Abrechnung und Beitragsmeldung

 

Ab dem 1. Januar 2009 werden berufsständische Versorgungseinrichtungen (VE) (z. B. für Ärzte, Apotheker, Architekten) in das elektronische Meldeverfahren der Sozialversicherungsträger einbezogen.

 

Um die Meldungen elektronisch über das MeldeCenter übermitteln zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Lizenzeintrag.

Falls Sie eine solche Lizenz benötigen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem zuständigen Fachhandelspartner an.

 

 

Die Abrechnung ist auch ohne besondere Lizenz möglich. Lediglich die Übermittlung der elektronischen Meldungen erfordert eine zusätzliche Lizenz.

 

 

Die Stammdaten

Berufsständische Versorgungseinrichtungen werden im Menüpunkt Stammdaten | Krankenkassen angelegt.

Bei der Anlage ist als "Art der Krankenkasse" die "Berufsständische Versorgungseinrichtung" gewählt.

 

 

 

Sobald Sie die Schaltfläche "Weiter" betätigen, wird die Liste mit den verfügbaren Versorgungseinrichtungen zur Auswahl angezeigt.

 

 

 

Wählen Sie die für Sie zuständige Einrichtung aus. Sie wird im Bereich "Berufsständische Versorgungseinrichtungen" mit vollständiger Adresse und Bankverbindung angelegt.

 

Die Personalstammdaten

Die angelegte Kasse ist bei den Mitarbeitern im Bereich "Freiwillige und private SV-Träger" zu hinterlegen.

Im Feld "Auszahl." wird festgelegt, ob der Beitrag des Arbeitnehmers einbehalten wird, oder ob der Arbeitgeberanteil ausbezahlt wird.

Abhängig von der hier gewählten Einstellung ist auch das Feld "Beitragszahlung" unter "eCore/DASBV" zu wählen.

 

 

In der Personalverwaltung im Bereich Stammdaten | eCore/DASBV ist die Mitgliedsnummer einzutragen.

Ohne Mitgliedsnummer kann keine Beitragserhebung erfolgen.

 

 

Die Auswahl der Kennzeichen für die Beitragszahlung wird im Datensatz der Meldungen übermittelt. Die Auswahl hat keinen Einfluss darauf, ob die Beiträge vom Mitarbeiter

einbehalten werden, oder ob die Arbeitgeberanteile ausbezahlt werden. Diese Einstellung ist im Bereich "Kassen" der Personalstammdaten zu treffen.

 

 

Beitragszahlung                  

Einstellung unter Kassen, in den Krankenkassen-Stammdaten und im Zahlungsverkehr

0 - Selbstzahler

Arbeitgeberanteil ausbezahlen. Die Überweisung übernimmt der Arbeitnehmer

1 - Firmenzahler, Einzelüberweisung

Arbeitnehmeranteil einbehalten. Die Überweisung übernimmt der Arbeitgeber. Im Zahlungsverkehr ist jeder Mitarbeiter einzeln für die Überweisung zu selektieren. In den Krankenkassen-Stammdaten ist als Zahlungsart Diskettenclearing, Überweisung oder Scheck auszuwählen

2 - 4 Firmenzahler, Sammelüberweisung

Arbeitnehmeranteil einbehalten. Die Überweisung übernimmt der Arbeitgeber. Im Zahlungsverkehr wird keine Selektion vorgenommen, es erfolgt nur eine Überweisung für alle Mitarbeiter, die zu einer BV gehören.  In den Krankenkassen-Stammdaten ist als Zahlungsart Diskettenclearing, Überweisung oder Scheck auszuwählen

5 - Firmenzahler, Lastschrift

Arbeitnehmeranteil einbehalten.   In den Krankenkassen-Stammdaten ist als Zahlungsart "Lastschrift"  auszuwählen.

 

 

 

Die Meldungen

Alle Meldungen an Berufsständische Versorgungseinrichtungen werden separat verwaltet im Bereich "DASBV-Meldewesen"

 

Sobald Sie eine Kasse, die als "Berufsständische Versorgungseinrichtung" gekennzeichnet ist, in den Stammdaten eines Mitarbeiters hinterlegt haben, wird eine Anmeldung erzeugt.

 

Auch Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen werden hier angezeigt.

 

Beitragserhebungen werden erst erzeugt, wenn eine Nettolohnberechnung mit einem Betrag durchgeführt wurde.

 

 

 

 

 

 

Die Übermittlung der Meldungen erfolgt im MeldeCenter.

 

Bei entsprechender Lizenzierung ist der Bereich "Berufsständische Versorgungswerke" unter Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren zur Auswahl frei gegeben und die Meldungen können an das MeldeCenter übergeben werden.

 

Nach der Übergabe erfolgt die Übermittlung an das Rechenzentrum.

 

 

Die Überweisung

Sofern Sie in den Stammdaten der Kasse die Bankverbindung eingetragen haben und außerdem "Diskettenclearing" oder "Überweisung" gewählt haben, kann der Beitrag im Menüpunkt Zahlungsverkehr überwiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für Berufsständische Versorgungswerke nicht als BWNAC-Sätze gekennzeichnet sind. Wählen Sie also nur "Krankenkassen" an.