationen zu Kassenfusionen finden Sie in den Anwendungsbeispielen. |
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Art der Krankenkasse |
Hier wird die Art der Krankenkasse angezeigt: "Gesetzliche Krankenkasse", "Berufsständische Versorgungseinrichtung" oder "Private Krankenkasse"
Das Feld ist nicht editierbar. Je nach dem welche Art eine Krankenkasse zugehört werden entsprechende Meldungen erstellt/nicht erstellt. |
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Erstattung § 1 AAG Lohnfortzahlung |
Wenn das Unternehmen umlagepflichtig ist, können Sie hier die Erstattungsart auswählen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
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0 - Überweisung |
Im elektronischen Verfahren mit dem MeldeCenter empfehlen wir, den Erstattungsbetrag von der Krankenkasse überweisen zulassen. Die Überweisungen erfolgen in diesem Fall erfahrungsgemäß sehr zeitnah. |
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1 - Verrechnung (BWNAC) |
Wählen Sie nicht die Verrechnung, das führt zu Differenzen und Rückfragen insbesondere dann, wenn die Lohnfortzahlung nach der Übermittlung der Beitragsnachweise stattfindet. Die Verrechnung kann außerdem dazu führen, dass Sie Säumniszuschläge erhalten, da die Kassen davon ausgehen, dass die Erstattung erst nach der tatsächlichen Zahlung erfolgen kann. Zum Zeitpunkt der geschätzten Beitragsnachweise ist die Auszahlung an den Mitarbeiter in der Regel noch nicht erfolgt. |
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2 - Gutschrift (Beitragskonto) |
Der Erstattungsbetrag wird bei dieser Einstellung Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben. Der Kontostand nach der Gutschrift ist im Programm nicht ersichtlich. Bei der Übermittlung an die Krankenkasse müssen Sie, den gutgeschriebenen Beitrag manuell von Ihrem Betrag, der noch zu überweisen ist, abziehen. |
Sachbearbeiter: | Hier können Sie
Informationen bezüglich des Sachbearbeiters bei der entsprechenden
Kasse eingeben. Diese Angaben werden nicht mitgemeldet und sind
daher nicht verpflichtend.
Sofern Sie die E-Mail bzw. die Internetadresse der Kasse eingetragen haben, können Sie durch einen Mausklick auf das Symbol rechts neben der Eingabe direkt Ihren E-Mail bzw. Ihren Internet Browser starten. |
Telefon: | |
Telefax: | |
E-Mail: |
Wenn zusätzlich zu geringfügig beschäftigten Mitarbeitern auch andere Arbeitnehmer bei der Bundesknappschaft versichert sind, so müssen dafür zwei verschiedene Krankenkassen mit der gleichen Betriebsnummer angelegt werden.
Die Kennzeichen sind nicht editierbar und nur im Anlage Assistenten auswählbar. |
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Beiträge für geringfügig Beschäftigte |
Dieser Vermerk darf ausschließlich bei der Bundesknappschaft hinterlegt werden, keinesfalls bei einer anderen Krankenkasse. Das Kennzeichen kann nur bei der Neuanlage der Kasse auf der letzten Seite des Assistenten ausgewählt werden:
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Die Bundesknappschaft als "normale" Krankenkasse |
ei Mitarbeitern, die bei der Knappschaft versichert sind, jedoch weder geringfügig beschäftigt noch in der Knappschaftlichen Rentenversicherung sind, muss eine Bundesknappschaft ohne Kennzeichen hinterlegt werden.
Das Kennzeichen kann nur bei der Neuanlage der Kasse ausgewählt
werden.
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Knappschaftliche Rentenversicherung |
Wenn bei der Bundesknappschaft versicherte Mitarbeiter (keine Geringfügig Beschäftigten) auch in der Rentenversicherung knappschaftlich versichert sind, ist auf der letzten Seite des Assistenten unter Bundesknappschaft "2 - Rentenversicherung" auszuwählen. Das Kennzeichen kann nur bei der Neuanlage der Kasse ausgewählt werden In diesem Fall wird für die Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge der Beitragssatz verwendet, der in den Mandantendaten | Beitragssätze im unteren Block hinterlegt ist. Diese Option darf nur bei der Betriebsnummer 98094032 gesetzt werden!
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