AAG-Meldungen zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Erstattung des Arbeitgeber Zuschusses in der Mutterschutzfrist oder im Beschäftigungsverbot können Sie vor der Übergabe an folgenden Stellen anschauen:
Weitere Informationen zur Erstellung von AAG-Meldungen finden Sie in den Anwendungsbeispielen unter Lohnfortzahlung bzw. Mutterschaftsgeld.