SFN-Zuschläge - Manuelle Bearbeitung

Um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen manuell zu steuern, müssen Sie den steuer- und beitragsfreien Anteil der Bezüge vorher selbst ermitteln und entsprechende Lohnarten anlegen.

 

Bei der manuellen Ermittlung ist unter Stammdaten | Lohnarten | SFN nur das Feld "Verarbeitung", für eventuelle EEL-Meldungen, zu hinterlegen weitere Informationen. Die anderen Felder sind bei der manuellen Berechnung nicht notwendig.

 

 

Beispiel:

 

Basisgrundlohn eines Mitarbeiters: 2.000,00 €
Nachtarbeit: 10 Std Nacharbeit á 10,00 € Stundenlohn = 100,00 €
Zuschlag Nachtarbeit: 30 %:
100,00 € + (100,00 € * 30%) 30,00 € = 130,00 €
Angenommener ermittelter Grundlohn des Arbeitnehmers für den ermittelten Zeitraum: 11,00 €
Steuer-/SV-Freiheit: 11,00 € Grundlohn * 25 %Nachtarbeit = 2,75 €
Vom gezahlten Zuschlag von in diesem Fall 3,00 €/Std können also nur 2,75 €/Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

 

 

Beispiel für die zu verwendenden Lohnarten:

 

Lohnart 100 - Gehalt: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
Eingabe Gehalt
Lohnart 152 - Nachtarbeit: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
Eingabe der Nachtarbeitsstunden mit Stundensatz
Lohnart 160 - Zuschlag steuerfrei: steuer- und sozialversicherungsfrei
 
SFN: Verwendung = 1 - Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge
 
Eingabe der Steuer-/SV-Freien Bezüge
Lohnart 161 - Zuschlag steuerpflichtig: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
SFN: Verwendung = 1 - Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge
 
Eingabe der Steuer-/SV-Pflichtigen Bezüge

 

 

Darstellung in der Bruttolohnerfassung: