Fusion zweier Krankenkassen

Bei der Fusion zweier Krankenkassen gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Fall I: Krankenkasse A geht in Krankenkasse B über, Krankenkasse B behält die bisherige Betriebsnummer.

In Krankenkasse A wird die Betriebsnummer von Krankenkasse B, automatisch durch einen Krankenkassenabgleich, in das Feld "BTN KK-Nachfolge" eingetragen.

Allen Mitarbeitern, die bisher bei Krankenkasse A versichert waren, wird nun automatisch die Nummer von Krankenkasse B zugewiesen.

 

Es wird keine Ab- und Anmeldung erzeugt, das Programm erkennt, dass es sich um eine Nachfolgekasse handelt.

 

Für die Mitarbeiter, die bisher bei Krankenkasse B versichert waren, ändert sich nichts.

 

Fall II: Aus Krankenkasse A und Krankenkasse B wird Krankenkasse C mit einer eigenen Betriebsnummer.

Diese Krankenkasse muss in jedem Fall neu angelegt werden. Sie wird allen Mitarbeitern automatisch zugeordnet, die bisher bei Krankenkasse A oder Krankenkasse B versichert waren.

 

In Krankenkasse A und B wird die Betriebsnummer von Krankenkasse C in das Feld "BTN KK-Nachfolge" durch einen Krankenkassenabgleich automatisch eingetragen.

 

Es wird keine Ab- und Anmeldung erzeugt, das Programm erkennt, dass es sich um eine Nachfolgekasse handelt.

 

 

Wenn die Betriebsnummer der Nachfolgekrankenkasse nicht eingetragen wurde (z. B. wenn kein Krankenkassenabgleich durchgeführt wurde), wird eine Ab- und Anmeldung erzeugt wegen Krankenkassenwechsel erzeugt.