Lohnarten für KUG - Definition der Lohnarten

 

WAG steht für Winterausfallgeld und ist nur für die Abrechnung von verschiedenen Branchen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe erforderlich. Die Berechnung ist in beiden Fällen die gleiche. Die folgenden Ausführungen für KUG gelten demnach auch für die Abrechnung von WAG.

 

Die verwendeten Lohnarten müssen gekennzeichnet werden, ob sie Soll- und Istentgelt, Istentgelt oder Sollentgelt sind.

 

Kennzeichnung der Lohnarten: Stammdaten | Lohnarten | Einstellungen „KUG/WAG“.

 

- Soll- und Istentgelt (alle Bezüge einschließlich VWL, der steuer- und beitragspflichtige Anteil von SFN-Zuschlägen, Anwesenheitsprämien sowie Erschwerniszulagen)

Diese Lohnarten sind bei der „Lohndefinition“ nicht gesondert zu kennzeichnen. Sie sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln, wie sie auch ohne Kurzarbeit behandelt werden.

 

Im Bereich „Einstellungen“ werden sie als Soll- und Istentgelt gekennzeichnet.

 

 

 

 

- Istentgelt  (Vergütungen für Mehrarbeit.)

Wie das Soll- und Istentgelt sind diese Lohnarten bei der „Lohndefinition“ nicht gesondert zu kennzeichnen. Sie sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln, wie sie auch ohne Kurzarbeit behandelt werden.

 

Im Bereich „Einstellungen“ werden sie als Istentgelt gekennzeichnet.

 

 

 

 

- Sollentgelt (Ausfallentgelt für den KUG-Zeitraum)

Die Lohnart, die das Sollentgelt, also das Ausfallentgelt, darstellt, erhält auch im Bereich "Lohndefinition“ eine besondere Kennzeichnung:

 

Steuer: Grundlage = 2- steuerfrei; Lohnsteuerbescheinigung: Kurzarbeitergeld

Sozialversicherung: nur fiktives Entgelt (KUG /WAG)

 

Im Bereich „Einstellungen“ wird sie als als Sollentgelt gekennzeichnet. Zusätzlich erhält sie das Statistikkennzeichen „KUG-Stunden“

 

 

 

 

 

Wenn Sie die Kennzeichnung erst vornehmen, nachdem die Lohnart in der Bruttolohnerfassung bereits eingetragen ist, muss unbedingt die Berechnung wiederholt werden, damit die KUG-Berechnung stattfinden kann.

 

Die Kennzeichnung aller Lohnarten bleibt immer bestehen, auch in Zeiten, in denen kein KUG abgerechnet wird. Die Berechnung erfolgt erst dann, wenn eine als KUG (Soll-Entgelt + die entsprechenden Einstellungen im Bereich „Lohndefinition“) hinzu kommt.