Korrekte Abrechnungszeiträume in EEL

 

Wenn im Unternehmen Kurzarbeit vorliegt, Sie allerdings eine EEL-Meldung erstellen müssen, ist davon auszugehen, dass die falschen Abrechnungszeiträume zugrunde gelegt werden, sollten Sie keine Fehlzeit erfasst haben.

Wenn Kurzarbeit vorliegt, müssen die Zeiträume vor der Kurzarbeit bescheinigt werden!

Um eine korrekte Meldung erstellen zu können, ist es wichtig, dass unter Fehlzeiten die Fehlzeit 30 "KUG" hinterlegt wird. Es ist nicht ausreichend, nur die Lohnart zu hinterlegen!

 

 

Beispiel:

 

Ab 01.11.2020 ist diese Mitarbeiterin in Mutterschutz.

Von März bis Ende Oktober ist die Mitarbeiterin in Kurzarbeit.

Die entsprechende Fehlzeit wird angelegt:

 

 

 

 

Anschließend wird die folgende Fehlzeit (Krankengeld, Mutterschutz, ... ) angelegt.

 

Startet man dann den Assistenten, werden die korrekten Zeiträume vor KUG zugrunde gelegt: