Jahresmeldung und Lohnnachweis

Mit der Jahresversion 2017 besteht die Möglichkeit den UV-Lohnnachweis zu erstellen. Wurde die UV-Stammdatenabfrage gemacht und allen Mitarbeitern die richtige Gefahrentarifstelle zugeordnet, so erscheint auf dem Desktop folgender Hinweis: „Der elektronische Lohnnachweis für das Jahr 20xx muss noch versendet werden. (Abgabefrist: 16.02.20xx)“.

 

Durch Klick auf diesen Hinweis kommen Sie in die Übergabe an das Meldecenter. Unter dem Punkt „Unfallversicherung“ ist der Haken bei „Jahresmeldung und Lohnnachweis“ gesetzt.

Nach dem Ausführen des Buttons „Meldedaten erstellen/importieren“ wird der elektronische Lohnnachweis sowie die DEÜV-Meldungen mit Meldegrund 92 an das Meldecenter übergeben.

 

Es werden je nach Vorgabe der UV-Stammdaten verschiedene Möglichkeiten der Abgabe von Meldungen (Lohnnachweis, DEÜV-Meldung mit Meldegrund 92) erstellt.

 

 

 Beide Meldearten sind erst nach der Erstellung ins MeldeCenter an folgenden Stellen im Programm ersichtlich.

 
92er Jahresmeldungen zur Unfallversicherung:
Bescheinigungen | Meldungsübersicht | UV-Jahresmeldungen
Personalverwaltung | Lohnkonto| DEÜV-Meldungen, Kartei UV-Jahresmeldungen
 
UV-Lohnnachweis:

Bescheinigungen | Meldungsübersicht| Lohnnachweis

 

 

 
Weitere Informationen zum Meldeverfahren der Unfallversicherung finden Sie hier.