Meldewesen

Tätigkeitsschlüssel

Diese Schlüssel entnehmen Sie bitte der vom Arbeitsamt herausgegebenen Aufstellung (als Liste hier verfügbar).

 

Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“

unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung > Schlüsselverzeichnis > Schlüsselverzeichnis 2010 ermittelt werden:http://bns-ts.arbeitsagentur.de/

 

 

Merkmal (Stelle) 1-5:

Ausgeübter Beruf

 

Öffnen Sie die Tabelle über das und wählen Sie das passende Merkmal aus. Das Feld kann nicht manuell bearbeitet werden.

Merkmal (Text):

Hier schreibt das Programm den Text zur aus der Tabelle ausgewählten Beschäftigung rein. Hier muss kein Text manuell hinterlegt werden.

Merk. Stelle 6: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
Merk. Stelle 7: Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
Merk. Stelle 8: Angabe zur Arbeitnehmerüberlassung
Merk. Stelle 9: Angabe zur Vertragsform

 

 

 

 

 
Melderelevante Daten

 

Personengruppe:

Die Personengruppenschlüssel sind standardisiert für die DEÜV-Meldungen. Damit diese Meldungen korrekt erzeugt und übertragen werden können, ist die richtige Eingabe des Personengruppenschlüssels unerlässlich.

 

Wählen Sie die korrekte Personengruppe pro Personalnummer aus der hinterlegten Tabelle aus.

Je nach dem welche Personengruppe gewählt wird, sind ggf. bestimmte Beitragsgruppenschlüssel nicht zulässig oder es öffnen sich weitere Felder. Für die Personengruppe 997 werden keine Meldungen erzeugt/versendet.

 

Eine Aufstellung von zur Verfügung stehenden Personengruppen finden Sie in den Anwendungsbeispielen.

Familie oder GmbH: Ab 01.01.2005 sind mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Arbeitgebers in den Personalstammdaten zu kennzeichnen. Ebenso sind Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafter ausüben besonders zu kennzeichnen. Dieses Kennzeichen wird bei den DEÜV-Meldungen automatisch übertragen.
 
Das Kennzeichen 1 ist nicht im Fall einer GmbH zu setzen!
 
Eine nachträgliche Änderung der Angabe in diesem Feld, ist kein Stornierungsgrund von bereits abgegebenen DEÜV-Meldungen z. B. Anmeldungen (Vorgabe der ITSG).
Anschrift:

Dieses Feld wird automatisch vom Programm besetzt, wenn in der Anschrift eines Mitarbeiters eine Änderung vorgenommen wird.

Eine Auswirkung auf DEÜV-Meldung hat dieses Feld nicht mehr. DEÜV-Meldungen bei Änderung der Anschrift oder des Namens sind nicht mehr zur erstellen.

Melde-Beginn:

Das Meldeein- und Austrittsdatum wird automatisch vom Programm gesetzt, z. B bei Unterbrechungen, Wechsel des Personengruppenschlüssels, Krankenkassenwechsel.

Bei melderelevanten Tatbeständen wird das Datum neu berechnet und aktualisiert. Eine manuelle Änderung ist nicht möglich.

 

Diese Datumsangaben haben Auswirkungen auf die Zeitraumsangabe in den DEÜV-Meldungen

Erzeugte DEÜV-Meldungen finden Sie unter Personalverwaltung | Lohnkonto | DEÜV-Meldewesen bei dem betreffenden Mitarbeiter oder unter Bescheinigung | Meldungsübersicht für alle Personalnummern..

Die Übertragung dieser Meldungen und der Ausdruck für den Mitarbeiter erfolgt über das MeldeCenter (Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren).

Melde-Ende:

 

 

 

 

Zusatzangaben bei fehlender SV-Nr. und für A1-Verfahren
Geburtsname: Diese Felder sind grundsätzlich keine Pflichtfelder. In folgenden Fällen müssen diese allerdings gefüllt werden:

  • Es liegt keine SV-Nummer vor
    Geht der/die Mitarbeiter/in erstmalig ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein, ist die Erteilung einer Sozialversicherungsnummer mit der Angabe des Geburtsnamens und Geburtsortes zu beantragen. Wird eine DEÜV-Anmeldung mit diesen Angaben versendet, erhalten Sie automatisch eine Kassen-Rückmeldung mit der vergebenen SV-Nummer.

  • Es sollen Anträge für Entsendebescheinigungen oder Ausnahmevereinbarungen erstellt werden.
    Im Meldeverfahren A1 - Entsendungen müssen diese Angaben mitgemeldet werden. Ist kein Geburtsnamen hinterlegt, wird der eingegebene Name unter "Person" im A1-Verfahren verwendet. Ohne Geburtsort kann kein Antrag für eine Entsendebescheinigung oder Ausnahmevereinbarung erstellt werden.
Geb. Vorsatz:
Geb. Namenszusatz:
Geburtsort:
zus. bei EU-Versicherungsnr.
Geburtsland: Für Mitarbeiter/innen aus einem nicht deutschen EU- Land ist das Geburtsland und die EU- Sozialversicherungsnummer anzugeben.
EU Vs-Nr.:

 

 

Zusatzangaben für A1-Verfahren (Personengruppe 106, 109, 110, 190)

 

Lt. Pflichtenheft der ITSG dürfen A1-Anträge für Entsendebescheinigungen bei Mitarbeiter/innen mit den Personengruppen 106, 109, 110 und 190 nicht an die Minijob-Zentrale gerichtet sein.
Die Anträge für die genannten Personengruppen müssen zu der Krankenkasse gesendet werden, bei der für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung) besteht.

Besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (weitere Informationen) entsprechend. Das bedeutet: Grundsätzlich ist der Antrag zur Privaten Krankenkasse oder falls der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin einer Berufsständischen Versorgungseinrichtung zugehört zu dieser zu richten.

 

Zuständige GKV:

Wählen Sie aus der hinterlegten Tabelle die gesetzliche Krankenkasse (die gesetzliche Krankenkasse ist auch in diesem Fall auszuwählen, wenn der/die Mitarbeiter/in freiwillig bei dieser Krankenkasse versichert ist)  aus. Ist diese noch nicht angelegt, legen Sie diese über Stammdaten | Krankenkassen an.

Werden die folgenden Felder nicht gefüllt, wird ein möglicher Entsendeantrag an die hier eingetragene gesetzliche Krankenkasse gerichtet.

Auch wenn kein Krankenversicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht, muss dieses Feld gefüllt werden. Die Angaben müssen mitgemeldet werden.

Zuständige PKV:

Wählen Sie aus der hinterlegten Tabelle die private Krankenkasse aus. Ist diese noch nicht angelegt, legen Sie diese über Stammdaten | Krankenkassen an.

Werden die folgenden Felder nicht gefüllt, wird ein möglicher Entsendeantrag an die hier eingetragene private Krankenkasse gerichtet.

 

Ist dieses Feld gefüllt, muss zwingend auch das Feld "Zuständige GKV" befüllt werden. Ansonsten ist keine Antragserstellung möglich.

Zuständige DASBV:

Wählen Sie aus der hinterlegten Tabelle das berufsständische Versorgungswerk aus. Ist dieses noch nicht angelegt, legen Sie dieses über Stammdaten | Krankenkassen an.

Zusätzlich zu diesem Feld ist auch zwingend die Mitgliedsnummer der DASBV zu hinterlegen. Ein möglicher Entsendeantrag würde somit an das entsprechende Versorgungswerk gerichtet werden.

 

Ist dieses Feld gefüllt, müssen zwingend auch die Felder "Zuständige GKV" und "Zuständige PKV" befüllt werden. Ansonsten ist keine Antragserstellung möglich.

Mitgliedsnr. DASBV:

Geben Sie hier die Mitgliedsnummer zur DASBV des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin ein. Erfolgt keine Eingabe, wird nach dem Speichern eine Dummy-Mitgliedsnummer ermittelt und eingetragen. Bei Erstellung eines Antrages findet für die Nummer eine Plausibilitätsprüfung statt.

Ist dieses Feld gefüllt, müssen zwingend auch alle vorherigen Felder "Zuständige GKV", "Zuständige PKV" und "Zuständige DASBV" befüllt werden. Ansonsten ist keine Antragserstellung möglich.