Lohnsteuerbescheinigung
Selektion
Sofern Sie die Personalverwaltung geöffnet haben, erhalten Sie eine zusätzliche Anzeige des aktuellen Mitarbeiters zur Selektion. Sie können nun die Auswertung direkt für den einen Mitarbeiter oder über die Selektion für mehrerer Mitarbeiter des aktuellen Mandanten drucken.
Hier können Sie den Zeitraum auswählen, für den die Auswertung ausgegeben werden soll. Sie können eine Einstellung aus der hinterlegten Liste auswählen. Drücken Sie dazu die Taste F4 oder klicken Sie auf das Symbol rechts hinter der Eingabe.
Bitte beachten Sie: Die Lohnsteuerbescheinigung wird im MeldeCenter erstellt und dort übermittelt. Bitte händigen Sie Ihren Mitarbeitern nur Lohnsteuerbescheinigungen mit Transferticket und Rückmeldung der fehlerfreien Verarbeitung aus.
Übersicht LStB - Stornierung der Lohnsteuerbescheinigungen
Ab dem Bescheinigungszeitraum 2016 müssen geänderte Lohnsteuerbescheinigungen konkreten Bezug nehmen auf die zuvor eingereichte Bescheinigung über dieselbe Beschäftigung.
Daher sind ab dem Erstellmonat Januar 2016 gekennzeichnete Korrektur- oder sogar Stornobescheinigungen notwendig.
Da die geänderte Bescheinigung nicht gleichzeitig mit der Stornobescheinigung eingereicht werden darf,
sondern erst nach deren erfolgreicher Verarbeitung, wurde eine Verwaltung der erstellten und eingereichten Bescheinigungen in das Programm integriert.
Über die Schaltfläche "Übersicht LStB" werden die bisher programmseitig erstellten Bescheinigungen angezeigt.
In dieser Übersicht werden insbesondere die Art, der Sendestatus und der Verarbeitungsstand der Bescheinigungen ausgewiesen.
Ob eine Lohnsteuerbescheinigung storniert werden muss, erkennt das Programm automatisch. Diese kann über Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren an das MeldeCenter übergeben werden.
Nach der Übergabe in das MeldeCenter ist die Lohnsteuerbescheinigung in der Aufstellung "Übersicht Lohnsteuerbescheinigungen" zu sehen.
Hinweis zur Vorsorgepauschale auf der Lohnsteuerbescheinigung:
Für alle Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung erfolgt entsprechend dem PAP (Programmablaufplan) erstmals ab 2012 die Ausgabe der Vorsorgepauschale in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung.
Dies gilt auch für die im BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 22.10.2010 gesondert angesprochenen Arbeitnehmer - wie geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, Schüler, Studenten etc. -, die nicht privat, sondern gesetzlich versichert sind. Für diese Arbeitnehmer wird dadurch lediglich die Mindestvorsorgepauschale gesteuert.
Die Ausgabe eines entsprechenden Werts in der Lohnsteuerbescheinigung hat allein das Ziel, die Pflichtveranlagungsfälle bei einer zu hohen Vorsorgepauschale zu erkennen (siehe Gesetzesbegründung zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung). Da die entsprechenden Arbeitnehmer regelmäßig einen Arbeitslohn unterhalb des Betrages in § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beziehen (10.200 bzw. auch 19.400 Euro), ergeben sich durch die Bescheinigung der Mindestvorsorgepauschale keine Konsequenzen (kein vermeintlicher Pflichtveranlagungsfall trotz Ausweis der Mindestvorsorgepauschale).
Die Mindestvorsorgepauschalen sind festgelegte Werte. Im Abrechnungsprotokoll wird der monatliche Betrag ausgegeben.
"Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 3.000 EUR in der Steuerklasse III und höchstens 1.900 EUR in den übrigen Steuerklassen. Hinzu kommt der Teil der Vorsorgepauschale für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung" (Stand 2018). - Quelle: Haufe
Weitere Hinweise:
Im Feld
24 dürfen nur Beitragsanteile für freiwillig oder privat Versicherte
ausgewiesen werden, nicht aber für gesetzlich Versicherte.
Bei den Feldern
25 und 26 wird bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmern
nur der AN-Beitragsanteil ausgewiesen, bei freiwillig versicherten
sog. Firmenzahlern aber der Gesamtbeitrag!
Ist der Austrittsgrund "P - Programmsystemwechsel", "M - Mandantenwechsel" oder "I - Insolvenz (weiterbe. Arbeitnehmer)" hinterlegt, werden bei Austritten von Januar - November eines Jahrs keine Lohnsteuerbescheinigungen erstellt. Für Austritte im Dezember wird die Lohnsteuerbescheinigung weiterhin erzeugt.