SFN-Zuschläge - Automatische Ermittlung

Durch entsprechende Voreinstellungen in den Personalstammdaten und in den Lohnarten kann der steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil der SFN-Zuschläge automatisch ermittelt werden.

 

Die Voreinstellungen

Um den Grundlohn für die Begrenzung des steuerfreien Anteils der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit zu ermitteln, ist folgende Formel anzuwenden:

 

(Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) / wöchentliche Arbeitszeit * 4,35

 

Damit das Programm diese Formel anwenden kann, sind die nötigen Eingaben in den Stammdaten vorzunehmen.

 

Personalstammdaten:
Eingabe der normalen wöchentlichen Arbeitszeit: Personalverwaltung | Arbeitsz./Tariftab. "wöchentliche Arbeitszeit"
 

 

Lohnarten:
Basisgrundlohn/Grundlohnarten:

Lohnarten, die zum Grundlohn gehören (laufendes Entgelt, Kontoführungsgebühren, Erschwerniszuschläge), sind als solche zu kennzeichnen. Sie müssen die Einstellung "Grundlohn - 1-Addition Betrag" erhalten.

 

Die Einstellung für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist so vorzunehmen, wie diese Lohnarten abzurechnen sind, im Beispiel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Stammdaten | Lohnarten | SFN

 

Lohnarten für SFN-Zuschläge:

 

Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit gehören nicht zum Grundlohn, daher muss "keine Verarbeitung" in diesem Feld eingestellt werden.

 

Wichtig ist jedoch, dass definiert wird, wie hoch der steuer- und sozialversicherungsfreie Anteil ist. Die möglichen Kombinationen sind in der unter "Verarbeitung" hinterlegten Tabelle enthalten:

 

- keine Verarbeitung

1 - 25 % Nachtzuschlag

2 - 40 % Nachtzuschlag

3 - 50 % Sonntagszuschlag

4 - 125 % Feiertagszuschlag

5 - 125 % Silvester

6 - 150 % Weihnachtsfeiertagen

7 - 150 % Heiligabend

8 - 150 % 1. Mai

9 - 75 % Sonntag + Nachtzuschlag (25 %)

10 - 90 % Sonntag + Nachtzuschlag (40 %)

11 - 150 % Feiertag + Nachtzuschlag (25 %)

12 - 165 % Feiertag + Nachzuschlag (40 %)

13 - 175 % Feiertag (150 %) + Nachzuschlag (25 %)

14 - 190 % Feiertag (150 %) + Nachzuschlag (40 %)

15 - 15 % Nachtzuschlag (Tarif Papier und Pappe)

16 - 35 % Nachtzuschlag (Tarif Papier und Pappe)

 

 

Die Bezüge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können in einer oder auch in mehreren Lohnarten dargestellt werden, abhängig davon, wie der Faktor hinterlegt wird.

     Mit unterschiedlichen Lohnarten wird der Stundenlohn separat zum eigentlichen Zuschlag dargestellt, mit einer Lohnart sind die beiden Bestandteile zusammengefasst.

 

 

 

Unterschiedliche Lohnarten:

 

Beispiel: Einstellung Lohnarten Stammdaten:

 

Lohnart 100 - Gehalt: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
SFN: Grundlohn: 1 - Addition Betrag
SFN: Verarbeitung: - keine Verarbeitung
Lohnart 150 - Stundenlohn: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
Folgelohnart: 183 - Zuschlag Nachtarbeit
SFN: Grundlohn: - keine Verarbeitung
SFN: Verarbeitung: - keine Verarbeitung
Lohnart 183 - Zuschlag Nachtarbeit: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
Faktor: 50 %
SFN: Grundlohn: - keine Verarbeitung
SFN: Verarbeitung: 1 - 25 % Nachtzuschlag

 

 

Beispiel, Darstellung in der Bruttolohnerfassung:

 

 

 

 

Wenn Sie mit Folgelohnarten arbeiten ist darauf zu achten, dass die Sortierung der Lohnarten ausgeschaltet ist: Stammdaten | Einstellungen "Lohnarten nicht sortieren"

 
Anzeige im Abrechnungsprotokoll:
 

 

 

 

Der interne Rechenweg:


Basisgrundlohn eines Mitarbeiters: 3.000,00 €

Wöchentliche Arbeitszeit:

40 Stunden

Berechnung der monatlichen Arbeitszeit:

40 h * 4,35 = 174 h

Berechnung Stundengrundlohn:

3.000,00 € / 174 h = 17,24 €

Der steuerlich maßgebliche Grundlohn des Mitarbeiters beträgt 17,24 €/Stunde.

 

10 h Nachtarbeit (lt. Beispiel):

17,24 € * 10 h  = 172,40

Faktor:

172,40 € * 50 % = 86,20 €
 

Betrag/Faktor * 100 = Betrag(100%)

86,20 €/50*100 =172,40

Steuer- /SV-frei:

Davon 25 % steuer- und sv-frei =  43,10

 

Der Differenzbetrag ist steuer- und sv-pflichtig

 

 

 

Abbildung mit einer Lohnart:

 

Beispiel: Einstellung Lohnarten Stammdaten:

 

Lohnart 100 - Gehalt: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
SFN: Grundlohn: 1 - Addition Betrag
SFN: Verarbeitung: - keine Verarbeitung
Lohnart 183 - Zuschlag Nachtarbeit: steuer- und sozialversicherungspflichtig
 
Faktor: 150 %
SFN: Grundlohn: - keine Verarbeitung
SFN: Verarbeitung: 1 - 25 % Nachtzuschlag

 

 

Beispiel, Darstellung in der Bruttolohnerfassung:

 

 

 

 

Bei niedrigen Grundgehältern kann es vorkommen, dass der ermittelte Steuerfreibetrag den tatsächlich gezahlten Bezug für die Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit übersteigt.

     Um dies zu verhindern, kann unter Stammdaten | Mandantendaten | Allgemeine Daten | Einstellungen - SFN-Berechnung festgelegt werden, ob dieser Betrag überschritten werden darf oder nicht.