Die endgültige Abrechnung ist notwendig, damit ein Monatsabschluss durchgeführt werden kann. Nachdem die endgültige Abrechnung durchgeführt ist, kann keine Änderung in den Personaldaten mehr vorgenommen werden.
So lange keine endgültige Abrechnung durchgeführt wurde, sind alle Ausdrucke mit dem Vermerk "vorläufig" versehen. In manchen Unternehmen ist dies nicht gewünscht oder aus organisatorischen Gründen nicht möglich. In diesem Fall kann der Vermerk "vorläufig" auf den Ausdrucken unterdrückt werden. (Stammdaten | Mandantendaten) Es ist jedoch trotzdem erforderlich, vor dem Monatsabschluss die endgültige Abrechnung durchzuführen.
Die endgültige Abrechnung kann mit oder ohne Nettolohnberechnung durchgeführt werden. Sie sollten nur dann auf die Nettolohnberechnung verzichten, wenn Sie sicher sind, dass eine Neuberechnung keine Veränderung ergeben würde.
Rücksetzen:
Wenn die endgültige Abrechnung durchgeführt wurde und anschließend doch noch Änderungen notwendig sind, kann sie an dieser Stelle wieder zurückgesetzt werden. Dies kann auch selektiv für einzelne Personalnummern erfolgen.
Unter dem Punkt Stammdaten | Mandantendaten | Allgemeine Daten > System kann die Einstellung mittels Klick auf das Kästchen neben der Bezeichnung "Endgültige Abrech." ebenfalls wieder rückgängig gemacht werden. Es erscheint eine Hinweismeldung, dass alle Ausdrucke nach Änderung nochmals gedruckt werden müssen. An dieser Stelle ist eine Selektion nach Personalnummern jedoch nicht möglich. Die Rücksetzung wird für alle durchgeführt.