Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldung

Lohnsteuerbescheinigungen

 

Lohnsteuerbescheinigungen können vor der Übergabe unter Listen | Lohnsteuerbescheinigung angeschaut werden.

 

Lohnsteuerbescheinigungen werden, anders als andere Meldungen, nicht mit Fettdruck dargestellt wenn neue Bescheinigungen vorliegen.

Der Grund liegt darin, dass die Aufbereitung bzw. die Prüfung ob Lohnsteuerbescheinigungen storniert werden müssen, erst mit Klick auf "Meldedaten erstellen/importieren" erfolgt.

 

Das Programm überprüft im aktuell eingestellten Monat und in allen Vormonate des aktuellen Jahres ab, ob Bescheinigungen zur Übertragung vorliegen.

Von Januar - November werden nur die Lohnsteuerbescheinigungen für die ausgeschiedenen übertragen, im Dezember die Bescheinigungen für alle Mitarbeiter. Sollen also Lohnsteuerbescheinigungen aus dem Vorjahr (nochmal) übergeben werden, muss in der Monatsauswahl "Vorjahr Dezember" eingestellt werden.

 

Müssen Lohnsteuerbescheinigungen storniert werden, erkennt das Programm dies nach Klick auf "Meldedaten erstellen/importieren" und stellt die Stornomeldung bereit. Erst nach dem diese erfolgreich war und als "Erledigt" gekennzeichnet wurde, kann über gleichem Weg eine neue Meldung erstellt werden.

 

Ist der Austrittsgrund "P - Programmsystemwechsel", "M - Mandantenwechsel" oder "I - Insolvenz (weiterbe. Arbeitnehmer)" hinterlegt, werden bei Austritten von Januar - November eines Jahrs keine Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Für Austritte im Dezember wird die Lohnsteuerbescheinigung weiterhin erzeugt.

 

 

Lohnsteueranmeldung

 

Lohnsteueranmeldungen können vor der Übergabe unter Lohnsteueranmeldung angeschaut werden.