Lohnarten-Einstellungen
Fibu-Konten: | Hier geben Sie die Sachkonten für die Finanzbuchhaltung bzw. Kostenrechnung an, auf die die Lohnart gebucht werden soll. Achten Sie auch auf die korrekte Zuordnung von Soll- und Habenkonten. |
Kore-Konten: | |
Kostenstelle/-träger: | Hier geben Sie die Kostenstelle bzw. den Kostenträger für die Kostenrechnung an, auf die die Lohnart gebucht werden soll. Kostenstellen und Kostenträgern können unter Stammdaten | Kostenstellen/-träger angelegt werden.
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Gefahrenklasse: | Nach der hier hinterlegten Gefahrenklasse kann eine Berufsgenossenschaftsliste gedruckt werden. Dort haben Sie die Wahl, ob die Gefahrenklasse aus dem Personalstamm, aus der Lohnart oder aus der Kostenstelle genutzt werden soll. |
Fibu pau LSt/Soli/KiSt | Die Felder werden nur angezeigt, wenn als Steuergrundlage für die Lohnart ein Schlüssel mit pauschaler AG-Steuer angegeben wird.
Hier können Sie abweichende Konten für die pauschale Lohn-/Kirchensteuer und den Soli hinterlegen. So können Sie die Konten aus den Parametern Fibu/Kore-Übergabe I entsprechend der Taxonomie für die eBilanz übersteuern. |
Kore pau LSt/Soli/KiSt |
Kennzeichen
Statistik Kennzeichen
Statistikkennzeichen sind nicht nur für statistische Auswertungen notwendig. Sie haben ggf. auch Einfluss auf die Abrechnung z. B bei der Urlaubsberechnung in den Baubranchen.
Die Statistikkennzeichen 15, 17, 18 und 19:
15 = Sonstige Stunden
17 = Sozialstunden
18 = Schulung/Schulstunden
19 = Betriebsratsstunden
Werden Lohnarten mit diesen Kennzeichen in der Stunderfassung eingegeben, erscheinen sie auf dem Kalendarium mit dem Kennzeichen „S“.
Wenn
Sie Baulohn abrechnen:
Für Lohnarten mit dem Statistikkennzeichen 17-19 wird MWG ermittelt. Für Lohnarten mit dem Kennzeichen 15 wird kein MWG ermittelt. Bitte berücksichtigen Sie dies in den Monaten Dezember bis Februar
Die Kennzeichen 50 - 72 , 76, 87 und 84 sind für die Abrechnung von Baubranchen relevant.
Berufsgenossenschaft Kennzeichen
Hier geben Sie das entsprechende Kennzeichen für die Eingruppierung der Lohnart in der Statistik für die Berufsgenossenschaft an. Beachten Sie die Einstellung zu den BG-Werten in den Mandatenstammdaten.
Achten Sie unbedingt
darauf, dass nicht mehr als eine Lohnart pro Personalnummer mit dem Kennzeichen
4 oder 5 versehen ist.
- keine Verarbeitung | Die Lohnart bleibt für die Berufsgenossenschaftsmeldung unberücksichtigt |
1 - Betrag und Einheit | Der Betrag der Lohnposition wird dem Entgelt hinzugerechnet. Der Wert aus dem Feld "Einheit" zählt als Stunden. Anwendung: Bei Mitarbeitern, die nach Stunden bezahlt werden. Die Lohnarten für Normalstunden und Überstunden werden für die Berufsgenossenschaft mit "1" gekennzeichnet. |
2 - Betrag | Der Wert im Feld "Betrag" wird dem Entgelt hinzugerechnet. Die Einheit bleibt für die Ermittlung der Berufsgenossenschaftsstunden unberücksichtigt. Anwendung: Für Lohnarten wie z. B. Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Überstundenzuschläge usw. Also für Lohnarten, deren Einheit nicht die Anzahl der Berufsgenossenschaftsstunden erhöhen darf. |
3 - Einheit | Der Wert im Feld "Einheit" wird den Berufsgenossenschaftsstunden hinzugerechnet. Der Betrag hingegen bleibt für die Berufsgenossenschaftsmeldung unberücksichtigt. Anwendung: Wenn die Berufsgenossenschaftsstunden separat addiert werden, z. B. aus einer Zeiterfassung |
4 - Betrag/Normalstunden | Der Wert im Feld "Betrag" wird dem Entgelt hinzugerechnet. Für die Berufsgenossenschaftsstunden wird der Wert aus dem Feld "Normalstunden" in der Bruttolohnerfassung übernommen.
Die Normalstunden sind entweder aus dem Feld "Monatliche Arbeitszeit" (Personalverwaltung | Stammdaten - Arbeitsz./Tariftabelle) übernommen, sofern dort eine Eingabe gemacht wurde. Oder, wenn dieses Feld leer ist, werden sie aus den Stammdaten | Mandantendaten - Arbeitszeiten des jeweiligen Monats übernommen. Ist auch dort kein Eintrag, bleibt das Feld zunächst leer. Es kann alternativ über das Statistikkennzeichen der Lohnarten gefüllt werden. Anwendung: Mitarbeiter mit festen Bezügen, deren Stunden aus den Mandantenstammdaten oder aus dem Personalstamm übernommen werden.
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5 - Betrag/Vorgabestunden | Als "Vorgabestunden" werden die Stunden bezeichnet, die im Feld "Monatliche Arbeitszeit" (Personalverwaltung | Stammdaten - Arbeitsz./Tariftabelle) eingetragen sind. Sie entsprechen u. U. nicht dem Wert im Feld "Normalstunden" der Bruttolohnerfassung, wenn sie dort z. B. durch Lohnarten mit dem Statistikkennzeichen "Normalstunden" verändert wurden. Anwendung: Mitarbeiter mit festen Bezügen, deren Normalstunden immer dem Wert entsprechen, der in der Personalverwaltung hinterlegt ist.
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6 - Subtraktion Betrag und Einheit | Der eingegebene Betrag und die hinterlegte Einheit werden vom bestehenden BG-Brutto bzw. den BG-Stunden abgezogen. |
7 - Subtraktion Betrag | Der eingegebene Betrag wird vom bestehenden BG-Brutto abgezogen. |
8 - Subtraktion Einheit | Die hinterlegte Einheit wird von den BG-Stunden abgezogen. |
Kurzarbeit (KUG)/Winterausfallgeld (WAG)
Den Lohnarten ist ein Kennzeichen zuzuweisen,
ob es sich im Falle von Kurzarbeit/Winterausfallgeld um Soll- und Istentgelt,
um Istentgelt oder um Sollentgelt handelt.
Siehe auch Anwendungsbeispiele | Kurzarbeitergeld
Pfändbare Bezüge
Teile des Arbeitseinkommens, die unpfändbar oder nur zum Teil pfändbar sind, müssen an dieser Stelle entsprechend gekennzeichnet werden.
Ob es sich um eine Unterhaltszahlung oder um einen anderen Anspruch handelt, wird bei der Anlage der Pfändung festgelegt. Das Programm erkennt dann selbständig, welcher Anteil unpfändbar ist.
Der erste Wert (bei den Optionen 2, 3 und 4) bezieht sich hier auf eine gewöhnliche Pfändung der zweite auf eine Unterhaltspfändung.
- Alles pfändbar: | Die Lohnart fließt komplett in die Ermittlung des "Pfändbaren Nettos" mit ein. |
1 - Nicht pfändbar: | Die Lohnart fließt nicht in die Ermittlung des "Pfändbaren Nettos" mit ein. |
2 - 1/2 - 1/4 unpfändbar: | Eine gewöhnliche Pfändung ist
zur 1/2, eine Unterhaltspfändung zu einem 1/4 unpfändbar.
Beispiel Überstunden: Sie sind zur Hälfte unpfändbar. Sofern es sich jedoch um Unterhaltszahlungen handelt, ist nur 1/4 unpfändbar.
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3 - 1/1 - 1/2 - unpfändbar: | Eine gewöhnliche Pfändung ist zur 1/1, eine Unterhaltspfändung zu einem 1/2 unpfändbar. |
4 - Weihnachtsgeld 500/250,- € unpfändbar: | Bei einer gewöhnlichen Pfändung
wird vom Weihnachtsgeld 500 €, bei einer Unterhaltspfändung 250
€ gepfändet.
Beispiel Weihnachtsgeld: Nur bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch bis zu 500,- € pfändbar. Handelt es sich um Unterhaltszahlungen jedoch nur bis zu 250,- € pfändbar. |
ZVK-/Urlaubsbrutto
Diese Einstellung betrifft nur die Abrechnung für Baubranchen.
Alle Lohnarten, die in das ZVK-Brutto einfließen sollen, sind als ZVK-und Urlaubsbrutto zu kennzeichnen.
Eine Besonderheit bildet die Abrechnung für Dachdecker: Das zusätzliche Urlaubsgeld ist mit der Einstellung "Nur ZVK-Brutto" zu kennzeichnen.
Bei der Urlaubsabgeltung für Maler & Lackierer ist ebenfalls die Einstellung "Nur ZVK-Brutto" zu verwenden.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Baubranchen"
Altersteilzeit
Wenn Mitarbeiter in Altersteilzeit (Personengruppe 103) abgerechnet werden, sind die verwendeten Lohnarten zu kennzeichnen, ob sie für die Abrechnung relevant sind oder nicht.
Überstundenkennzeichen
Diese Einstellung ist notwendig, wenn die Überstundenermittlung automatisch auf Basis der Stundenerfassung erfolgt.
Hier können Lohnarten, die nicht für die automatische Überstundenermittlung verwendet werden sollen, gekennzeichnet werden.
KORE-Übergabe
Um die Übergabe der Einheiten für die einzelnen Lohnarten zu steuern, können Sie folgende Voreinstellungen treffen:
- keine Verarbeitung (es erfolgt keine Übergabe weder des Betrags noch der Einheit)
- 1 - Betrag und Einheit (beide Werte werden übergeben)
- 2 - Betrag (nur der Betrag ohne Einheit wird übergeben)
- 3 - Einheit (nur die Einheit ohne Betrag wird übergeben)
Durchschnitt 1 - 4
Informationen erhalten Sie unter den Anwendungsbeispielen| Durchschnittsermittlung.