Belegübernahme

Die Belegübernahme besteht aus 2 wesentlichen Teilen:

Grundsätzlich kann jede Belegart in eine beliebige andere Belegart übernommen werden. Die Belegübernahme bietet folgende Möglichkeiten:

Aufruf der Belegübernahme

Der Aufruf der Belegübernahme ist in die Belegbearbeitungsmasken integriert und wird ausgehend von der Zielbelegart gestartet. Beispiel: Es soll ein Verkaufslieferschein in eine Verkaufsrechnung übernommen werden. In diesem Falle wechselt man in die Rechnungserfassung (Verkauf | Belege | Rechnung) und ruft dort über den Button "Übernahme" die Belegübernahme auf. Diese erfolgt dialoggesteuert in der Art eines "Assistenten".

WICHTIG: Will man einen neuen Beleg erzeugen, so muß vor der Übernahme kein neuer Beleg(kopf) angelegt werden. Die Belegübernahme übernimmt diese Aufgabe. Nur wenn man Belege an einen bestehenden Zielbeleg anhängen will, muß man darauf achten, daß man sich bereits in diesem Zielbeleg befindet.
 

Belegauswahl für die Belegübernahme

Nach dem Aufruf wird die Belegübernahme mit der Anzeige einer Belegauswahltabelle aktiviert. Im Kopfteil wählen Sie mittels einer Auswahlliste (Combobox) die gewünschte Quellbelegart aus. Ist keine individuelle Einstellung im Rechtesystem (Firma | MenüCodewort > Rechtesystem) getroffen, so ist in der Auswahlliste die der Zielbelegart logisch vorgelagerte Belegart als Quellbelegart voreingestellt. Beispiele: Zielbelegart Rechnung --> Quellbelegart Lieferschein; Zielbelegart Lieferschein --> Quellbelegart Auftrag). Im Tabellenteil werden die entsprechenden Belege angezeigt. Grundsätzlich nicht angezeigt werden alle im Rechtesystem gesperrten Belegarten.

Für die Belegauswahltabelle gelten die Suchfunktionen, wie sie in <F4>- Auswahltabellen üblich sind. Zusätzlich werden durch Anklicken der Checkbox "Positionen anzeigen" die jeweiligen Belegpositionen des markierten Beleges angezeigt. Dies erleichtert die Suche in einer Tabelle mit sehr vielen Belegen.

Belege markieren

Markiert werden die Belege nach Windows-Standard mit der linken Maustaste bei gleichzeitigem Halten der <Strg>-Taste oder mittels Cursortasten (Pfeiltasten) bei Drücken der <Shift>-Taste. Ist ein Beleg markiert ist die ganze Belegzeile farblich hinterlegt. Auf die gleiche Weise wird auch die Markierung aufgehoben.

Darüber hinaus ist bei der Auswahl der zu übernehmenden Belege über rechte Maustaste auf dem Grid eine weitere Selektionmöglichkeit verfügbar. Es öffnet sich eine Maske mit der Eingabemöglichkeit eines Wertebereiches (von - bis) abhängig von der jeweiligen Gridspalte, auf welcher man sich gerade befindet. Es können Belege entweder nur gesucht oder aber auch selektiert/markiert werden. Beispiel: Auf Datumsspalte rechte Maustaste clicken, der Dialog öffnet sich, per Click auf "OK + Selektion" alle Belege eines Datums selektieren --> die Belege werden gesucht und gleich markiert, so dass das manuelle Markieren zur Übernahme entfällt.
 

Ausführung der Belegübernahme

Nach dem Markieren der Belege wechselt das Programm über den "OK"-Button in das eigentliche Übernahmefenster. Dieses gliedert sich in drei Hauptbereiche:

 

Bedeutung der Übernahmeoptionen
Belegdatum

Hier erscheint das Belegdatum des aktuellen Ziel-Beleges. Dieses kann bei Bedarf überschrieben werden, es sei denn, Sie wählen die Option "Anhängen".
 

Anhängen

An den aktuellen Beleg (aktuell in der Belegerfassung) werden die ausgewählten Belege "angehängt". Es können auch Belege aus dem Wareneingang z.B. eine Bestellung direkt an einen Kundenlieferschein im Warenausgang angehängt werden. Die Option "Zusammenfassen" wird automatisch aktiviert. ACHTUNG: Liegen Belege unterschiedlicher Adressen vor, so werden diese durch die gewählte Option "Anhängen" auf die Adresse des Zielbeleges "zusammengefasst".
 

Zusammenfassen

Quellbelege gleicher Adressen werden jeweils zu einem Zielbeleg zusammengefasst. Beispiel: Alle Lieferscheine einer Woche als Quellbelege auswählen und in einem Rutsch zu Sammelrechnungen übernehmen. Die Währung und die Steuerart (Brutto/Netto) werden vom ersten Beleg übernommen. Alle nachfolgenden Belege werden auf diese Währung und Steuerart umgerechnet.

Mit Kopfteil

Für jede Belegart kann ein spezifischer Text definiert werden, der bei der Belegübernahme in den neuen Beleg als Belegposition angelegt und somit gedruckt werden kann. Diese Option kann über die Systemdateneinstellung "BelegUeb.Kopfteil" vorbesetzt werden. Nähere Informationen hierüber finden Sie den Abschnitten Nummernkreise, GDI-Basic und Systemdaten, Systemvariablen.
 

Pos.Lieferdat erhalten

Ist diese Option gesetzt, so wird bei der Übernahme das Positionslieferdatum (Datenfeld "Datumme") aus dem Quellbeleg erhalten. Ist die Option nicht gesetzt, wird das Datum anhand des Zielbeleges neu gesetzt.  Diese Option wird per Programmlogik in Abhängigkeit von Quell- und Zielbelegart eingestellt und muß normalerweise nicht geändert werden  (z.B. wird von Auftrag nach Lieferschein das Positionslieferdatum (Datumme) neu gesetzt, da hier die Warenbewegung stattfindet). Über die Systemdateneinstellung "BelUeb.PosLieferDatum" kann die Option vorbesetzt werden.
 

Preise neu berechnen

Die Funktion hängt von der Art der Belegübernahme ab:

 

Button Teilübernahme

Wird dieser Button gedrückt, so wird im mittleren Maskenbereich eine Positionstabelle eingeblendet. Durch Nachbearbeiten der zu übernehmenden Positionsmengen hat der Bediener die Möglichkeit zu steuern, ob eine Position und mit welcher Menge eine Position übernommen wird (Tabellenspalten "Menge" und "Rest"). Zur Information wird der aktuelle Lagerbestand in einer weiteren Spalte angezeigt. Oberhalb der Tabelle werden zwei weitere Übernahmeoptionen eingeblendet:

Besonderheit bei Handelsstücklisten: Erkennt das Programm eine Handelsstückliste (Oberteil und Unterteile mit Druckkennzeichen "M"), so genügt bei der Teilübernahme die Mengenangabe bei der Oberteilposition. Es erfolgt eine Abfrage, ob die Mengen der Unterteilpositionen automatisch angepasst werden sollen.
 

Button Übernahme

Durch Drücken dieses Buttons wird der letzte Schritt der Belegübernahme in der Art gestartet, daß der Quellbeleg in den Zielbeleg entsprechend den zuvor eingestellten Optionen übernommen wird. Bei einer Komplettübernahme bedeutet dies, dass anschliessend der Quellbeleg nicht mehr im System vorhanden ist.
 

Button Duplizieren

Durch Drücken dieses Buttons wird der letzte Schritt der Belegübernahme in der Art gestartet, daß der Quellbeleg in den Zielbeleg entsprechend den zuvor eingestellten Optionen dupliziert wird. Der Quellbeleg bleibt in unveränderter Form im System erhalten.

Wichtig: In der Regel sollte Duplizieren nicht verwendet werden, wenn sowohl Quellbeleg als auch Zielbeleg vom gleichen Belegtyp (z.B. Verkauf) und lagerwirksam sind und es sich um den gleichen Geschäftsvorgang handelt. Beispiel: Durch die Lieferscheinerstellung wird Ware vom Lager ausgebucht. Wird der Lieferschein in eine Rechnung dupliziert, so wird erneut eine mengenmässige Abbuchung vom Lager vorgenommen. Das Lager wird verfälscht. Wird dagegen der Lieferschein in eine Rechnung übernommen, so ergibt sich keine zusätzliche mengenmässige Abbuchung. Es wird lediglich die wertmässige Verbuchung vorgenommen. Nur wenn ein neuer Geschäftsvorgang erzeugt werden soll, ist hier Duplizieren sinnvoll.

Unterscheiden sich Quellbeleg und Zielbeleg im Belegtyp (also Übernahmen von Verkauf nach Einkauf und umgekehrt) oder es handelt sich um die Belegarten Rechnung und Gutschrift, so lässt das Programm nur die Übernahmeart "Duplizieren" zu, damit die Lagerwerte nicht verfälscht werden. Der Button "Übernahme" ist nicht anwählbar.

Ist im Rechtesystem (Firma | MenüCodewort > Rechtesystem) für eine Belegart eine der Rechtestufen "Einfügen/Ändern", "Ändern" oder "Nur lesen" gesetzt, kann nur eine Duplikation erstellt werden (Quellbeleg darf nicht gelöscht werden). Ist die Rechtestufe "Keine Rechte" gesetzt, steht die Belegart nicht als Quellbelegart zur Verfügung.
 

Ursprungsmenge

Zur Information wird durch die Belegübernahme für jede Position das Datenfeld "Urmenge" verwaltet. Hier wird die "Ursprungsmenge" der Position festgehalten und steht somit z.B. für Auswertungen oder Belegausdruck zur Verfügung. Es gelten folgende Regeln: