Um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen manuell zu steuern, müssen Sie den steuer- und beitragsfreien Anteil der Bezüge vorher selbst ermitteln und entsprechende Lohnarten anlegen.
Bei der manuellen Ermittlung ist unter Stammdaten | Lohnarten | SFN nur
das Feld "Verarbeitung", für eventuelle EEL-Meldungen, zu hinterlegen
weitere
Informationen. Die anderen Felder sind bei der manuellen Berechnung
nicht notwendig.
Beispiel:
Basisgrundlohn eines Mitarbeiters: | 2.000,00 € |
Nachtarbeit: | 10 Std Nacharbeit á 10,00 € Stundenlohn = 100,00 € |
Zuschlag Nachtarbeit: | 30 %:
100,00 € + (100,00 € * 30%) 30,00 € = 130,00 € |
Angenommener ermittelter Grundlohn des Arbeitnehmers für den ermittelten Zeitraum: | 11,00 € |
Steuer-/SV-Freiheit: | 11,00 € Grundlohn * 25 %Nachtarbeit = 2,75 € |
Vom gezahlten Zuschlag von in diesem Fall 3,00 €/Std können also nur 2,75 €/Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei sein. |
Beispiel für die zu verwendenden Lohnarten:
Lohnart 100 - Gehalt: | steuer- und sozialversicherungspflichtig
Eingabe Gehalt |
Lohnart 152 - Nachtarbeit: | steuer- und sozialversicherungspflichtig
Eingabe der Nachtarbeitsstunden mit Stundensatz |
Lohnart 160 - Zuschlag steuerfrei: | steuer- und sozialversicherungsfrei
SFN: Verwendung = 1 - Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge Eingabe der Steuer-/SV-Freien Bezüge |
Lohnart 161 - Zuschlag steuerpflichtig: | steuer- und sozialversicherungspflichtig
SFN: Verwendung = 1 - Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge Eingabe der Steuer-/SV-Pflichtigen Bezüge |
Darstellung in der Bruttolohnerfassung: