Allgemeine Informationen

Die Erstattungsanträge für Entgeltfortzahlung können seit Januar 2011 nur noch elektronisch über das MeldeCenter abgegeben werden.

Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist die Anmeldung im MeldeCenter, in dem Sie auch alle anderen elektronischen Meldungen an die Sozialversicherer und das Finanzamt übermitteln.

 

 

UV-Brutto und UV-Stunden

Wenn Sie in den Mandantendaten die Einstellung "BG-Werte aus RV-Brutto ungekürzt" vorgenommen haben, werden durch die Eingabe der Fehlzeit auch die UV-Stunden gekürzt.

Bitte beachten Sie die dazu notwendigen Voreinstellungen.

 

 

Die Vorgehensweise bei Mutterschaftsgeld lesen Sie bitte in dem separaten Kapitel.

 

SV-pflichtiges Arbeitsentgelt

Seit Januar 2017 muss in AAG-Meldungen, wegen Krankheit bzw. Beschäftigungsverbot, das SV-pflichtige Arbeitsentgelt mitgemeldet werden.

 

"Hier ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt (einschließlich des sozialversicherungspflichtigen Anteils der Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge)

anzugeben, von dem die fortgezahlten Arbeitgeberanteile (...) für den Erstattungszeitraum ermittelt wurden. Einmalzahlungen und fortgezahlte Entgelte, die nicht als Arbeitsentgelt

im Sinne des EFZG gelten, sind dabei nicht zu berücksichtigen" - Information von der ITSG

 

Das Programm ermittelt den Betrag wie folgt automatisch:

Formel:

RV-Brutto : Gesamtbrutto x LFZ = SV-pflichtiges Arbeitsentgelt

 

 

Beispiel 1 - mit DV:

Lfd. Entgelt: 5.000 €, Gesamtbrutto = 5.000 €

RV-Brutto lfd. Entgelt: 4.900 € (durch Entgeltumwandlung von 100 €, sv- /steuerfrei)

LFZ: 400 €

4.900 € : 5.000 € x 400 € = 392 €

 

Beispiel 2 - über der BBG mit DV:

Lfd. Entgelt: 7.000 €, Gesamtbrutto = 7.000 €

RV-Brutto lfd. Entgelt: 6.350 € (durch Entgeltumwandlung von 100 €, sv- /steuerfrei)

LFZ: 400 €

6.350 € : 7.000 € x 400 € = 362,86 €

 

Beispiel 3 - Einmalzahlung:

Lfd. Entgelt: 3.000 €, Einmalzahlung: 1.000 €, Gesamtbrutto  = 4.000 €

RV-Brutto lfd. Entgelt: 3.000 €

LFZ: 400 €

3.000 € : 4.000 € x 400 € = 300 €