Um den Erstattunsantrag für Mutterschaftsgeld ausdrucken zu können sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- In den Fehlzeiten muss die Fehlzeit "10 - Mutterschaftsgeld" hinterlegt sein. Sie benötigt Beginn- und Endedatum
- Es muss eine Lohnart mit dem Statistikkennzeichen 10 als Lohnposition verwendet werden. Mit dieser Lohnart wird der Arbeitgeberzuschuss ausbezahlt.
Im Abrechnungsprotokoll wird dokumentiert, welche Werte auf dem Antrag erscheinen werden:
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaft = 100,00 / Kalendertage = 14 + Mutterschaftzulage 13,00 = Netto Tageslohn 20,14
Bruttoarbeitsentgelt = 533,70 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld = 100,00
Im Beispiel wurden mit der Lohnart mit Statistikkennzeichen 10 100,00 € gezahlt.
Die Fehlzeit war ab 15.02. hinterlegt, das sind 14 Kalendertage im aktuellen Monat
Die 13,00 € Mutterschaftszulage werden von der Krankenkasse übernommen und sind nicht als Lohnart einzutragen. Dieser Wert ist fest im Programm hinterlegt.
Das Bruttoarbeitsentgelt ergibt sich aus den 3 letzten Abrechnungsmonaten und wird automatisch vom Programm ermittelt.
Der Erstattungsantrag für Arbeitgeberaufwendungen bei Beschäftigungsverbot wird gedruckt, wenn die Fehlzeit Nr. 39 verwendet wurde.
Die verwendete Lohnart ist in diesem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig und hat das Statistik-Kennzeichen 10.
Im Abrechnungsprotokoll ist ersichtlich, wie hoch die Erstattung ist.
1. 120% im Feld "B.Verbot" der Krankenkassenstammdaten:
Fortgez. Bruttoarbeitsentgelt = 276,80 AG-Anteile zum B.Verbot = 55,36 Erstattung. = 332,16
2. Kein Eintrag im Feld "B.Verbot" der Krankenkassenstammdaten:
Fortgez. Bruttoarbeitsentgelt = 276,80 AG-Anteile zum B.Verbot = 53,50 Erstattung. = 330,30
In diesem Fall werden die tatsächlich angefallenen AG-Anteile ohne U2 verwendet.
Ist eine Arbeitgeber Zusatzleistung hinterlegt wird diese im Antrag auf Erstattung des Beschäftigungsverbot anteilig erstattet.
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