Unfallversicherung

Die Stammdaten der Unfallversicherung finden Sie unter Stammdaten | UV-Verwaltung | Unfallversicherungsträger.

 

mit AG-VWL-Anteil:

 

Wenn Sie Arbeitgeberanteile zu Vermögenswirksamen Leistungen als Verträge angelegt haben, ist hier festzulegen, ob diese Anteile in der Meldung zu berücksichtigen sind.

Werden Arbeitgeberanteile als Lohnarten geführt, so sind diese Lohnarten mit dem entsprechenden Kennzeichen zu versehen.

 

BG-Werte aus:

Unter "BG-Werte aus" ist auszuwählen wie das Unfallversicherungs- bzw. Berufsgenossenschaftsbrutto ermittelt werden soll.

 

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1. Aus den Lohnarten:

Mit dieser Einstellung ist jede einzelne Lohnart zu kennzeichnen, ob der Betrag in das Berufsgenossenschafts-Brutto (UV-Brutto) einfließen soll oder nicht.

 

Diese Methode ist weniger aufwendig und sicherer. Die geleistete Stundenzahl sowie das Entgelt ergeben sich aus den Einstellungen in den Lohnarten (Stammdaten | Lohnarten | Einstellungen - "Berufsgenossenschaft")

 

 

Sind mehrere Lohnarten in der gleichen Weise gekennzeichnet oder wird die gleiche Lohnart mehrfach in der gleichen Bruttolohnerfassung eines Mitarbeiters verwendet, so werden diese Werte addiert.

Wenn Sie also feststellen, dass die Stunden oder Beträge der Berufsgenossenschaft nicht stimmen, prüfen Sie bitte die Einstellungen in den Lohnarten.

 

Stunden und Beträge, die in die BG-Meldung einfließen müssen, können in bereits abgerechneten Monaten korrigiert werden.

Die Werte in den Feldern Berufsgenossenschaft "Stunden" und "Betrag" können im Korrekturmodus mit den richtigen Werten überschrieben werden.

Übertippen Sie hierzu die nun richtig definierten Lohnarten nochmals neu (z. B. im Feld Einheit der Lohnposition die gleiche Eingabe nochmals überschreiben) bestätigen.

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass nicht mehr als eine Lohnart pro Personalnummer mit dem Kennzeichen 4 oder 5 versehen ist.

 

2. Aus dem ungekürzten RV-Brutto:

Die RV-pflichtigen Bezüge fließen komplett in das BG-Brutto ein, ohne Berücksichtigung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, da diese Bemessungsgrenze für die Unfallversicherung nicht gilt.

 

Nicht enthalten sind: Kurzarbeitergeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit.

 

Zusätzlich enthalten sind: Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in voller Höhe, sofern die Funktion „SFN-Zuschläge“ verwendet wird. Werden die SFN-Zuschläge manuell über selbst definierte Lohnarten abgerechnet, können sie vom Programm nicht als solche erkannt werden. In dem Fall ist die Ermittlung des UV-Brutto über Lohnarten zu wählen!

 

Kürzen der BG-Stunden bei Fehlzeiten:

Wurde die Einstellung "aus dem ungekürzten RV-Brutto" gewählt, werden die BG-Stunden unter bestimmten Voraussetzungen bei Fehlzeiten automatisch gekürzt.

 

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • In den Mandantendaten muss die Arbeitszeittabelle gefüllt sein (auch dann, wenn diese Einträge nicht benötigt werden!)

  • Die Tägliche Arbeitszeit (in der Personalverwaltung) muss ausgefüllt sein

  • Die Monatliche Arbeitszeit muss vorhanden sein (entweder aus dem Personalstamm, aus dem Mandantenstamm oder aus den Lohnarten)

  • Die Fehlzeit muss im Punkt "Fehlzeiten/Urlaub" erfasst sein.

  • Die verwendeten Lohnarten sind nicht als "BG-Stunden" gekennzeichnet. Ansonsten haben die Lohnarten Vorrang.

 

Wird die Stundenerfassung verwendet, so zählen als BG-Stunden nur die tatsächlichen Arbeitsstunden, nicht die Urlaubs- und Krankheitsstunden, unabhängig von der Eingabe in den Fehlzeiten.

 

Wird das ungekürzte RV-Brutto gewählt, wird damit die Einstellung, ob Arbeitgeberanteile zu VWL-Verträgen zu berücksichtigen sind oder nicht, außer Kraft gesetzt. Es wird das ungekürzte RV-Brutto verwendet.

 

Die Anzahl der BG-Stunden wird über die Lohnart gesteuert.

 

Wird das Arbeitszeitmodell nur eingetragen, weil eine Personalnummer auf diese Weise einem Baugewerbe zugeordnet wird, die Stundenerfassung wird aber nicht verwendet, so ist darauf zu achten, dass in dem Arbeitszeitmodell keine Lohnart für Urlaub oder Lohnfortzahlung eingetragen ist.